Die Bundesagentur für Arbeit (hoffentlich hat sie ihren Namen nicht schon wieder geändert) erwartet für die nächsten Jahre einen zweistelligen Milliardenüberschuss. Obwohl nicht sicher ist, ob die weniger als ein Jahr andauernde Konjunkturbelebung anhalten wird, redet alles von einer Beitragssenkung. Das Naheliegendste wäre der Aufbau einer Reserve, wie es alle privat organisierten Versicherungsgesellschaften schon von der Satzung her halten. In der Regel besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung, Rücklagen zu bilden. Auch die gesetzliche Sozialversicherung hatte einst Rücklagen. Erst der so genannte Generationenvertrag führte zum Verzicht auf Rücklagen. Dieser Schritt war eine wesentliche Grundlage für das “Deutsche Wirtschaftswunder”.
Bei Einführung der gesetzlichen Sozialversicherungen durch Bismarck war der Lohnanteil an einem Produkt noch sehr hoch. Deshalb war es richtig, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen nach dem Arbeitslohn zu bemessen. Heute macht der Lohnanteil im Schnitt einen einstelligen Prozentsatz aus. Die Arbeitgeber sind also schon deshalb fein raus. Außerdem sind sie vom Sozialversicherungssystem auf einen Schlag befreit, wenn sie menschliche Arbeit automatisieren. Für die nicht mehr benötigten Arbeitskräfte sind sie in keiner Weise mehr verantwortlich.
Zu einer Arbeit, die nicht da ist, gezwungen werden
Rot-Grün hat zu verantworten, dass zur weiteren Entlastung der Arbeitgeber noch die Leistungen beschränkt wurden, zum Beispiel die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Man erlaubt sich die Menschenverachtung, einen Menschen, der länger als ein Jahr arbeitslos ist, als arbeitsscheu zu klassifizieren und sieht sich gerechtfertigt, ihn durch den Entzug seiner Versicherungsansprüche zur Arbeit zu zwingen. Zu einer Arbeit, die nicht da ist, gezwungen werden. Wenn aber nicht für alle Arbeit da ist, kann man das als einen Zynismus sehen, den man demokratisch gewählten Volksvertretern nicht zutrauen würde. Die Ignoranz hängt auch mit der durch die Fünf-Prozent-Klausel bewirkte reale Unabwählbarkeit zusammen. (Vgl. hierzu www.wahlreform.de/valeske.htm, wo auch eine Lösung angeboten wird; sowie vgl. “Alternativstimme – eine Errungenschaft für die Bundesrepublik?”)
Hartz IV setzt voraus, erst mal seine Ersparnisse aufzubrauchen
Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bleibt also nur noch Hartz IV, wofür nicht mehr die Arbeitslosenversicherung und auch nicht die Arbeitgeber, sondern der Staat aufkommen muss. Hartz IV hat bewusst den Charakter der Sozialhilfe, die ja traditionell nur Bedürftigen zugute kommen darf. Das heißt, Anspruch auf Hartz IV setzt voraus, bis auf einen kleinen Restbetrag erst mal seine Ersparnisse aufzubrauchen. Das gilt nicht für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, gleich welchen Wert sie haben. Das ist nur deshalb ungerecht, weil bloßen Mietern nicht auch so hohe Freibeträge zugestanden werden.
Wollte man soziale Gerechtigkeit walten lassen, müsste selbstverständlich sein, Überschüsse für eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I zu verwenden. Die Verlängerung könnte mittelabhängig durchaus flexibel gehandhabt werden.
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