In diesen sonnigen März-Tagen jähren sich zwei historische Ereignisse, die unterschiedlicher nicht sein könnten: Während vor 200 Jahren, am 25. März 1807, das britische Unterhaus ein Gesetz zum Verbot der Sklaverei beschloss, den so genannten Slave Trade Act, verkündete der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten vor 150 Jahren, am 6. März 1857, in einer Grundsatzentscheidung, dass jede Beschränkung und jedes Verbot der Sklavenhaltung durch den Kongress verfassungswidrig sei, da die Sklavenhalter damit ohne ordentliches Gerichtsverfahren enteignet würden. Die ehemalige Kolonie fiel damit weit hinter das progressive Mutterland zurück. Erst unter Abraham Lincoln sollte 1865 die Sklaverei in den USA abgeschafft werden.
Eigentum am eigenen Körper
Diese unterschiedliche Behandlung des Themas ist für uns aus zwei Gründen von Interesse:
1. Es ist schwieriger, Menschenrechte gegenüber denen durchzusetzen, die von der Verletzung profitieren. Das ist geradezu trivial, erscheint aber auch heute überall und immer wieder als unüberwindliches Hindernis für eine Weltordnung, die dem Menschen gerecht wird.
2. Es zeigt sich, wie die bewusste Missinterpretation des Begriffs „Eigentum“ sich in dramatischer Weise auf die Sklavenhaltergesellschaft der jungen USA ausgewirkt hat.
Der englische Philosoph John Locke, von dem die Trias “life, liberty, property” stammt, die als “life, liberty, pursuit of happiness” Eingang in Thomas Jeffersons Declaration of Independence von 1776 fand, hatte mit “property” zunächst und vor allem das Eigentum am eigenen Körper gemeint. Die uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Menschen über seinen Körper liegt ausschließlich beim betreffenden Menschen selbst. Dies stellt nicht mehr und nicht weniger als eine Verstärkung der beiden ersten Menschenrechte dar, des Rechts auf “Leben” und des Rechts auf “Freiheit”. Daraus wurde im Zuge des fortschreitenden Kapitalismus nach und nach ein Vorrang des Eigentums an einer Sache vor dem Interesse des Menschen. Dies zeigt sich in der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs deutlich.
Sklaven der Moderne
Auch heute gibt es Menschen, die kein Eigentum, keine uneingeschränkte Verfügungsgewalt über ihren eigenen Körper haben, weil er anderen Menschen dazu dienen muss, deren Sach-Eigentum zu mehren. Billig-Arbeitskräfte in der “Dritten Welt”, Zwangsprostituierte aus Osteuropa und auch Nachwuchs-Kicker aus Afrika müssen als Sklaven der Postmoderne angesehen werden. Sie alle leben immer noch in der perversen Logik des Urteils von 1857, trotz vielfältiger anders lautender Beteuerungen auf höchster völkerrechtlicher Ebene. Juristisch ist die Sklaverei längst abgeschafft, auf ihr tatsächliches Ende warten wir noch heute.
Dass Rechte und Resolutionen alleine nicht ausreichen, zeigt nicht zuletzt auch das Beispiel Thomas Jeffersons, Autor der salbungsvoll-pathetischen Unabhängigkeitserklärung und späterer US-Präsident. Er selbst nahm es in den eigenen vier Wänden nicht so genau mit “life”, “liberty” und dem “pursuit of happiness”: Auch er hielt sich mehrere Duzend Sklaven.
Photo Quelle: Odhiambo Atieno, E. S., Ouso, T. I. & Williams, J. F. M. (1977). A History of East Africa
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