Opfer nicht gleich Opfer

Haben sich die Verfolgten der DDR-Diktatur auch in der Vergangenheit zu Recht gegen eine Einteilung der Opfer in 1. und 2. Klasse in Bezug auf das NS-Regime gewandt, hat nun die Bundesregierung diese Trennung innerhalb der Opfergruppe der DDR-Verfolgten mit dem Entwurf des dritten Unrechtsbereinigungsgesetzes zementiert. Sie feiert das halbherzige

Gustav RustHaben sich die Verfolgten der DDR-Diktatur auch in der Vergangenheit zu Recht gegen eine Einteilung der Opfer in 1. und 2. Klasse in Bezug auf das NS-Regime gewandt, hat nun die Bundesregierung diese Trennung innerhalb der Opfergruppe der DDR-Verfolgten mit dem Entwurf des dritten Unrechtsbereinigungsgesetzes zementiert. Sie feiert das halbherzige und unehrliche Gesetz nun auch noch als einen großen Erfolg.

Opfer nicht gleich Opfer

Die so genannte Opferpension soll nur jenen gewährt werden, die mindestens sechs Monate aus politischen Gründen inhaftiert waren. Andere Opfergruppen, wie Betroffene von Berufsverboten, Zwangspsychiatrie und Zersetzungsmaßnahmen, Ersatzhaft und 24h-Überwachung gehen leer aus. Das verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung. So kann eine sechsmonatige Haft wegen eines Ausreisebegehrens aus wirtschaftlichen Gründen höher bewertet werden als jahrzentelange Verfolgung aus politischen Gründen.

Auch die Vereinigung 17. Juni 1953 gibt zu bedenken:

…”Und wie behandelt man Opfer, die Repressionsmaßnahmen in vielfältiger Form mit nachhaltigen Folgen zum Beispiel beruflicher Art ausgesetzt waren, ohne jemals verurteilt worden zu sein? So heißt es in der 17.Juni-Verlautbarung. Fragen über Fragen – so die Vereinigung – die es geraten erscheinen lassen, über die Freude des vorgenannten Beschlusses hinaus auf der Hut zu sein. Vor allem aber sollten seitens der Opfer keinesfalls die Hände in den Schoß gelegt und die politischen Entscheidungen einfach hingenommen werden.

24.01.2007 V.i.S.d.P.: Carl-Wolfgang Holzapfel Vorsitzender Vereinigung 17.Juni 1953, Tel.: 09493 951896 www.17juni1953.de”

Die Berliner Zeitung notierte hierzu am 24.01.2007 u.a.:

“Die Koalitionäre haben sich mit ihrer Regelung auf den kleinsten finanziellen Nenner geeinigt. Die Partei, die gerade in der Opposition saß, forderte regelmäßig eine “Ehrenpension für SED-Opfer”. Wer über Regierungsmacht und Finanzen verfügte, lehnte dies ab. Mut und Zivilcourage, die oft zu lebenslänglichen Nachteilen führten, nun nur anzuerkennen, wenn sie im Stasi-Gefängnis endete, greift zu kurz. SED- und Stasi-Funktionären geht es da besser. Deren Renten stiegen beständig, ohne Bedürftigkeitsprüfung. Vielleicht hätte man das SED-Vermögen gleich für die Opfer der einst führenden Partei festhalten sollen.”

Debatte hat erst begonnen

Es zeigt auf, dass die Debatte um eine würdige und angemessene Entschädigung der Opfer gerade erst begonnen hat und keinesfalls abgeschlossen ist. Die Verbände sind gefordert, die Interessen aller Opfer zu vertreten und einseitigen Deals zu Ungunsten anderer Opfergruppen entschieden und öffentlich entgegen zu treten. Denn das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.

Anmerkung:

Das Foto zeigt Gustav Rust, der eine Opferpension verdient hat. Er saß insgesamt 9 1/2 Jahre in Haft. Hier bei einem Platzverweis zur Eröffnung der Dokumententafeln am Checkpoint Charlie durch die Berliner Polizei.

Kommentare

Dieser Artikel hat einen Kommentar. Was ist Deiner?

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

  1. Der überdimensionale Schrecken des Nationalsozialismus hat in Deutschland zu einer unverdient milden Beurteilung des SED-Staates geführt. Weil die zweite deutsche Diktatur keinen Genozid begangen und keinen Weltkrieg angefangen hat, waren die Vollstrecker nicht automatisch besser als ihre Kollegen von der Gestapo. Die Bundesregierung hätte deutlich machen müssen, dass das MfS eine verbrecherische Organisation war. Funktionsträger der organisierten Kriminalität haben keinen Anspruch auf Rente. Die Opfer dagegen auf einen lebenslangen finanziellen Ausgleich für Leid, Schmerz und zerbrochene Lebensläufe. Der Entwurf zum 3. UBG ist halbherzig und enthält einmal mehr Peanuts, ist keine würdige Restitution, wie im Einigungsvertrag postuliert.