Ursprünglich war das Urheberrecht in der aufkommenden Mechanisierung (als erstes der Buchdruck) alleine zum Schutz der eigentlichen Urheber gedacht. Bis dahin war es gar nicht möglich, Bücher oder Musik in Massen zu reproduzieren. Mit der stärkeren Rolle der Individualität in der Renaissance war man auch bereit, einzelnen Künstlern mehr Recht über ihre Werke einzuräumen.
Mit der Zeit wurde das Urheberrecht aber immer komplizierter und berücksichtigt mittlerweile weit mehr als nur die Rechte der ursprünglichen Urheber. In den USA galt bis 1989 jedes Werk, das keinen Urheberhinweis enthielt, als gemeinfrei. Seither unterliegt auch dort jedes Werk automatisch dem restriktiven Copyright.
In den letzten Jahren kam es auf Druck der Medienindustrie zu weiteren Regelungen wie dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der zum Beispiel Versuche, technische Schutzmethoden zu umgehen, unter Strafe stellt. Dies ist nach der Verabschiedung des Zweiten Korbes zur Urheberrechtsreform inzwischen auch in Deutschland der Fall.
Obwohl die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries erklärt, es hätte nie ein Recht zur Privatkopie gegeben: Es ist nun strafbar, Kopierschutzmechanismen zu umgehen, auch wenn man theoretisch das Recht (§ 53 UHG) dazu hat. “Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern”, heißt es im Gesetz. Da zu erwarten ist, dass Schutzmechanismen der Digitalen Rechteverwaltung (DRM) sich weiter verbreiten, bedeutet das Verbot der Umgehung de facto eine Abschaffung der “Privatkopie” (auch wenn dies kein Rechtsbegriff ist).
Die Gesetze des Staates sollten eigentlich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Doch werden auch Gesetze verabschiedet, die einzelnen Unternehmensgruppierungen mehr nutzen als der Allgemeinheit, bzw. die es verhindern, das neue Verdienstmöglichkeiten entstehen.
Der Rechtsprofessor Lawrence Lessig hat in seinem Buch “Free Culture” sehr eindrücklich beschrieben, wie etablierte Unternehmen es schon immer geschafft haben, effektiv die Einführung neuer, bahnbrechender Techniken zu verhindern. Er erzählt z.B. die Geschichte von Edwin Howard Armstrong, der das moderne Ultrakurzwellen-Radio (UKW) erfand. Sein Arbeitgeber RCA wollte keine neue Technologie, obwohl diese allem bis dahin benutztem überlegen war. Letztendlich endete Armstrong finanziell ruiniert im Selbstmord (Das Buch findet man hier: http://free-culture.org/freecontent/).
Die derzeitige Gesetzgebung und das rechtliche Vorgehen der Medienindustrie behindert eine wieder aufkeimende Remix-Kultur. Der Erfolg des Filmes “The Loose End 2nd Edition” wäre zum Beispiel gar nicht möglich, hätten die Macher tatsächlich alle Urheberrechte beachtet. Viele Projekte sind nicht möglich, weil der Aufwand für das Einholen aller Rechte viel zu hoch ist. Das liegt daran, dass das derzeitige Recht eine Genehmigungs-Kultur bevorzugt. Das heißt: Die Nutzung ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor.
Üblich ist auch, Weiternutzungen in verschiedenen Medien auszuschließen oder Rechte für einen bestimmten Zeitraum zu definieren. Diese Regeln stehen im Widerspruch zu den technischen Möglichkeiten und auch zu dem Willen der meisten Menschen, Inhalte in vielfältiger Weise wiederzuverwenden, umzuwandeln oder erweitern zu wollen. Vielen Menschen glauben bis heute, dass alles, was im Internet frei verfügbar ist, auch frei genutzt werden kann/darf. Dem ist aber nicht so!
Ausgehend von diesen Widersprüchen und dem Dilemma mit dem klassischen Urheberrecht gründete der oben erwähnte Rechtsprofessor Lessig in Amerika eine Bewegung, die in der Organisation “Creative Commons” ihre Vertretung findet. Die Organisation hat zum einen verschiedene Lizenzen entworfen, die ähnlich wie bei Freier Software versucht, dem Urheberrecht eine Komponente hinzuzufügen, die es gestattet, anderen weiterreichende Rechte bei der Nutzung von Inhalten einzuräumen, ohne nach Erlaubnis zu fragen. Der Werkautor versieht seine Werke mit einem entsprechenden Hinweis “Some rights reserved” (anstatt “All rights reserved”). Andere wissen dann, inwieweit sie das Werk, ohne nachzufragen, nutzen können.
Die Kernlizenzen sind modular und definieren:
- Darf das Werk kommerziell genutzt werden?
- Darf das Werk weiterbearbeitet werden?
- Muss das Werk unter gleichen Bedingungen (Copyleft) weitergegeben werden?
Darüber hinaus gibt es noch einige Speziallizenzen wie die, Werke in Entwicklungsländern freier zu nutzen (z.B. Bücher, die nur in Entwicklungsländern frei kopiert werden dürfen). Oder auch die “Recombo-Lizenz“, die es erlaubt, lediglich Ausschnitte aus einem Werk für ein neues Werk zu nutzen.
Zwar hat sich inzwischen herausgestellt, dass eine Inkompatibilität verschiedener Freier Lizenzen ebenfalls ein Problem ist. Dennoch wurde hier eine Bewegung losgetreten, die auch Prominente wie David Byrne, Zap Mama, den brasilianischen Kulturminister und Musiker Gilberto Gil angesteckt hat. Diese Bewegung will zum einen Freiräume für Kulturschaffende, zum anderen eine mögliche Lösung für die Urheberrechtsproblematik aufzuzeigen.
Viele Kulturschaffende sind weder Juristen, noch können sie sich deren Rat leisten. Zudem sind die Rechte gerade im Internet, wo Inhalte in kürzester Zeit mehrere Rechtsräume durchkreuzen, selbst für Juristen schwer zu überblicken. In der Wikipedia können Europäer, US-Amerikaner, Afrikaner und Chinesen fast zeitgleich an einem Artikel arbeiten – und das bei sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen und Gesetzgebungen. Politiker und Unternehmen, die zwar die Globalisierung als Fakt akzeptiert haben, aber dennoch versuchen, das klassische Urheberrecht zu erhalten, kämpfen einen Kampf gegen Windmühlen. Letztendlich würde nur eine totale weltweite Kontrolle jeder Datei und jeder Information dieses Urheberrecht verteidigen können. Eine Vision, die weit über die des Buches “1984” hinausginge.
Wenngleich das klassische Urheberrecht zu seiner Zeit seine Vorteile gehabt hat, so erscheint es doch heute – in einer globalisierten Medienwelt, in der jeder zum Autor werden kann – oftmals als hinderlich.
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