Das Wilhelmshavener Jobcenter will offenbar nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Da wird einem Hartz-IV-Empfänger mit Entzug aller Leistungen gedroht, weil sich der neue Eigentümer nach dem Verkauf des Hauses nicht meldet. Nach dem Motto “Langzeitarbeitslose haben Zeit in Hülle und Fülle” soll sich der 48-jährige Hans K. (Name geändert) auf die Suche nach dem neuen Vermieter machen. Bleibt diese Suche erfolglos, gibt es kein Geld mehr, keinen Cent (Readers Edition berichtete).
Doch das lässt sich dieser Hartz-IV-Empfänger nicht gefallen. Er legt bei der Stadt Wilhelmshaven Dienstaufsichtsbeschwerde ein und bekommt am 9. Mai 2007 die Antwort: “Ich habe die Geschäftsführung des Job-Centers um eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Sobald mir diese Stellungnahme vorliegt, komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.”
Selbstmord in Oldenburg
Auch der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters bringt am 11. Mai 2007 ein paar Zeilen auf den Postweg: “Für eine Beurteilung des Sachverhaltes benötige ich noch einige Informationen aus der Sachabteilung. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen nicht sofort abschließend antworten kann…”
Antworten kann dieser stellvertretende Geschäftsführer gar nicht mehr. An einem Freitag im Juni hat er im Jobcenter Türen knallen lassen, wutentbrannt verließ er das Gebäude, setzte sich in sein Auto und fuhr nach Oldenburg. Dort stürzte er sich in die Hunte. Selbstmordgrund: eine innere Revision, bei der Unregelmäßigkeiten zu Tage gefördert worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg spricht von einer Veruntreuung in sechsstelliger Höhe.
Anträge werden verbuddelt
Die Leistungen des besagten Hartz-IV-Empfängers Hans K. sind nicht gestrichen worden, so weit kam es nicht. Doch die Probleme nehmen kein Ende. Da die Strom- und Gaspreise explodieren, hat der Leidgeprüfte im März 2007 eine Aufforderung zur Nachzahlung von Neben- und Heizkosten in Höhe von 319,46 Euro bekommen.
Bei einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 345 Euro war das für den 48-Jährigen finanziell nicht machbar, also beantragte er die Übernahme der Kosten. Da das Jobcenter nicht reagierte, ging der Hartz-IV-Empfänger von Zustimmung aus. Irrtum. Jetzt hat er eine Mahnung vom ehemaligen Hauseigentümer bekommen. Die 319,46 Euro stehen immer noch aus.
Ab sofort wird er es machen, wie viele Jobcenter-Kunden in Wilhelmshaven: Er wird sich vom Jobcenter jeden Empfang eines Antrags bestätigen lassen. Denn in diesem Jobcenter sind schon viele Anträge verbuddelt worden…
Ich glaube für solche Fälle gibt es den “Ombutsrat”. Die jeweilige Stadt hat meist eine Telefonnummer.