Voll des süßen Weines – der Mähdrescher Gottes

Voll des süßen Weines? Nein, nein, nein, ganz bestimmt nicht. Dieser Mann ist nicht betrunken. Auch wenn er unverständliche Laute ausstößt. Dafür sorgt nicht der Alkohol, dafür sorgt der Heilige Geist. Damit das auch alle mitbekommen, steht er auf der Bühne und hat ein Mikrophon in der Hand. Wenn es

Voll des süßen Weines? Nein, nein, nein, ganz bestimmt nicht. Dieser Mann ist nicht betrunken. Auch wenn er unverständliche Laute ausstößt. Dafür sorgt nicht der Alkohol, dafür sorgt der Heilige Geist. Damit das auch alle mitbekommen, steht er auf der Bühne und hat ein Mikrophon in der Hand. Wenn es einmal vorkommt, dass jemand nicht in Ekstase gerät, gibt es immer noch seine Bodyguards. Die bringen die Stillen im Saale hinter die Bühne und halten sie dort fest. Reinhard Bonnke heißt der Mann, der von sich behauptet, dass er sich schon als Neunjähriger zu Jesus bekehrt habe. Als 19-Jähriger besuchte er eine Bibelschule in Wales, ab 1967 zog er als Missionar durch Afrika und gründete 1974 “Christus für die Nationen” (CfaN) mit Sitz in Frankfurt.

Der 66-jährige Pastorensohn ruft nicht nur zum Verlassen des sündigen Pfades auf, er wirbt in Prospekten auch mit Wunderheilungen. Das größte gelang angeblich am 2. Dezember 2001 in Onitsha (Nigeria): Reinhard Bonnke holte den Pastor Daniel Ekechukwu, der am 30. November 2001 bei einem Unfall starb, ins Leben zurück. Seine Witwe hatte den Toten in einem Sarg mitgebracht, festgehalten wurde das wundersame Geschehen in einem Video mit dem Titel “Vom Tod zurück ins Leben”.

Reinhard Bonnke gehört zur Pfingstbewegung, zu der sich weltweit rund 250 Millionen Menschen bekennen. Da kann Reinhard Bonnke guten Mutes sein, obwohl die Verhältnisse nie so waren, wie sie sein sollten: “Deutschland ist krank.” Aber: “Es soll gesund werden. Die Medizin ist rot – das Blut Jesu.”

Wichtig ist aber auch das Knistern von Geldscheinen. Denn sonst wäre die Kampagne zur “Rettung Europas”, die er am 5. August 1987 gestartet hat, schon früh zusammengebrochen. Für Reinhard Bonnke ist das Wort “Schulden” ein Fremdwort, nicht aber für alle Mitglieder seiner Bewegung. Doch der 66-Jährige bot im März 2006 in einem Evangelistenbrief Hilfe an: “Für mich bist du als unser Missionspartner ein Teil der großartigen CfaN-Familie. In solchen Zeiten wie heute – Zeiten mit viel Not und Verzweiflung – ist es notwendig, dass man als ganze Familie zusammensteht und einander mit Gebet umfängt. Es ist an der Zeit, einander die Bedürfnisse mitzuteilen, füreinander zu beten und den Kampf gegen die Schulden auszurufen. Kennst du jemanden, der Befreiung von Schulden benötigt? Der sich dem Druck und dem Stress eines Lebens mit unbezahlten Rechnungen und ständigem Mangel gegenübersieht? Oder bist du selbst in einer schwierigen Situation? Armut kann größeres Elend und Leiden verursachen als körperliche Krankheit. Lasst uns unserem allmächtigen Gott vertrauen, dass er uns Befreiung auch in diesem Lebensbereich bringen kann. Seine Möglichkeiten sind unbegrenzt.”

Der gelernte Einzelhandelskaufmann scheint dafür der beste Beweis zu sein. Sein Verein kaufte im Juni 1986 in Frankfurt zwei Häuser für 2,4 Millionen Mark. Handauflegen, Bepusten und Besprechen war ein Geschäft, das sich lohnte. Und die Krankheiten verschwanden im Nu.

Da hatte Klaus Girlich aus Hannover schon 1988 den Verdacht, dass Reinhard Bonnke gegen das Heilpraktikergesetz verstieß und zeigte den Evangelisten an. Der Staatsanwalt Oswald reagierte auf diesen Strafantrag vom 4. August 1988 mit der Einstellung des Verfahrens und lieferte dafür lesenswerte Gründe: “Bei der Veranstaltung am 5. August 1987 in der Frankfurter Festhalle sollen folgende Heilungen vorgenommen worden sein: Eine ältere Frau im Rollstuhl konnte plötzlich aufstehen und humpelte umher, Rheumakranke und Altersschwache machten Kniebeugen, Gliederschmerzen verschwanden, Gehörlose konnten wieder hören, ein junges Mädchen, nach einem Unfall auf dem linken Auge blind, konnte plötzlich wieder sehen.

Am 8. August 1987 sollen folgende Krankheiten geheilt worden sein: Ein Aids-Kranker wurde durch Besprechen, Handauflegen und Bepusten geheilt. Ebenso folgende weitere Erkrankungen: Krebs und Krebsknoten in der Brust, Blutkrankheiten, Hörsturz, Schilddrüsenkrankheiten, Migräne, Lähmungen, Dämonenaustreibungen bei Kleinkindern.

An der Veranstaltung in der Essener Gruga-Halle am 14. April 1988 sollen ebenfalls Wunderheilungen vorgekommen sein: Schmerzen aufgrund einer Fehlstellung der Hüften wurden durch Handauflegen geheilt, ein Tumor an der seitlichen Hüfte eines Mannes verschwand plötzlich, ein Rauschgiftsüchtiger wurde von seiner Sucht befreit, ein Gehfehler wurde beseitigt und Schmerzen in den Knien nach einer Operation verschwanden.

Die vorgenannten Handlungen des Beschuldigten erfüllen nicht den Tatbestand des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz (§ 5 Heilpraktikergesetz). Zwar ist der Beschuldigte weder zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt, noch ist er im Besitz einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, jedoch müsste er zur Erfüllung des oben genannten Tatbestandes die Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz auch ausüben oder ausgeübt haben. Unter diese Vorschrift fällt jedes Tun, das bei den Behandelten den Eindruck erweckt, es ziele darauf ab, sie zu heilen oder ihnen Erleichterungen zu verschaffen (BGH NJW 78, Seite 599 und BGHStE 8, 237).

Hiervon ausgenommen sind kultische Handlungen von Priestern oder anderen dazu berufenen Personen, die Gottes Hilfe zur Heilung des Kranken anrufen, auch wenn sie mit Handauflegen, Berührungen mit geweihten Gegenständen und ähnlichem verbunden sind (vgl. Pelchen/Erbs/Kohlhaas, strafrechtliche Nebengesetze, § 5 Heilpraktikergesetz, Anm. 6), da sich der Betreffende hier nicht selbst übernatürliche Kräfte beimisst. Der Beschuldigte versprach zwar schon im Vorfeld seiner Gottesdienste Heilung aller möglichen Krankheiten und wiederholte dies auch während der Veranstaltungen, doch schreibt er sich nicht selbst diese wirksamen Kräfte zu, sondern behauptet, sie kämen von Gott oder dem heiligen Geist. Er predigt mit den Worten ‘Gott wird es tun’ und begründet die große Zahl der Nichtgeheilten mit den Worten ‘Man kann sehen, was Gott tut und was Gott nicht tut – ich bin auch nur ein Mensch und kann Gott nicht befehlen.’

Seine eigene Rolle bei diesen Handlungen beschreibt er wie folgt: ‘Ich proklamiere das Evangelium, wenn die Menschen dann glauben, produziert Gott die Heilung.’ Der Beschuldigte als Priester der Pfingstgemeinde will nicht mittels eigener Kraft heilen, sondern mittels der Kraft Gottes. Damit ist sein Handeln nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 5 Heilpraktikergesetz.

An dieser Bewertung ändert auch die Tatsache nichts, dass der Beschuldigte den ihn betreffenden Personenkult fördert, indem er bei allen Gottesdiensten den Gläubigen durch Handauflegen segnet oder die Heilungen fest in sein Programm einplant, nämlich zum Schluss als Höhepunkt, der Geist Gottes soll sich folglich an der Planung des Beschuldigten orientieren. Dies lässt zwar erhebliche Zweifel an den seelsorgerischen Absichten des Beschuldigten zu, erlaubt aber gleichwohl keine andere Bewertung des Sachverhalts.

Eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB scheidet ebenfalls aus.
Das Verhalten des Beschuldigten lässt zwar an einen Spendenbetrug denken, indem er für seine Mission um Spenden bat und seinen Zuschauern suggerierte, möglichst hohe Spenden würden die Heilung der Kranken fördern.

Zur Erfüllung des Tatbestandes müsste eine Täuschungshandlung vorliegen, d. h. es müsste über Tatsachen getäuscht werden. Solche Tatsachen sind Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Der Beschuldigte versprach vor und während des Gottesdienstes ‘Zeichen und Wunder in Form von Heilung im Glauben. Dabei bediente er sich Aussagen wie ‘der graue und der grüne Star werden weichen, es wird geschehen’ und ‘er wird der Krankheit im Namen Gottes Einhalt gebieten’. Dabei handelt es sich aber um keine konkreten Angaben auf eine bestimmte Person mit einer bestimmten Krankheit, so dass eine Überprüfung nicht möglich ist. Zur Bekräftigung seiner Aussagen präsentieren der Beschuldigte und seine Anhänger Personen, die von derartigen Krankheiten geheilt worden sein sollen. Diesem kann nichts entgegengehalten werden, da über den tatsächlichen Zustand dieser Personen vor oder nach der ‘Behandlung’ keine Erkenntnisse wissenschaftlicher Art vorliegen. Die Falschheit der behaupteten Tatsachen kann ebenso wenig nachgewiesen werden wie deren Richtigkeit, so dass es hier schon an der Täuschungshandlung fehlt.

Darüber hinaus würde es auch am subjektiven Tatbestand fehlen, da dem Beschuldigten nicht nachzuweisen ist, dass er die von ihm zuletzt aufgestellten Behauptungen, nämlich Krankheiten heilen zu können, für unwahr hielt.”

Ich schrieb an Staatsanwalt Oswald und fragte ihn, ob es sich bei dem Schriftsatz mit dem Aktenzeichen 86 Js 11 388/88 um eine Real-Satire auf die religiösen Verhältnisse in deutschen Landen handelt. Seine Antwort am 10. März 1995: “Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Akte betreffend des von Ihnen angesprochenen Verfahrens gegen den Evangelisten Bonnke nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet wurde. Eine Stellungnahme zu Ihrem Schreiben ist mir daher nicht möglich.”

Bei Reinhard Bonnke dagegen ist weiterhin alles möglich, über eine Veranstaltung in Rumänien berichtet er im September 2006: “Ich schreibe diese Zeilen von unserer Evangelisation in Timisoara (Rumänien). Vor wenigen Minuten fand diese Veranstaltung ihren Abschluss. Zehntausende von Menschen hatten sich im Stadion versammelt, um das Wort Gottes zu hören. Viele von ihnen nahmen Jesus als ihren Retter an.

Die Kraft Gottes war deutlich spürbar – vor allem auch unter den Kranken, die geheilt wurden. Ein 12-jähriger Junge, der an einer schweren Wirbelsäulenverkrümmung gelitten hatte, konnte sich plötzlich gerade aufrichten und seinen Oberkörper mühelos in alle Richtungen bewegen. Sein Vater und er weinten vor Freude. Ein Mann, der als Folge eines Schlaganfalls nur an Krücken hatte gehen können, wurde völlig geheilt. Während des Altarrufs hob er seinen Arm auf der gelähmten linken Körperhälfte und bemerkte plötzlich, dass er geheilt war. Jesus rettet und heilt, und so kennen wir ihn.”

Nicht so recht zu diesen Erfolgsgeschichten passen wollen Berichte über “blutige Schlachten” wie in der “Zeit” vom 27. Mai 2004. Oder doch? “Mähdrescher Gottes” lässt sich Reinhard Bonnke von seinen Anhängern gern nennen, da gibt es auch schon mal Opfer, wie vor zwei Jahren in Nigeria, als christliche Fundamentalisten mit radikalen Muslimen aneinander geraten sind. Kirchen und Moscheen brannten. Aber Unruhen kannte Reinhard Bonnke schon aus eigener Anschauung. 1991 musste er Kano unter Polizeischutz verlassen, weil es wegen seines Erscheinens zu schweren Unruhen gekommen war.

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  1. Wo liegt denn das Problem? Wenn ich krank bin, Schmerzen habe und um mein Leben fürchten muss, dann ist es mir völlig egal, wer oder was mich heilt. Ob Herr Bonnke, Professor Sauerbruch oder lediglich die Suggestion, die von deren Ruf ausgeht. Da frage ich doch nicht, ob der Herr Bonnke nicht zufällig auch noch Heilpraktiker ist, wenn er denn schon Evangelist ist. Als ob damit mein wie auch immer gebesserter Zustand eine Legitimation erhielte, die Winkeladvokaten davon abhielte die Staatsanwaltschaft mit wichtigtuerischen Anfragen zu belästigen.