Die Tagesschau und ihr Forum – Kommentar

Die Bedingungen öffentlicher Foren im Internet sind kein leichtes, eindeutiges Thema. Wo jeder frei seine Meinung äußern kann, gibt es oft eine Fülle potentieller Reibungsflächen mit anderen Usern, mit einer Moderation oder sogar mit der Gesetzeslage. So sieht das Grundgesetz unser hohes Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 2

Die Bedingungen öffentlicher Foren im Internet sind kein leichtes, eindeutiges Thema. Wo jeder frei seine Meinung äußern kann, gibt es oft eine Fülle potentieller Reibungsflächen mit anderen Usern, mit einer Moderation oder sogar mit der Gesetzeslage. So sieht das Grundgesetz unser hohes Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 2 auch eingeschränkt „in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Darüber hinaus steht dem Betreiber eines Forums natürlich frei, eigene Richtlinien zu setzen.
Was ist aber, wenn der Betreiber eine Anstalt des öffentlichen Rechts und damit wesentlich weitreichenderen Anforderungen unterworfen ist?

Früher …
Das Forum der Tagesschau, immerhin ein „Flagschiff“ der ARD und damit auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, war auch schon vor den Änderungen des 15. August 2005 eines der wenigen moderierten Foren im deutschsprachigen Raum. Das bedeutet, dass auch zuvor jeder Beitrag vor Veröffentlichung gegengelesen und gegebenenfalls redigiert oder sogar verworfen wurde. Diese Eingriffe in die Freiheit des Autors wurden seitens der Betreiber allerdings recht behutsam angewendet. Nur selten erschien ein Beitrag gar nicht: Vor diesem „letzten Mittel“ nutzten die Moderatoren nämlich die Möglichkeit, nur einzelne Textpassagen oder Worte zu beanstanden; dies wurde durch einen Vermerk im Text kenntlich gemacht.
Auch die Struktur bot den Nutzern vor einem Jahr noch sehr viele Freiheiten: Oben an stand ein „Allgemeines Forum“ ohne thematische Beschränkung. Es folgten allgemeine Überthemen wie „Inland“, „Ausland“, „Wirtschaft“ oder „Kultur“, die durch Unterforen zu jeweils aktuellen Ereignissen erweitert wurden. Darunter stellte sich die Tagesschau selbst Kritik, Lob oder Anmerkungen zum eigenen Angebot. Last but not least fand sich auch die Möglichkeit, in einem „Forum-Forum“ interne Themen zu diskutieren oder mit den Betreibern Kontakt aufzunehmen.
Sicher war auch das „alte“ Tagesschau-Forum nicht immer perfekt; aus heutiger Sicht erscheint es vielen Usern dennoch wie ein „verlorenes Paradies“.

… und heute
Vor einem Jahr änderte man die Richtlinien gemäß folgender Ankündigung:

Innerhalb der nächsten Wochen wird die Struktur des Forums von tagesschau.de geändert, um eine themenorientierte Diskussion zu fördern. Die Diskussionen des derzeitigen Forums werden geschlossen und ins Archiv verschoben. Sie können über die Suchfunktion weiter abgefragt werden. Zukünftig werden die Foren noch stärker auf die aktuelle Nachrichtenlage abgestimmt. Foren, die sich nicht mehr auf die gegenwärtige Berichterstattung beziehen, werden von uns wieder geschlossen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Themen und Beiträge nicht zugelassen werden, die der thematischen Ausrichtung der Foren nicht entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation
forum.tagesschau.de

Etwa einen Monat zuvor hatte man bereits die maximale Textlänge auf 2500 Zeichen halbiert. Ohne eine diesbezügliche Ankündigung findet keine Differenzierung beanstandeter Beiträge mehr statt: Egal, ob ein Wort, ein Satz oder gleich die Thematik mißfällt, es wird der gesamte Beitrag nicht eingestellt. Der User erfährt nichts zu den Gründen, oft erscheint ihm diese Praxis willkürlich.

Die wichtigste Auswirkung läßt sich anhand einer Zahl belegen, die kürzlich zum zehnjährigen Bestehen von tagesschau.de bekannt wurde: Heute können laut Redaktionsleiter Jörg Sadrozinski mehr als die Hälfte der Beiträge nicht veröffentlicht werden, weil Sie gegen diese neuen Forenrichtlinien verstoßen (Quelle). Früher posteten die Betreiber gelegentlich eine Statistik, nach der die Quote nicht veröffentlichter Beiträge zwischen 5,6 und 7,7 Prozent anzusiedeln war: Die Zensur hat sich demnach nahezu verzehnfacht. Berücksichtigt man darüberhinaus, dass heute innerhalb der gesetzten Themenfelder nicht einmal das redaktionelle Angebot von tagesschau.de auch nur annähernd diskutiert werden kann, verdunkelt sich dieses ohnehin schon traurige Bild weiter. So viel zur Sachlage.

Darf die Tagesschau das? Und ist, was dort passiert, von öffentlichem Interesse?
Jedem anderen Forenbetreiber könnte man eine solche Praxis kaum versagen (die SPD etwa hatte ihr Forum vor der letzten Bundestagswahl gleich ganz geschlossen). Nun unterliegen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aber ganz besonderen Bedingungen, unter denen die Zulässigkeit der heutigen Praxis äußerst fragwürdig erscheint.

Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und des dritten Reiches hervorgegangen. Ziel war, sowohl die „Staatsferne“ des Rundfunks als auch die Verhinderung privater Monopole sicherzustellen. Nur deshalb – aus keinem anderen Grunde – gibt es zum Beispiel eine GEZ und keine Steuerfinanzierung der Rundfunkanstalten. Zu den vordringlichsten Aufgaben des Rundfunks urteilt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung:

„Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung umfassenden Sinne (…). Freie Meinungsbildung vollzieht sich in einem Prozeß der Kommunikation. (…) Demgemäß ist Rundfunkfreiheit primär eine der Freiheit der Meinungsbildung (…) dienende Freiheit: Sie bildet unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine notwendige Ergänzung und Verstärkung dieser Freiheit; sie dient der Aufgabe, freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten.“
(3. Rundfunkurteil vom 16. Juni 1981)

Ab dem nächsten Jahr verlangt die GEZ für diesen „Prozeß der Kommunikation“ Rundfunkgebühren auf jeden internetfähigen PC. Nicht die konkrete Gebührenregelung (die zu diskutieren ginge hier zu weit), wohl aber das grundsätzliche Recht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, neue Technologien zu nutzen, wurde ebenfalls durch das BVerfG bekräftigt (5. Rundfunkurteil): Das Internetangebot der Tagesschau wäre danach „Rundfunk“ im obigen Sinne und dient eben jenen genannten Zielen.

Das benannte Verfassungsgerichts-Urteil beschreibt im Weiteren recht anschaulich, was für die Rundfunkanstalten daraus abzuleiten sei:

„Freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung durch den Rundfunk verlangt zunächst die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Beherrschung und Einflußnahme. (…) Doch ist damit das, was zu gewährleisten ist, noch nicht sichergestellt. Denn bloße Staatsfreiheit bedeutet noch nicht, daß freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk möglich wird; dieser Aufgabe läßt sich durch eine lediglich negatorische Gestaltung nicht gerecht werden. Es bedarf dazu vielmehr einer positiven Ordnung, welche sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und daß auf diese Weise umfassende Information geboten wird.
(…)
Die aus Art. 5 Abs. 1 GG folgende Aufgabe, Rundfunkfreiheit rechtlich auszugestalten, berechtigt (…) nicht zu einer Beschränkung des Grundrechts.“

Man kann sich der ARD gegenüber also auf den Artikel 5 unseres Grundgesetzes berufen: Mißachtet sie diesen, verwirkt sie ihren ureigensten Sinn. Ob das Forum der Tagesschau den erhöhten Anforderungen in der jetzigen Gestalt noch gerecht wird, darf bezweifelt werden.

Eine kleine und aktive Gruppe aus etwa fünfzig langjährigen Foristen übernahm im letzten Jahr die Initiative und formulierte eine recht kompromißbereite, sachbezogene Petition zur Gestalt des Forums. Am 8. September 2005 wurde sie von einer fünfköpfigen Delegation in Hamburg übergeben – leider ohne nennenswerten Erfolg. Schon im Vorfeld des Treffens drohte Herr Sadrozinski, das Gespräch abzubrechen, sobald das böse Wort „Zensur“ nur fiele. Die vermutlich maßgebliche Information gab es dann auch außerhalb des offiziellen Rahmens im persönlichen Gespräch: Wie mir eine der Delegierten berichtete, bejahte ein Mitarbeiter ihr gegenüber politische Einflußnahme. Man darf annehmen, dass er dies nicht öffentlich wiederholen würde – die mangelnde Staatsferne wäre durchaus ein Skandal.

Noch im Juli verabschiedete das EU-Parlament eine Resolution. „In einer Mitteilung des Parlaments heißt es, die Meinungsfreiheit sei in allen EU-Staaten ein wichtiges Recht, es müssten konkrete Schritte unternommen werden, um sie zu verteidigen.“ (heise-online). Konkrete Probleme sahen die Parlamentarier aber eher in China oder Turkmenistan. Ein Irrtum.

Weiterführende Links zum Thema:
Rundfunkurteile (Wikipedia)
3. Rundfunkurteil (FRAG-Urteil) (Volltext)
Text der Petition (pdf)

Kommentare

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  1. Guter Artikel, ich stimme aber trotzdem nicht zu ;-)
    Ich denke die Tagesschau muss dafür sorgen das nur legal einwandfreie Inhalte veröffentlich werden. Ein Bearbeiten jedes einzelnen Artikels ist zu aufwendig. Deswegen ist ein Vorgehen nach dem Schema 1/0 viel einfacher und besser. Überlege mal wie viele Beiträge es da zu bearbeiten gibt. Irgendwann explodieren da die Kosten, denn rechtlich wäre die Tagesschau für alles verantwortlich, was da gesagt wird.