Widerstand gegen Überwachung wächst

Zehntausend Verfassungsbeschwerden und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind die vorläufigen Höhepunkte gegen eine Politik, die die Kommunikation und Internetaktivitäten stärker überwachen will. Die Große Koalition möchte mit dem Einsatz von Spionageprogrammen und der Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger (Vorratsdatenspeicherung) den Terrorismus bekämpfen und Kriminelle schneller zu überführen. Die Vorhaben

test1.jpgZehntausend Verfassungsbeschwerden und ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind die vorläufigen Höhepunkte gegen eine Politik, die die Kommunikation und Internetaktivitäten stärker überwachen will.

Die Große Koalition möchte mit dem Einsatz von Spionageprogrammen und der Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger (Vorratsdatenspeicherung) den Terrorismus bekämpfen und Kriminelle schneller zu überführen. Die Vorhaben stoßen auf massive Kritik von Bürgern, Opposition und Datenschützern, die darin das Grundrecht auf Selbstbestimmung eingeschränkt sehen.

Größte Massenbeschwerde in Deutschland

Inzwischen wächst auch der Widerstand in der Bevölkerung. So ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung seit November 2006 dazu auf, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Schon über 10.000 Beschwerden sind bis Anfang Februar 2007 beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eingegangen. Es ist eine bislang einmalige Massenverfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte, heißt es in der Pressemitteilung des Arbeitskreises. “Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig”, begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion.

Mit Verabschiedung des Gesetzes soll die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, gibt der Arbeitskreis bekannt und fordert die Aussetzung des Gesetzesvorhabens, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.

Ende von kostenlosen Emailaccounts

Wird der Gesetzentwurf zur Datenspeicherung umgesetzt, könnte das die Internetnutzung erheblich verändern, berichtet die Frankfurter Rundschau. Demnach müssen E-Mail-Anbieter Name und Anschrift ihrer Kunden abfragen und festhalten, wer welchem Empfänger zu welcher Zeit eine Nachricht geschickt hat. Die Kosten dafür würden den Nutzern in Rechnung gestellt werden.

Weiter hat das Blatt recherchiert, dass im letzten Jahr von allen 2,8 Millionen ungeklärten Straftaten nur 381 wegen fehlender Kommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden konnten. Gemessen an allen 6,4 Millionen Straftaten ist das ein Anteil von weniger als 0,006 Prozent.

BGH gegen Computerspionage

In einem nicht minder kritisierten Vorhaben der Regierung, der Online Durchsuchung von Verdächtigen, setzte der BGH mit dem Beschluss vom 31. Januar 2007 neue Maßstäbe.

Er untersagte staatlichen Behörden den Einsatz von Spionageprogrammen – sogenannten Trojanern – auf privaten Rechnern. Obwohl der BGH auf den besonders schweren Eingriff in die Grundrechte hinwies, wurde das Ausspionieren von Rechnern durch den Staat nur aufgrund mangelnder Rechtsgrundlagen für unzulässig erklärt. Opposition, Datenschützer, Journalisten u.v.a. begrüssten die Entscheidung des BGH. Nach Bekanntgabe des Beschlusses des obersten Gerichtes kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble unverzüglich einen Vorstoß zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Online Durchsuchung an.

“Bundestrojaner” aus Steuermitteln

Der Online Dienst Heise wies daraufhin, dass sich ein Spionageprogramm – ob nun von Kriminellen oder Behörden – auf dem gleichen Weg einschleicht. Danach dürften Nutzer, die ihren Rechner mit empfohlenen Schutzmaßnahmen ausgestattet haben, bislang unbehelligt bleiben. Eine Online Durchsuchung wird daher die Ermittler vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen.

Aus einer parlamentarischen Anfrage vom Januar 2007 geht hervor, dass die Regierung unterdessen schon an einem „Bundestrojaner“ arbeitet. Die Kosten dafür belaufen sich auf 200.000 Euro aus Steuermitteln.

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  1. So wie die Regierung an einem “Bundestrojaner” arbeitet, wird es auch Abwehrprogramme dagegen geben, so dass dieser Weg, Computer auszuspionieren in der Praxis nichts bringen wird.
    Oder will die Regierung verbieten, solche Schutzprogramme einzusetzen, so wie sie die Benutzung von Radarwarnern verbietet?
    Der beste Schutz ist aber immer noch, keine Anhänge in emails zu öffnen und nicht auf verdächtigen Seiten, z.B. beim BKA, zu surfen. Oder glaubt die Regierung allen Ernstes, verdächtige Terroristen würden ihnen den Gefallen tun, dort zu surfen, wo sich sich den Bundestrojaner einfangen könnten?
    Und zum Glück gibt’s ja auch noch sichere Betriebssysteme, die wenig anfällig für Trojaner und Viren sind, wie z.B. Linux, so dass die Terroristen bestimmt auf diese Systeme umsteigen werden.
    Besser ist dann immer noch die herkömmliche Hausdurchsuchung, bei der betroffene Computer beschlagnahmt und dann untersucht werden.