Pressemitteilung
Die Studierendenvertretung der Uni Heidelberg organisiert eine Klage gegen Studiengebühren. Im kommenden Semester werden in Baden-Württemberg erstmals allgemeine Studiengebühren erhoben.
Wie in zahlreichen anderen Städten organisiert die Studierendenvertretung der Universität Heidelberg Klagen gegen das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).
Fundierte Gutachten gegen Studiengebühren
„Zahlreiche Rechtswissenschaftler haben in fundierten Gutachten die Verfassungsmäßigkeit des LHGebG angezweifelt. Besonders bei den Ausnahmetatbeständen und den Darlehensmodalitäten des baden-württembergischen Modells gibt es rechtliche Bedenken.“ erklärt Sarah Bruckmann, Mitglied der Senatskommission für die Verteilung der Studiengebühren.
Soziale Ungleichbehandlung
Der Arbeitskreis (AK) Studiengebühren der Ruprecht-Karls-Universität arbeitet bereits seit längerem daran, die Studiengebühren mit rechtlichen Möglichkeiten zu kippen. „Das Studiengebührengesetz in Baden-Württemberg beinhaltet kaum soziale Ausgleichsregelungen. Im Gegenteil: Studierende, die einen Studienkredit aufnehmen müssen, zahlen aufgrund der Zinsen wesentlich mehr als Studierende, die sofort zahlen können. Damit ist der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.“ so Nina Bust-Bartels, Pressesprecherin des AK Studiengebühren. Weitere Angriffspunkte sind die Einschränkung der Berufsfreiheit und die fehlende Abstimmung mit den Bafög-Regelungen des Bundes.
Klagefrist von vier Wochen
„Alle Studierenden, die vor dem Verwaltungsgericht gegen Studiengebühren klagen wollen, müssen dies bis spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheids tun. Dafür genügt es, dem Gericht schriftlich mitzuteilen, dass man Klage erhebt, und den Bescheid im Original oder als Kopie beizufügen. Die Klage befreit jedoch nicht von einer vorläufigen Einzahlung, allerdings hat bei einem Erfolg der Klage nur derjenige Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren, der auch geklagt hat.“ berichtet Johannes Schneeweiß, Mitglied der Fachschaft Politikwissenschaft.
Einführung der Studiengebühren könne gekippt werden
Die Gewerkschaft ver.di hat sich bereit erklärt, in Heidelberg die Finanzierung der Klagen zu übernehmen und sich an deren Organisation zu beteiligen; den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg liegen derzeit bereits rund 2400 Klagen gegen das Landeshochschulgebührengesetz vor – Die Einführung der Studiengebühren ist also keineswegs endgültig entschieden!
Interessierte können sich unter www.klage-bw.de weiter informieren oder sich an den AK Studiengebühren unter klage-hd@gmx.de wenden.
Für Rückfragen steht Ihnen Nina Bust-Bartels unter Tel: 06221-7291369 gerne zur Verfügung.
Ist der Beitrag eine Pressemitteilung der Readers Edition oder der Studierendenvertretung der der Uni Heidel?