Jugendlicher Amokläufer vor Gericht

Der Berliner Amokläufer, der bei der Eröffnung des neuen Hauptbahnhofes im vergangenen Mai auf rund 40 Passanten eingestochen haben soll, muss sich ab heute vor Gericht verantworten. Zwar überlebten alle Opfer seines Angriffs, dennoch bestand für Viele die Gefahr, sich an der Immunschwächekrankheit HIV angesteckt zu haben. Dies kann glücklicherweise

Der Berliner Amokläufer, der bei der Eröffnung des neuen Hauptbahnhofes im vergangenen Mai auf rund 40 Passanten eingestochen haben soll, muss sich ab heute vor Gericht verantworten.

Zwar überlebten alle Opfer seines Angriffs, dennoch bestand für Viele die Gefahr, sich an der Immunschwächekrankheit HIV angesteckt zu haben. Dies kann glücklicherweise – zumindest bei allen, die zu der angebotetenen Nachsorgeuntersuchung erschienen – ausgeschlossen werden. Der 17-Jährige war zum Tatzeitpunkt betrunken und kann sich nach eigener Aussage an nichts mehr errinnern. Die Anklage lautet auf Versuchten Mord in 37 Fällen; für den Prozess sind 158 Augenzeugen geladen.
Es bestehen keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten, nicht zuletzt, weil dieser sich im Mai 2006 über seinen Anwalt Hartmut Hedrich bei allen Opfern und dessen Familien für die Tat entschuldigte.

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  1. Unabhängig vom aktuellen Fall, sollte tatsächlich überlegt werden, ob solche Täter nicht mit einem Drogenverbot belegt werden, selbst wenn sie wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen werden.