Die lang bekannte perfekte Lösung des Problems wird verschwiegen: Vor Jahren schrieb ich das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Stiftung Organtransplantation – DSO – e.V. mit einem konkreten Vorschlag an, der leicht durchzusetzen ist und die Schere zwischen der seit eh und je bestehenden großen Spendenbereitschaft in der deutschen Bevölkerung und der geringen tatsächlichen Nutzung sicher beenden wird.
Das Ministerium antwortete nicht. Die Stiftung ließ mich wissen, dass sie sich darüber freue,dass ich mir “über ihre Arbeit den Kopf zerbräche”. Man setze dort ganz auf die Aufklärung der Bevölkerung durch immer wieder neue Aktionen. Kein Wort dazu, dass diese Politik doch gerade so erfolglos war.
Mein Vorschlag war einfach
(1) Jeder Bürger soll dann, wenn er einen Personalausweis oder Reisepass beantragt, eine umfassende Information über die Bedeutung der postmortalen Organspende erhalten. Zugleich erhält er ein Formular, auf dem er ankreuzen muss, dass er entweder sich mit der Frage (jetzt) gar nicht befassen will, oder seine Bereitschaft zur Organspende erklärt und zwar umfassend oder eingeschränkt (wie genauer angegeben) oder sich gegen eine Verwertung seiner Organe ausspricht
(2) Der beantragte Ausweis wird nicht ausgestellt, wenn der Antragsteller keine der drei möglichen Erklärungen abgibt.
(3) Die Erklärung zu (1) wird in einer bundesweiten Datenbank gespeichert. Jeder kann seine Erklärung gegenüber der Meldebehörde jederzeit kostenfrei ändern.
(4) Das Gesetz wird dahingehend geändert, dass für die Organspendenerklärung allein die Erklärung des Spenders maßgebend ist, und dass Hinterbliebene darauf keinen Einfluss haben.
Auch Prominente finden kein Gehör
Nachdem ich mir diese Lösung abgerungen hatte, hörte ich, dass die erste deutsche weibliche Showmoderatorin Siggi Harreis (SWF) in einer Talk-Show genau diesen Vorschlag gemacht hatte. Ein Mitglied ihrer Familie hätte vor dem Tode gerettet werden können, wenn es nur ein passendes Organ gegeben hätte. Für einen “Normalbürger”, dessen Teilhabe an politischen Entscheidungen sich darauf beschränkt, alle paar Jahre mal für die eine oder die andere Gruppe vorwiegend tatenloser Berufspolitiker zu votieren, ist es bei aller Traurigkeit des Themas schon wieder tröstend, dass in unserer Gesellschaft selbst Showgrößen kein Gehör finden.
Als es an die Festlegung des Inhalts der Gesundheitskarte ging, schrieb ich den damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer an und stellte ihm diese Lösung vor. Er schrieb persönlich zurück und erklärte, dass er sich in der Kommission, die den Inhalt der Gesundheitskarte vorschlagen sollte, für diese Lösung stark machen werde. Dann aber wechselte er das Amt. Die neue Gesundheitskarte macht keinerlei Aussage über die Organspendenbereitschaft. Fürs Erste war die Chance vertan.
Der Vorschlag des Nationalen Ethikrates
Es ist allgemein bekannt, dass in Deutschland 13.000 Menschen jährlich neu auf ein Spenderorgan warten und von ihnen 30 Prozent vorzeitig versterben. Es geht gar nicht “nur” um die Rettung von Leben. Mit Ersatzorganen hirntoter Verstorbener können Kranke, die mit ihren geschädigten Organen nur noch dahin siechen, wieder in ein lebenswertes Leben zurückfinden. Zum Beispiel ist es für die vielen Tausend Menschen, die bisher regelmäßig zur schwer belastenden Blutwäsche antreten müssen, der Start in ein neues freudvolles Leben, wenn sie mit einer anderweitig nicht mehr benötigten Niere einen funktionsfähigen Filter zur Urinausscheidung erhalten. Und mehr als ein organischer Filter ist solch ein Organ doch nicht. Es ist jedenfalls nicht der Sitz der Seele.
Dem verstorbenen Spender und auch seinen Angehörigen schadet die neue Verwendung des Organs in einem anderen Körper rein praktisch gesehen nicht. Es spricht daher alles dafür, eine bestehende Bereitschaft zur postmortalen Organspende auch verwaltungstechnisch umzusetzen.
Dass daher der Nationale Ethikrat der untätigen Deutschen Stiftung Organstransplantation e.V. endlich in seine Arbeit “hineinredet”, ist ein großes Glück. Der Ansatz des Ethikrats, nicht nur an die Rechte der Spender, sondern auch an die Interessen der Empfänger von Spenderorganen zu denken, ist absolut honorig.
Im Einzelnen schlägt der Nationale Ethikrat folgendes
Stufenmodell vor
(1) In einem geregelten Verfahren, etwa bei Erteilung der Gesundheitskarte, werden die Bürger verpflichtet, sich dazu zu erklären ob sie der Organspende (umfassend oder eingeschränkt) zustimmen oder ihr widersprechen.
Mit der einen Ausnahme, dass man nach meinem Modell auch folgenlos erklären darf, dass man sich in dieser Frage nicht festlegen will, ist diese erste Stufe mit meinem Vorschlag identisch.
(2) Wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird oder wenn nicht die Angehörigen nach dem Tod widersprechen, ist die umfassende Organentnahme erlaubt.
Eine solche Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern bereits Gesetz, nämlich in Österreich, Portugal, Frankreich, Griechenland und Finnland.
Scharfe Kritik am Vorschlag des Ethikrates
Wenigstens ein prominenter Befürworter fand sich: Das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Theodor Windhorst, schloss sich am vergangenen Donnerstag den Vorschlägen des Nationalen Ethikrates an und will einen entsprechenden Antrag beim kommenden Deutschen Ärztetag Mitte Mai in Münster einbringen.
Gegenwind bei den Ärzten gab es indessen gleich vom Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Hans Lilie, der gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ erklärte, er sehe keinen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Neuregelung. Stattdessen müssten Aufklärung und Information über die Möglichkeit einerOrganspende dringend verbessert und ausgeweitet werden. Der Mann beherrscht ersichtlich die hohe Schule der Politik: Wenn man sich mit neuen Lösungen nicht befassen will, soll man es einfach nicht tun und stattdessen nur gebetsmühlenartig seinen alten Standpunkt immer wieder wiederholen.
Natürlich kommt im Betrachter die Frage auf, warum jemand so stur auf den Grundsätzen einer nachweislich erfolglosen Politik beharrt. Bei so viel Starrköpfigkeit denkt ein unbefangener Betrachter auch darüber nach, wem die Beibehaltung der bisherigen Regeln hilft. Gewiss profitiert davon der durch Korruption aufgefallene Weltkonzern Siemens, einem der Hauptlieferanten für die Ausrüstung der Dialysezentren. Sollte Siemens nicht erkannt haben, dass sie durch Lobbyarbeit ihre außerordentlich gewinnreiche Sparte “Medizinausrüstung” vor Störungen durch übereifrige Gesetzgeber und Verbandsvertreter erfolgreich schützen kann?!
Beim Rauchverbot in öffentlichen Räumen ist die Verflechtung der persönlichen Interessen vieler Politiker mit den Ansprüchen der Tabaklobby unübersehbar geworden. Und bei der Frage der Organentnahme soll das anders sein?
Hans Lilie erklärt im Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ auch: “Schweigen bedeutet in keinem Punkt unserer Rechtsordnung Zustimmung.” Das ist zwar nicht richtig, weil es insbesondere die Rechtsfigur des vertragskonstituierenden Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben gibt. Aber es ist eine gesetzlichen Fiktion, Schweigen als Annahme zu werten. So ein unerwarteter Schachzug des Gesetzgebers kann nur die Ausnahme sein und bedarf besonderer Begründung. Insoweit trifft sich Lilies Kritik am Vorschlag des Ethikrates mit der Kritik der Parteien.
Kauder von der CDU, Birgit Bender und Elisabeth Scharfenberg von den Grünen und viele andere aus allen Parteien stoßen sich daran, dass die Konsequenz der Nichtbeachtung der Frage die automatische Entnahme der Organe des Verstorbenen sein soll. Sie sehen darin eine unzulässige Einschränkung des Rechts auf die freie Selbstbestimmung. Kauder meint darüber hinaus, dass es unzulässig sei, den Bürger zu einer Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu zwingen.
Kriterien einer praktikablen und rechtlich zulässigen Lösung
So sehr zu loben ist, dass der Ethikrat endlich die schändliche Missachtung der großen Not der kranken Menschen beenden will, denen mit frei werdenden Organen Verstorbener zum lebenswerten Leben oder gar zum (Weiter-)Leben selbst geholfen werden kann, so bedauerlich ist, dass seine Lösung einem moralinsauren Diktat gleich kommt. Wie verquer dort gedacht wird, zeigt sich in folgender Erklärung (S. 28 der Stellungnahme des Ethikrats vom 24.4.2007):
“Wenn jemand as potenzieller Organempfänger hofft, durch den hochherzigen Einsatz eines fremden Mitmenschen beschenkt zu werden, sollte er im umgekehrten Fall bereit sein, eigene Organe für das Leben anderer zur Verfügung zu stellen. Die Verweigerung der Organspende bleibt nur dann konsequent, wenn sie beide Seiten, die von einer solchen Entscheidung betroffen werden, einbezieht. Die Verweigerung wird unfair, wenn sie mit der heimlichen Hoffnung einhergeht, im Fall einer schweren Erkrankung aufgrund der Großmut anderer einseitig die Möglichkeiten der Transplantationsmedizin nutzen zu können.”
Die Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Frau Weber-Hassemer, erklärte am 26.4.2007 in einer Entgegnung auf die Kritik an den Vorschlägen des Rats, dass erreicht werden müsse, dass in möglichst wenigen Fällen Unklarheit darüber bestehen dürfe, was der Betroffene für sich selbst wolle. Ferner:
“Für diejenigen, die sich nicht erklären, muss jedoch auch eine Regelung getroffen werden.”
Wieso muss es das? Wenn die Sache dies rechtfertigt, sind gesetzliche Eingriffe in das Grundrecht der freien Selbstbestimmung erlaubt, sofern sie nicht in den Kernbereich des Grundrechts eingreifen. Daher kann uns der Staat (leider) dazu zwingen, uns über unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Eigentum und auch Einkommen sind eben nicht höchstpersönlich geschützte Residuen der Bürger, sie verpflichten vielmehr, andere im Rahmen der Gesetze daran teilhaben zu lassen.
Aber der eigene Körper ist doch nicht sozialpflichtig!
Und auch nicht die Freiheit, sich in Fragen, die in das Grundverständnis der Schöpfung und der Existenz des Menschen nicht festlegen zu müssen. Bestandteil der Gedankenfreiheit ist eben nicht nur die Freiheit, sich konkrete Bilder von allen möglichen Dingen machen zu dürfen. Gerade in Fragen, die sich der exakten wissenschaftlichen Erfassung entziehen, ist es ein wesentlicher Teil der Gedankenfreiheit, sich folgenfrei jeder Antwort enthalten zu dürfen.
Was ist das für eine Entscheidungsfreiheit, die der Nationale Ethikrat propagiert: Der Bürger muss sich entscheiden, ob er seine Organe spenden will oder nicht. Entscheidet er sich nicht, gleich ob aus Nachlässigkeit oder aus voller Überzeugung, dass er überfragt ist, trifft ihn die Folge, dass sein Körper nach seinem Ableben auch ohne seine Zustimmung zerschnitten wird! Das ist unethisch ! Der Nationale Ethikrat geht damit locker über die Glaubensvorstellungen vieler Menschen hinweg, die an eine körperliche Auferstehung am jüngsten Tage glauben.
Im Interesse der Allgemeinheit und angesichts der Not, der auf Fremdorgane wartenden Mitmenschen, ist es sachlich zu rechtfertigen, jeden Bürger zu veranlassen, wenigstens so viel zum Thema der Verwertung seiner Leiche zu sagen, dass er das Thema zur Kenntnis genommen hat. Die Konsequenz, dass er einen dringend benötigten Ausweis oder eine Gesundheitskarte einfach nicht bekommt, wenn er nicht einmal erklärt, dass er (im Zeitpunkt der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Nachfrage) sich inhaltlich dazu nicht äußern will, ist eine so geringfügig Belastung, dass sie ganz zweifellos nicht in den Kernbereich des Grundrechts auf freie Selbstbestimmung eingreift. Diese Minimalanforderung wird aber mit größter Wahrscheinlichkeit bereits das Problem der fehlenden Transplantationsorgane lösen. Denn die übergroße Zahl der Bürger ist mit der Organentnahme einverstanden. Ohne Nachdruck wird sie zwar keine Erklärung abgeben. Bevor aber jemand, der eigentlich für die Verwertung seiner Organe nach seinem klinischen Tod ist erklärt, dass er sich dazu nicht äußern will, gibt er lieber seine Bereitschaft bekannt.
Ein Organspendenausweis ist bei dieser Lösung ganz unnötig, wenn die Erklärungen der Bürger, wie vorbeschrieben, zentral abgespeichert sind und von den Ärzten nach dem Ableben eingesehen werden dürfen.
Die derzeitige gesetzliche Regelung und auch die neuen Vorschläge des Ethikrats sehen vor, dass die Hinterbliebenen anders entscheiden können als der Betroffene es zu Lebzeiten wollte. Bei aller Betonung der Freiheit der Selbstbestimmung des Bürgers im Verhältnis zur Staatsmacht ist es ein Unding, den Willen der Hinterbliebenen an die Stelle des Willens des Verstorbenen zu setzen. Es ist ja gerade eine Crux des bisherigen Systems, dass die Wenigen, die sich entschließen ihre Organspendebereitschaft durch das Tragen eines Spenderausweises zu dokumentieren, gar nicht wissen können, ob ihr Wille auch befolgt werden wird. Hat er den Ausweis nicht zufällig bei sich, geht sein Wille unter. Am Ende können seine Hinterbliebenen seinen Willen nach Belieben konterkarieren. Der letzte Akt der Nächstenliebe, seine Organe bedürftigen Mitmenschen zur Verfügung zu stellen, sollte doch wirklich umgesetzt werden! Wer will sich anmaßen, dem Verstorbenen diese letzte menschliche Aktion zu verwehren?!
Die Tatsache, dass mehrere andere Europäische Länder eine Widerspruchslösung praktizieren, wie sie der Nationale Ethikrat propagiert, sagt wenig. Das Diktat gegenüber dem, der sich aus
welchen Gründen auch immer nicht für oder gegen eine Organspende förmlich aussprechen will, ist im Sinne der Sache völlig unnötig. Daher sollte ein solcher Eingriff in das Recht der freien Selbstbestimmung im In- wie im Ausland einer verfassungsrechtlichen Überprüfung und letztlich auch nicht einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standhalten.
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