Arbeitgeber von Ein-Euro-Jobbern sollen der Allgemeinheit dienen und dürfen nicht profitorientiert arbeiten. Einige Modifikationen und etwas Elastizität in der Interpretation der den Jobs zugrunde liegenden Gesetze des §16 Abs. 3 des SGB II vorausgesetzt, können sie jedoch selbst zu Großverdienern werden.
Doch nicht nur viele Arbeitgeber von Ein-Euro-Jobbern sind die Gewinner. Auch Vermittlungsagenturen, die nicht zur ARGE (Arbeitsgemeinschaft) gehören, verdienen sich ein goldenes Näschen.
Während der Beschäftigte selbst bei einer 38,5 Stundenwoche und einem durchschnittlichen Monat von 4,33 Wochen, lediglich eine Mehraufwandsentschädigung bis maximal 167 Euro verdienen kann, von der er höchstens 165 Euro behalten darf, bekommen die Vermittelnden „privaten“ Agenturen pro Monat und vermittelter Person rund 300 Euro „Mehraufwandsentschädigung“.
Das macht für nur 30 Vermittelte und rund 3 Monate, die diese beispielsweise beschäftigt wären, leckere 27.000 Euro – lediglich eine Mehraufwandsentschädigung, versteht sich. So entwickelt sich derzeit ein regelrechter Vermittlungsmarkt für gemeinnützig Tätige.
Die „Entschädigung“ soll zusätzliche Kosten auffangen, unter anderem für die Verwaltungs- und Betreuungsarbeit der Ein-Euro-Jobber. Meist sieht die Realität jedoch etwas anders aus. Von Betreuung keine Spur. Oft findet lediglich ein Vorstellungsgespräch in der Vermittleragentur statt. Danach fallen offensichtlich keine weiter notwendigen Betreuungsarbeiten an.
Den Arbeitsagenturen kann es recht sein, werden so doch die Zahlen der Arbeitslosenstatistiken nach unten korrigiert. Der Grund: Die gemeinnützig Beschäftigten werden bei den Agenturen für die Dauer des Ein-Euro-Jobs nicht weiter als „arbeitssuchend“ geführt, sondern wie ein Arbeitender eingestuft. So fallen diese in den Statistiken, zumindest in dieser Zeit, nicht ins Gewicht.
Diese Vorgehensweise kennt man bereits von den bis vor kurzem noch von den Arbeitsagenturen favorisierten Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und Fortbildung. Die meist dreimonatigen Maßnahmen sollten ebenso der besseren Vermittlung der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt dienen. Derzeit ringen viele damalige Auftragnehmer für solche Maßnahmen ihrerseits um das Überleben. Die zumeist freiberuflich tätigen Dozenten dürfen sich nun selbst in die Schlange der Arbeitssuchenden einreihen.
Verdienen kann jeder
Eine Arbeitsvermittlungsagentur kann jeder gründen, der einen entsprechenden 25 Euro teuren Gewerbenachweis vorlegen kann. Eine spezielle Genehmigung, wie dies bei einer Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing, Zeitarbeit) der Fall ist, wird nicht verlangt. Mit der Gründung eines solchen Betriebes, ist man dann auch gleich berechtigt, Ein-Euro-Jobs zu vermitteln. Je erfolgreicher dieses „Betreuungsgeschäft“ läuft, desto profitabler ist es für die Vermittler.
Zu den Vermittlungsarbeiten zählt dann auch noch die “normale” Arbeitsvermittlung. Hier werden zumeist Arbeitssuchende mit einem so genannten Vermittlungsgutschein von der ARGE ausgestatten, mithilfe dessen man dann bei einem privaten Vermittler vorstellig werden kann. Ein solcher Gutschein beläuft sich je nach bisheriger Dauer der Arbeitlosigkeit auf bis zu 1.500 €.
Der Betrag wird jedoch nicht unmittebar nach der Vermittlung, sondern vielmehr in zwei Schritten ausgezahlt. Die erste Auszahlung – in Höhe der Hälfte des Gesamtbetrages – erfolgt nach den ersten drei Monaten nach einer erfolgreichen Vermittlung. Den Restbetrag gibt es dann nach weiteren drei Monaten (also nach der maximalen Probezeit eines Angestellten), wenn der Vermittelte einen “festen” Arbeitsplatz hat.
Ohnehin laufen die meisten Ein-Euro-Jobs, glaubt man den Beiträgen eines Erwerbslosenforums nur wenige Monate. Von Wiederintegration in den Arbeitsmarkt, welche eigentlich eine der Hauptsäulen dieses Hartz IV Programms darstellen soll, keine Spur.
So werden unter anderem auch Lageristen und Hochbauer als Pflegepersonal in einem Krankenhaus eingesetzt. Gemeinnützig ist das sicher. Doch ob es dem Gepflegten nützt, ist fraglich. Immerhin ist der Pflegeassistent oder auch Krankenpflegerhelfer ein Lehrberuf mit einem abschließenden Examen. Wohl nicht ohne Grund.
schlimmer noch, die entsprechenden “Arbeitgeber” der Ein-Euro-Jobber erhalten in der Regel sogar 500 Euro. Die Kassen der Kommunen, Kirchen und sonstigen Institutionen klingeln also und man kann endlich Projekte durchführen, für die man zuvor zu geizig war – und bekommt noch Geld obenauf. Zunehmend werden diese “Jobs” (es sind in Wahrheit keine Jobs, da jegliche Grundlage eines Arbeitsvertrages in einem Mindestanforderungs-Status fehlt) auch von der freien Wirtschaft mißbraucht. Unter dem Deckmantel einer angeblichen Hilfe wird hier die Arbeit von Menschen mißbraucht, um sich selbst zu bereichen und am Ende noch als Wohltäter da zu stehen.
Der Schaden für die Wirtschaft (kleine Betriebe) ist im übrigen immens. Nicht selten verlieren solche kleine Existenzen ihre Aufträge, weil dafür Ein-Euro-Jobber eingesetzt werden.
Was kaum einer weiß: Ein-Euro Jobs sind Zwangsarbeit. Erzwungen und durch eine ebenso erzwungene Unterschrift unter eine sehr fragwürdige “Vereinbarung”. Wer es nicht unterschreibt, kann wirtschaftlich nicht mehr überleben. Zwangsarbeit ist gemäß Grundgesetz verboten – also kann man sich nur wundern.
Eigenartigerweise aber wehren sich die Leute nicht. Also scheinen sie damit einverstanden zu sein und dann ändert sich auch nichts.
Deutschland benötigt mündige Bürger, sonst landen wir eines Tages an einem Punkt, den wir schon einmal hatten. Immerhin hat Müller (CDU) ja schon den Anfang gemacht. Er äußtere kürzlich, er wolle ALG II Empfänger vor den Arges frühmorgens zu Tausenden sammeln udn einteilen lassen in einen Arbeitsdienst. Dann fehlt nur noch die Armbinden für jeden Betroffnen mit dem “A” drauf, dazu noch etwas mehr Hetze gegen Arbeitssuchende und ich möchte mir die Folgen nicht ausmalen.
Jeder Mensch, der in der BRD arbeitet, hat einen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit einem Minimum an rechtlicher Ausgestaltung – zu diesem Punkt sollten wir langsam kommen und nicht einem Programm folgen, dass sich ein Wirtschaftsboss ausgedacht hat, dem in Kürze ein Strafverfahren droht, bei dem am Ende auch eine Gefängnisstrafe heraus kommen kann.