Wie bereits im November letzten Jahres in verschiedenen Medien berichtet wurde, haben die FAZ und die SZ beim Landgericht Frankfurt am Main.gegen die Online Ausgabe Perlentaucher geklagt. Perlentauer würde Auszüge dieser Zeitungen kommerziell verwerten – also praktisch Urheberrechte und Rechte am geistigen Eigentum verletzen – so lautete sinngemäß der Vorwurf von FAZ und SZ.
Das Landgericht Frankfurt wollte jedoch weder die urheberrechtlichen noch die wettbewerbs- und markenrechtlichen Argumente der Klägerinnen (FAZ und SZ) anerkennen. Und die Richter betonen ausdrücklich im Urteil, dass diese Resümees oder Rezensionsnotizen “eigengestaltet” seien und nicht gegen das Urheberrecht verstoßen.
Die Urteile (hier das Urteil gegen die FAZ als pdf auf den Seiten des Landgerichts Frankfurt) sind noch nicht rechtskräftig, haben aber bereits viele Reaktionen in den Medien ausgelöst.
Hier eine kleine Presseschau mit den aktuellsten Stimmen zuerst:
Irmgard Berner begrüßt das Urteil in der Berliner Zeitung “Was der Perlentaucher mit den Rezensionen aus FAZ und SZ anstellt, ist eine geistige Eigenleistung, keine Kopie. Und die Zeitungen sollten sich freuen, dass ihre Rezensionen auf diese Weise mehr Aufmerksamkeit finden. Ein Schaden ist nicht zu erkennen, weder für die Zeitungen, noch für deren freie Autoren: denn neben den Perlentaucher-Notizen kauft buecher.de auch die Original-Rezensionen.”
Auch heise online brachte eine Meldung zum Urteil, die von den Lesern fleißig kommentiert wird.
“Perlentaucher“ darf FAZ- und SZ-Auszüge kommerziell verwerten”, meldete zunächst dpa. Ein nicht zutreffender Begriff, den die Agentur später korrigerte, denn der Perlentaucher verbreitet keine Auszüge von Artikeln, sondern Resümees in eigenen Worten von Buchkritiken der großen Zeitungen – neben SZ und FAZ auch NZZ, Zeit, taz und FR.
In der Zeit online wertet Götz Hamann den Sieg des Perlentauchers vor Gericht als “wiederholten Beleg für die Trägheit der traditionellen Medien im Internet. Auf die Idee, dass ein Leser neben seiner Lieblingszeitung vielleicht ein ‘Best-of’ nutzen würde und sich daraus sogar ein neues Geschäft machen ließe, sind sie offenbar nicht früh genug selbst gekommen.”
Die Welt analysiert die Klippen des Urheberrechts im Internet. “Entscheidendes Kriterium dafür, ob diese Notizen zulässig sind, ist die Frage, ob der zusammenfassende Text das Original ersetzt oder nicht. Ersetzt er es nicht, sind die Veröffentlichung und auch der Weiterverkauf legitim.”
Im Deutschlandfunk bezeichnete Burkhard Müller-Ullrich den Perlentaucher als das “wichtigste, was im deutschen Feuilleton seit zehn Jahren passiert ist. Wer den Perlentaucher nicht liest, interessiert sich nicht für Kultur oder hat keinen Internetanschluss.”
Laut Tagesspiegel prüft der Süddeutsche Verlag, ob er in Berufung gehen soll.
Die Complete Review, ein Perlentaucher-ähnliches Weblog, schreibt: “The first judgement has now come down in favour of Perlentaucher.”
Das Weblog Sehpferds sinnige Seiten schreibt: “Der Vorgang wirft viel Licht auf das Gebaren der deutschen Presse und zeigt deutlich, dass man einer deutschen Untugend verfallen ist: der Arroganz – denn sehr viele Presseerzeugnisse, unter ihnen eben auch die FAZ, haben den Anschluss zur journalistischen Realität des 21. Jahrhunderts längst verloren – und versuchen nun offenbar, auf dem Prozesswege verlorenen Boden gut zu machen.”
Und der Leser yomo kommentiert auf den Seiten des Wiener Standard: “Die Begründung trifft’s m.E.: Perlentaucher hält mich nicht davon ab, die Originalrezension zu lesen, sondern meistens stolpere ich über eine Notiz auf Perlentaucher und lese dann das Original.”
Die FAZ überschreibt ihre Meldung mit dem Titel “Urheber ohne Rechte” – als gehe es hier um die Niederlage eines Zeilenknechts gegen einen Medienkonzern. Auch die SZ bringt eine Meldung, in der sie fälschlich behauptet, der Perlentaucher verbreite “Auszüge” ihrer Buchrezensionen.
David Hudson schreibt in seinem Filmweblog Greencine: “A brief note to close this entry. To the Süddeutsche Zeitung and the Frankfurter Allgemeine Zeitung. If you’re going to be thatfree PR and branding, just shut down your new media departments. So whatPerlentaucher earns a euro or two promoting you at their expense and not yours? Just get off the web right now and save yourselves the time, trouble and money. You never got it, you still don’t and you never will. Get off. And good luck with your paper papers.” backasswardly stupid as to go to court to try to put a stop to if
Und Anka Bastian schrieb in Vogelsberger Online Zeitung unter der Rubrik Kultur:
“Der Größenwahn mancher Medien, und ihre scheinbare finanzielle Macht, und Machtausübung, verbunden mit Einschüchterungen und Prozessen kennt scheinbar keine Grenzen. FAZ und SZ werden es nicht schaffen, die Meinungsfreiheit, die Meinungsvielfalt, die Art der Informationsvermittlung auf Dauer zu verhindern. Man fragt sich eigentlich nur, was für ein journalistisches Verständnis, was für ein Rechtsbewußtsein die Verleger dieser Zeitungen eigentlich haben. Ob da vielleicht der ehemalige Staatsanwalt Prantl von der SZ Pate stand? Wer weiß! Immerhin, dieses Urteil, wenn auch noch nicht rechtskräftig, ist ein Hoffnungsschimmer. Die FAZ und die SZ haben die Zeit verpennt!
@MOND
11 Argumente gegen so genanntes ‘Geistiges Eigentum’
Eine sehr empfehlenswerte Webiste, wertvolle, nützlich Beiträge.
Vielen Dank für diesen TIPP und für diesen Hinweis.
Beste Grüße
Wolfgang Bastian