Information ist alles? Das neue Verbraucher- Informationsgesetz ist auf dem Weg.

Nur zu gut erinnert sich der geplagte Konsument noch an Skandale um Gammelfleisch und Co. Rufe nach mehr Aufklärung und Information wurden seitdem mehr als nur laut. Doch getan hat sich scheinbar wenig. Dem ersten Entwurf zum Verbraucher- Informationsgesetz (VIG) verweigerte Horst Köhler am 08.12.2006 aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ausfertigung.

B025816L1.JPGNur zu gut erinnert sich der geplagte Konsument noch an Skandale um Gammelfleisch und Co. Rufe nach mehr Aufklärung und Information wurden seitdem mehr als nur laut. Doch getan hat sich scheinbar wenig. Dem ersten Entwurf zum Verbraucher- Informationsgesetz (VIG) verweigerte Horst Köhler am 08.12.2006 aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Ausfertigung. Knapp vier Monate nach der ersten Schlappe gab das Bundeskabinett nun am vergangenen Mittwoch seine Zustimmung.

Dabei wurde den Einwänden des Bundespräsidenten durch folgende Formulierung Rechnung getragen: Das Gesetz “gilt im Falle einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes nur, wenn der Gemeinde oder dem Gemeindeverband die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind.” Die Bürger sollen nach mehreren Gammelfleischskandalen und einer jahrelangen Debatte nun mehr Informationsrechte erhalten. Die entsprechenden Behörden sollen die Namen “schwarzer Schafe” bereits dann nennen können, wenn ein hinreichender Verdacht auf Gesundheitsgefahr oder Rechtsverstoß besteht. Die Verbraucher können auch selbst einen Antrag stellen, der aber kostenpflichtig ist. Das Kabinett ging jedoch offenbar nicht auf die Forderungen auch aus der SPD ein, das Gesetz zu Gunsten der Verbraucher weiter zu ändern.

“Das Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse.”

Während der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer (CSU) von einem “Quantensprung” und “nicht zu überbietender Sicherheit” sprach, kritisierten Verbraucherverbände und Opposition das Gesetz als “Etikettenschwindel”. Verbraucherinnen und Verbraucher würden auch in Zukunft keinen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den für sie interessanten Informationen erhalten. Der neue Gesetzesentwurf gleicht dem alten fast aufs Haar. Die Chance zur Behebung der Mängel wurden, in ihren Augen, von der Bundesregierung vergeben. “Das Gesetz ist einfach löchrig wie ein Schweizer Käse”, betonte die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulrike Höfken. Die Behörden brauchten aus ihrer Sicht nicht aktiv informieren, der Anwendungsbereich gehe nicht weit genug und die Wirtschaft könne sich auf Betriebsgeheimnisse berufen. Das VIG trage seinen Namen, laut Verbraucherinitiative e.V. zu Unrecht, solange es sich nur mit Behördendaten befasst und keinerlei Auskunfts- und Informationspflichten für Unternehmen vorsieht. Zudem sei es sachlich nicht zu begründen, warum Verbraucher sich nur über Lebensmittel, Spielzeuge und Kosmetika erkundigen dürften.

“Anstatt ihre Informationsrechte zu stärken, macht der Gesetzesentwurf Verbraucher zu Bittstellern bei den Behörden”, kritisiert Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der Verbraucherinitiative e.V. Der Sprecher für Verbraucherschutz in der FDP-Fraktion, Hans Joachim Goldmann, sprach gar von einem Stillstand im Verbraucherschutz. So gibt es gravierende Lücken. Noch immer ist zum Beispiel nicht sichergestellt, dass tierische Abfälle eingefärbt werden müssten, um zu verhindern, dass diese auf Umwegen wieder als Lebensmittel auf dem Teller landen.

In zwei Jahren Prüfung des Gesetzes möglich.

Begrüßt wurde der Entwurf dagegen von Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) und den Kommunen. Schnappauf sagte, die Transparenz werde “die selbstregulierenden Kräfte des Marktes entfachen”. Das Gesetz sei eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Die Hürde für das Gesetz ist allerdings noch längst nicht genommen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. In zwei Jahren ist, nach Angaben Seehofers, zudem ein Regierungsbericht vorgesehen. Dann könne geprüft werden, wo Änderungsbedarf bestehe.

(no)

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