Deutschland 2007. Jeden Tag neue Skandale – heute beugt für Sie das Recht ein Verein der IG Bau Hannover.
Burgdorf, eine Kleinstadt östlich von Hannover, 31 000 Einwohner, Arbeitslosigkeit weit unter dem Bundesdurchschnitt, Fachwerkhäuser in der Alt- und Bausünden in der Südstadt, im Jahr sechs Pferdemärkte, ein Verein, der jährlich um die 100 Veranstaltungen organisiert, ein schnuckeliges Stadtmuseum, vor dem Schloss das Amtsgericht – dort entscheidet seit ein paar Monaten Wilfried Lehmann-Schmidtke als Richter und Chef vom Ganzen. Sein Vorgänger, stadtbekannt für seinen Humor auch bei Verhandlungen mit Spitzbuben, ging in Pension und damit seine Philosophie “Gesunder Menschenverstand statt Paragraphenreiterei”.
Der Neue ist kurz angebunden. Wie zum Beispiel im Falle eines Lokalredakteurs, der sich im Dezember 2003 nach kurzer Arbeitslosigkeit über einen neuen Job freute, nennen wir ihn Peter Schmidt.
Job bei Gewerkschaftsprojekt
Peter Schmidt schlenderte seinerzeit durch die Altstadt und lief einem Bekannten in die Arme. “Komm mit”, sagte der, “ich habe jetzt ein Büro und Du suchst doch einen Job.”
Unter dem Dach der IG Bau gab es in jenen Tagen ein Arbeitslosenprojekt (Alpro), einmal in der Woche wurde in einem Fachwerkhaus, das die “Falken” für ein Butterbrot und ein Ei von der Stadt mit der Verpflichtung, Jugendarbeit zu machen, gekauft hatten, ein Frühstück für Jobsuchende serviert, fanden Beratungsgespräche und Erfahrungsaustausch statt. Da sollte Peter Schmidt mitmachen – einen Internet-Auftritt für die Initiative ins Netz stellen, wohnen durfte er in diesem Gebäude auch.
Freude währte nicht lang
Doch die Freude währte nicht lang, ein Burgdorf-bekannter Magazinmacher schwärzte Peter Schmidt bei der Gewerkschaft an, lief damit aber erst einmal ins Leere, bis das große Zittern begann. Im Gebäude fiel die Heizung aus, Peter Schmidt fand endlich den Zugang zum Heizungskeller, stellte fest, dass der Kessel geplatzt war, die letzte Überprüfung der Heizungsanlage hatte im September 2000 stattgefunden. Die Innentemperaturen sanken schnell auf die Außentemperaturen. Die “Falken” erklärten: “Wir haben kein Geld für eine Reparatur.”
Doch das sollte nicht an die Öffentlichkeit dringen, beschlossen die “Falken” als Eigentümerin, die sich an die Verpflichtung zur Jugendarbeit nur selten gehalten hatte, und die IG Bau Hannover. Peter Schmidt musste den Schlüssel zum Büro des Arbeitslosenprojektes abgeben – und stand wieder auf der Straße.
Falscher Beklagter
Den Magazinmacher wollte sich Peter Schmidt gerichtlich schnappen, aber es dauerte Jahre, bis die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vom Tisch waren. Doch 2006 feierte der inzwischen immer wieder arbeitslose Redakteur einen Freispruch vor dem Burgdorfer Amtsgericht und die endgültige Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim. Nun war der Weg frei, dachte Peter Schmidt. Aber er dachte falsch.
Mit einer Bescheinigung des Alpro-Leiters über eine geplante Beschäftigung vom 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006 im Rücken, zog Peter Schmidt vor Gericht, frohen Mutes betrat er am 27. Februar 2007 den Saal, auf den Zuschauerbänken saßen Schüler, Freunde und Bekannte, außerdem eine Redakteurin. Wilfried Lehmann-Schmidtke setzte sich an den Richtertisch, wunderte sich über das Publikumsinteresse und fragte einige, warum sie gekommen seien.
Dann machte er kurzen Prozess, belehrte Peter Schmidt, dass er sich mit dem Magazinmacher den Falschen geschnappt habe, an der richtigen Adresse wäre er bei seinem potenziellen Arbeitgeber gewesen – auf einen schriftlichen Vertrag komme es nicht an: “Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.”
Ball aufgefangen
Peter Schmidt fing diesen Ball auf, rief den Leiter der Alpro an und informierte ihn über den Prozessverlauf, bohrte per mails weiter – bekam jedoch keine Antwort. Was blieb, war ein zweiter Versuch. Peter Schmidt beantragte Prozesskostenhilfe für einen Prozess gegen die Alpro.
Dann wurde es ein Gewerkschaftsskandal. Der Alpro-Leiter, der Peter Schmidt unter dem Briefkopf Alpro e. V. i. G. am 10. August 2006 beigestanden hatte, wollte nun auch gern – wie jener Magazinmacher – der falsche Beklagte sein und schrieb an das Gericht: “Es bestand keine Rechtsform wie juristische Person, weder eingetragener Verein noch sonstiges.” Dann auch das noch: “Dieses Projekt war durch die IG Bau mit Mitteln aus einem Fond gefördert und auch nur auf ein Jahr befristet. Laut Beschluss des IG-Bau-Vorstandes wurde nach einer Verlängerung der Befristung dieses Projekt zum Ende des Jahres 2004 eingestellt und abgeschlossen.”
Den e. V. i. G. gab es also gar nicht mehr, als Peter Schmidt die Alpro-Bescheinigung bekam? Und: Ein e. V. als einjähriges Projekt? Müssen eingetragene Vereine nicht mehr auf Beständigkeit ausgerichtet sein? Und: Von einem e. V. i. G., den es nie gegeben hat, hatte Peter Schmidt auch noch nie gehört.
Blick ins Vereinsrecht
Schauen wir doch einmal ins Vereinsrecht: Zur Gründung eines e. V. gehören sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung, die bei der Gründungsversammlung verabschiedet wird, einen Gründungsvorstand, der mit dem Protokoll der Gründungsversammlung zu einem Notar geht und dort seine Unterschriften leistet, ein Amtsgericht, das die Unterlagen prüft und über die Eintragung entscheidet. Erst in dieser Phase darf sich ein Verein e. V. i. G. nennen.
So, wie es der Alpro-Leiter im Schlussabsatz seines Schreibens an das Amtsgericht behauptete, ging es jedenfalls nicht: “Einige wenige Arbeitslose wollten unter der Bezeichnung ALPRO diese Einrichtung als Institution als eingetragenen Verein weiterführen, was jedoch scheiterte aus Kostengründen und mangelnder Bereitschaft von ehrenamtlicher Vorstandsarbeit.”
Doch die Ausführungen des Alpro-Leiters vom 14. Juni 2007 waren noch seltsamer: “Zunächst bleibt festzustellen, dass weder die Alpro der IG Bau noch existent ist und auch nicht die Alpro e. V. i. G. existiert, was auch eine ganz andere Einrichtung war oder gewesen wäre.” Außerdem solle Peter Schmidt doch endlich einen Vertrag vorlegen.
Amtsgerichtsdirektor Wilfried Lehmann-Schmidtke kam das aber offenbar gar nicht seltsam vor, er lehnte am 27. Juni 2007 den Prozesskostenhilfeantrag von Peter Schmidt (Az 3 C 166/07) ab. Begründung: “Der zulässige Antrag des Antragsstellers ist unbegründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).”
Darauf hat Peter Schmidt inzwischen mit einer Erinnerung reagiert. Burgdorf, 31.000 Einwohner und ein Verein, aus dem zwei werden, damit sich beide davonstehlen können…
Die Hildesheimer Staatsanwältin Stephan hat das Ermittlungsverfahren gegen den Alpro-Vorsitzenden (?) wegen Urkundenfälschung am 27. September 2007 eingestellt. Über den Gewerkschaftsverein schreibt sie: “Voraussetzung für das Vorliegen einer unechten Urkunde ist, dass die dort verkörperte Erklärung nicht vom Aussteller der Urkunde stammt. Aussteller der beiden vorgelegten Schreiben ist aber tatsächlich der Beschuldigte. Dass er im Namen eines nicht existierenden Vereins gehandelt hat, ist lediglich eine straflose Lüge.”
Az. 16 Js 30853/07