Nach schweren Kämpfen schien es gesichert, dass Deutschland als fast letztes Rückzugsland des ungebremsten Auslebens der Nikotinsucht auch in Gegenwart von Nichtrauchern endlich aufgeben würde. Nachdem selbst Politiker wie Seehofer, die vormals eisernes Durchhalten versprochen hatten (“nicht in meiner Amtszeit”), wenn auch nur unter neuem Druck aus Brüssel öffentlich das überfällige Bundesgesetz forderten, war es (wieder einmal) eine rechtliche Finte, die unerwartet die Wende brachte.
Auf einmal hieß es, die Kompetenz des Bundes für ein generelles öffentliches Rauchverbot sei gar nicht sicher. Es wäre mehr Sache der Länder. In den öffentlichen Räumen der Rathäuser hätten sowieso die Bürgermeister das Hausrecht. Inzwischen scheint die ganze Initiative gegen das Rauchen in öffentlichen Räumen abgeblasen zu sein. Die Medien und die Politiker sind sich einig, dass das Thema nicht mehr aktuell ist. Und schon melden sich die Landesfürsten Beck (SPD) und Wulff (CDU) und erklären, dass sie ohnehin mehr für eine freiwillige Zurückhaltung der Raucher wären.
Wie war das möglich? Irgend ein raffinierter Lobbyist kam wohl auf die geradezu schamlose Idee, die Zuständigkeit des Bundes für eine solche generelle Regelung in Frage zu stellen und fand natürlich “seine” Vertrauensleute innerhalb des Bundestages, die anbissen. Es kam dann zur Einschaltung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. In seinem Gutachten WD3 – 288/06 – hier im Volltext nachzulesen im Volltext – lassen die Verfasser keine Zweifel daran, dass es zumindest nach Art. 74 Nr.19, Art. 72 des Grundgesetzes Sache des Bundes ist, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen gemeingefährliche Krankheiten (Krebs) und über den Umgang mit Giften (Nikotin etc.) zu treffen. Der juristischen Vollständigkeit halber haben die Verfasser auch andere mögliche Zuständigkeitsregeln geprüft und haben festgestellt, dass es nicht sicher ist, dass solche gegeben sind. Besonders die Kompetenz aus dem Gaststättenrecht ist nach der gerade in Kraft getretenen Änderung des Föderalismusrechts zweifelhaft. Irgendwie müssen die Verfasser schon geahnt haben, dass man ihnen damit das Wort im Munde herumdrehen würde. Darum haben sie, was bei richtiger Ausübung der anerkannten Grundsätze der Fertigung juristischer Gutachen nicht richtig ist, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass EINE einzige Zuweisung der Gesetzesmaterie zum Bund natürlich ausreicht. Denn Selbstverständlichkeiten gehören nicht in ein Rechtsgutachten. Der gut gemeinte Bruch der Regeln der Gutachtentechnik nutzte leider nichts: sofort stiegen die offenen und die (un-)heimlichen Freunde der Tabaklobby ein und erklärten wider besseres Wissen, die Zuständigkeit des Bundes sei nicht sicher. Jetzt müssten die Länder dran. Aber die seien sich ja nicht einig…
Die Zuständigkeit des Bundes war zu jeder Zeit sicher wie das Amen in der Kirche. Sicher ist aber auch, dass unter den ungezählten Amtsträgern und Abgeordneten in Bund, Ländern, Gemeinden, Behörden und staatsabhängigen Einrichtungen zu wenige Menschen von Format tätig sind, die sich wirklich für das allgemeine Wohl engagieren. Da wieder einmal juristische Scheingründe gegen zwingend notwendige Regeln vorgeschoben wurden, käme es besonders darauf an, dass unter der Unzahl von Juristen in öffentlicher Funktion mal Einige diese Machenschaften anprangerten. Aber das System scheint bereits “dicht” zu sein – oder es glaubt keiner mehr an ehrliche Politik.
Wer wie der sonst so aufrechte und kluge Helmut Schmidt noch immer für sein Laster zu Felde zieht, sollte einmal einem Raucher, dem schon ein Bein abgenommen wurde, vor der Operation des zweiten steht und nur noch aus einem künstlich gefertigten Loch im Hals weiter Kette raucht, das Testament abnehmen!
Großartig recherchiert. Jeder RE-Leser sollte seinem Wahlkreisabgeordneten eine Mail, ein Fax mit dem Link zu diesem Artikel senden, auf das Gutachten hinweisen und eine Antwort des Herrn Bundestagsabgeordneten einfordern. Es wird höchste Zeit, dass die Bürger “ihren” Politikern mal auf die Zehen treten.
Schickt den Link zu diesem Artikel auch an Eure Freunde, die sich an der Aktion beteiligen sollen.