Im letzten Winter heiß diskutiert und schon wieder vergessen: Das Elterngeld. Es ist eine Ungerechtigkeit geschehen. Meine Familie muss es gerade am eigenen Leib erfahren.
Zur Sache: Unser Sohn kam im April 2006 zur Welt. Knapp verpasst also hatte ich das Elterngeld, welches erst für diejenigen Kinder bereitgestellt wird, die ab dem 1.1.07 zur Welt gekommen sind. Davor habe ich gearbeitet. Das Elterngeld wird seitdem ein Jahr lang ausgezahlt und beträgt 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Im Jahr 2006 bekam man nach der Geburt 300 Euro Erziehungsgeld pro Monat. Jedoch stand einem dieses bis zur Vollendung des 24. Lebensmonates des Kindes zu, sofern man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat beziehungsweise über der Berechnungsgrenze lag. Für viele Mütter, die nach der Geburt Teilzeit arbeiten wollten, eine sehr schöne Sache.
Wie dem auch sei, wir entschieden uns Anfang dieses Jahres, gleich unser zweites Wunschkind “hinten dran zu hängen”. Geburtstermin ist nun im September 2007. Erstens wollten wir einigermaßen junge Eltern sein, zweitens einen kleinen Altersabstand zwischen Beiden haben, drittens fand ich es für mich als Mutter und Angestellte besser, einmal ganz auszusetzen und nicht raus aus dem Job, dann kurz für ein, zwei Jahre wieder rein und dann noch mal raus und zu guter Letzt auch wegen des Elterngeldes.
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt auf Grundlage der Einkommenssituation der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes beziehungsweise:
“Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. Das Gleiche gilt für Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.” (Auszug aus dem Elterngeldgesetz §2 Absatz 7).
Als ich das las, freute ich mich riesig. Die Elternzeit wird nicht als Berechnungsgrundlage benutzt. Da hatte ich ja auch nur die 300 Euro Erziehungsgeld. Auch andere Mütter lasen dies und freuten sich, da dies wirklich mal was Positives war. Man wird belohnt für den Mut zu mehreren Kindern und für schnelles Kinderkriegen.
Ganz genau lesen!
Nun denn, zu früh gefreut. “Elternzeit” gibt es erst seit 2007! Davor hieß es “Erziehungsjahr”! “Elterngeld” heißt es heute, 2006 noch ‚”Erziehungsgeld”. Im Gesetz stehen aber die Wörter “Erziehungsjahr” und “Erziehungsgeld” nicht.
Nach mehrmaligem Anfragen bei zuständigen Behörden bekamen wir bestätigt: In unserem Fall gelten die 12 Monate vor der Geburt – also die Zeit des Erziehungsjahres – als Berechnungsgrundlage. Welch Drama!
Hätten wir unseren Sohn 2007 bekommen und unser zweites Kind 2008, dann hätte ich quasi für’s Erste Elterngeld bekommen. Immerhin 67 Prozent meines vorherigen Einkommens! Dann beim Zweiten sähe es so aus: 12 Monate zuvor hätte ich kein Einkommen, da ich ja Elterngeld bezöge. Da es sich aber um die wortwörtliche im Gesetz genannte Elternzeit handelt, wird dieser Zeitraum nicht als Berechnungsgrundlage genommen, sondern wie zuvor beim Ersten die Zeit vor der ersten Geburt. Somit die Zeit, in der man gearbeitet hatte.
Ich konnte es nicht glauben. Ich war im Erziehungsjahr, habe also nicht gearbeitet – genau wie eine Mutter in der so genannten Elternzeit. Bei mir wird die Erziehungszeit als Berechnungsgrundlage genommen, bei der Mutter mit Elterngeld nicht. Da haben wir echt zweimal in die Sch…gegriffen.
Um mal Fakten zu nennen. Vor der Geburt unseres ersten Kindes hatte ich pro Monat um die 1600 Euro. Das heißt, Elterngeld wären es so um die 1100 Euro gewesen. Beim zweiten Knirps hätte ich die gleiche Summe erhalten, da ja die Elternzeit für das erste Kind nicht bei der Berechnung berücksichtigt wird.
Bei uns ist es so: Beim ersten Kind habe ich die 300 Euro Erziehungsgeld bekommen (was ja auch in Ordnung ist, da das Gesetz nun mal noch nicht stand), aber nun werde ich für das zweite Kind auch nur 300 Euro (plus Geschwisterbonus von 75 Euro) Elterngeld erhalten, da wiederum die Erziehungszeit als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Nun kann man sich das ja alles schön reden. Von wegen: Geld spielt keine Rolle, Kinder bringen das reinste Glück. Das habe ich mir bei der Geburt unseres Sohnes auch eingeredet. Knapp verpasst das Elterngeld – wären ja 700 Euro mehr im Monat gewesen, aber egal. Doch jetzt beim zweiten Kind, im Jahre der Einführung des hoch gelobten Elterngeldes, finde ich es nicht nur ungerecht, sondern regelrecht skandalös! Was ist denn bitte bei der Erziehungszeit anders als bei der Elternzeit? Ich finde keine Antwort!
Das ist wirklich eine Schweinerei. Da ist man doppelt gearscht.