GEZ grotesk – Kommentar

Eins vorweg: Niemand weiß, wie viel die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Rundfunkgebühr einnehmen werden. Nur eins ist ganz sicher: Die zwei Millionen Euro, die für 2007 genannt werden, sind grotesk. Um die ganze Absurdität dieser Zahl zu verdeutlich, lassen Sie uns ein Rechenspiel betreiben, das auf grotesken Annahmen basiert. Annahme

Eins vorweg: Niemand weiß, wie viel die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Rundfunkgebühr einnehmen werden. Nur eins ist ganz sicher: Die zwei Millionen Euro, die für 2007 genannt werden, sind grotesk.

Um die ganze Absurdität dieser Zahl zu verdeutlich, lassen Sie uns ein Rechenspiel betreiben, das auf grotesken Annahmen basiert. Annahme 1: Niemand wird trotz drohender Ordnungsstrafe seinen PC freiwillig anmelden. Annahme 2: Die GEZ wird die mehr als zwei Millionen Haushalte, die in ihrer Datenbank nur mit Hörfunkgerät aufgeführt sind, nicht anschreiben. Annahme 3: Die Zahl der so genannten Gebührenbeauftragten wird für ganz Deutschland auf 100 reduziert. Annahme 4: Die Beauftragten sind nicht in der Lage, die Ertappten dazu zu bewegen, zuzugeben, dass sie bereits einen PC hatten, bevor sie ertappt wurden. Annahme 5: Jeder Selbständige, den die Beauftragen erwischen, hat bereits ein Radio angemeldet.

Mit diesen Annahmen bewaffnet schicken wir die Gebührenbeauftragten durch Fußgängerzonen, Gewerbegebiete und Bürokomplexe mit der Vorgabe, morgens eine einzige GEZ-Anmeldung durchzuführen, dann Päuschen zu machen und nachmittags noch mal eine Anmeldung zu ergattern.

Bei 20 Arbeitstagen mal 100 Beauftragte mal 2 Anmeldungen macht das 4.000 Anmeldungen von PCs im ersten Monat, die gemäß Annahme 5 für 500.000 Euro Jahreseinnahmen gut sind. Dieser Satz wird sich in den Folgemonaten jeweils um ein Zwölftel verringern (Annahme 4). Um es kurz zu machen: Nach fünf Monaten müssen die Gebührenbeauftragten sich nach einem neuen Job umsehen. Die prognostizierten zwei Millionen Einnahmen sind bereits gesichert – trotz grotesker einnahmeverhindernder Voraussetzungen.

Unter realistischen Annahmen kann die GEZ die zwei Millionen Jahreseinnahme nur durch fast vollständige Arbeitsverweigerung erreichen, oder Sie müsste zugeben, dass die Zahl eine reine Propaganda-Angabe war.

So eine Täuschung der Öffentlichkeit in Fragen der PC-Rundfunkgebühr wäre kein Einzelfall. Immer wieder behauptet die GEZ, dass Privathaushalte zu 98 % und mehr mit TV-Geräten ausgestattet sind. Das Statistische Bundesamt ermittelt eine Quote von unter 95 %. Die GEZ-Statistik selbst weist über zwei Millionen Haushalte ohne Fernseher aus, was hochgerechnet bei einer 98 %-Quote 100 Millionen Haushalte in Deutschland ergibt.

Zweite Lieblingsvernebelungszahl der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist die Behauptung, dass jedes Unternehmen maximal mit 17,03 Euro belastet wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sagt hingegen, dass jedes Unternehmen pro Grundstück (pro Filiale) mit diesem Betrag belastet wird. Gibt es im Weltbild der Anstalten keine Filialunternehmen?

Dazu kommen weitere propagandistische Meisterleistungen: TV-lose Haushalte werden in die Nähe religiöser Fundamentalisten gerückt. Die ARD veröffentlicht über ein Jahr lang Gebühreninformationen, die im völligen Widerspruch zum Rundfunkrecht stehen. Der Intendant des Hessischen Rundfunks verkündet bei Veröffentlichung einer Medienstudie, dass die Anstalten mehr Geld fürs Internet brauchen, weil das Internet den Rundfunk in seinem Bestand gefährde, obwohl die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass das Internet keinerlei Gefahr für die klassischen Medien ist. Die Entwicklung der Medien verläuft ergänzend oder komplementär, wie die Fachleute sagen.

Kennt das Gebührenprivileg nur Rechte, oder haben die Anstalten als Vertreter des Staates in Gebührenfragen nicht auch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Information? Nur wer soll diese Pflicht durchsetzen? Die Politik? Wohl kaum. Selten hat es eine Entscheidung gegeben, die die Beliebigkeit von Parteien und ihre Realitätsferne derart krass aufzeigte wie die Einbeziehung der internetfähigen PCs in die Rundfunkgebühr.

Die Verwaltungsgerichte? Welcher Fachanwalt zieht vor Gericht, ohne einen zahlenden Klienten in der Tasche zu haben? Und was ist mit der Presse? Ach, ja. Was ist von Medien zu erwarten, die sich größtenteils darauf beschränken, dpa-Meldungen zur PC-Rundfunkgebühr zu veröffentlichen? Niemand hat bisher die Aussagen der GEZ zu den Nichteinnahmen aus dem privaten Bereich in Zweifel gezogen. Zehn Minuten Recherche sind anscheinend schon zuviel.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten nutzen dieses Macht-Vakuum weidlich aus. Es bleibt nur die Hoffnung, dass die Internetnutzer selbst es in die Hand nehmen, dieses Vakuum zu schrumpfen. Vielleicht braucht das Internet außer dem BILDBlog auch einen AnstaltsBlog, um die öffentlich-rechtlichen Sender wieder auf Normalmaß zurechtzustutzen.

Kommentare

Dieser Artikel hat einen Kommentar. Was ist Deiner?

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*