Bahnstreik: “Alle Räder stehen still …”

Durch eine einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht Nürnberg ist zunächst ein Streik der Gewerkschaftsmitglieder der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerichtlich untersagt worden. Als maßgeblicher Entscheidungsgrund wurde vom Gericht die unverhältnismäßig hohen volkswirtschaftlichen Kosten eines solchen Streiks genannt. Es zeigt sich nun, dass mit der systematischen Aushöhlung des Flächentarifvertrags durch die

bahn.jpgDurch eine einstweilige Verfügung durch das Arbeitsgericht Nürnberg ist zunächst ein Streik der Gewerkschaftsmitglieder der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerichtlich untersagt worden. Als maßgeblicher Entscheidungsgrund wurde vom Gericht die unverhältnismäßig hohen volkswirtschaftlichen Kosten eines solchen Streiks genannt. Es zeigt sich nun, dass mit der systematischen Aushöhlung des Flächentarifvertrags durch die Arbeitgeber nicht nur Vorteile entstanden sind, sondern, dass sich durch Abspaltung von Funktionseliten bei den Arbeitnehmern, die sich in eigenen Gewerkschaftsvertretungen organisieren, deren Verhandlungsmacht zur Durchsetzung deutlich höherer Lohn- und Einkommenssteigerungen gegenüber den Arbeitsgebern zunimmt.

Flächentarifvertrag und Lohnbildung

Flächentarifverträge für ganze Branchen und Industriezweige führten in der Vergangenheit dazu, dass Löhn und Gehälter sich am durchschnittlichen Produktivitätsfortschritt der Gesamtwirtschaft plus einem Inflationsausgleich orientierten. Diese Durchschnittsbildung über Unternehmen und Qualifikationsgruppen von Beschäftigten wirkte dementsprechend als Instrument zur Senkung einer Lohn- und Gehaltspreizung über Unternehmen und Qualifikationsgruppen der abhängig Beschäftigten hinweg. Anstelle so genannter Effizienzlöhne für einzelne Unternehmen und Qualifikationsgruppen wurde der landesweite Durchschnitt als Bezugsgröße eines flächendeckenden Tarifsystems genommen. Mit der systematischen Aufweichung dieses Lohnbildungssystems durch Politik und Wirtschaft setzte sich die Fragmentierung der Tarifsysteme in den letzten Jahren immer mehr fort. War es für Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Effizienz reizvoll, ihre Firmentarifverträge an der eigenen Leistungsfähigkeit zu orientieren und die Löhne und Gehälter deutlich schwächer steigen zu lassen, so zeigt sich nun zunehmend ein anderer Aspekt einer fortschreitenden Fragmentierung des Tarifsystems.

Effizienzlöhne oder Angebotsmacht von Funktionseliten?

Einerseits müssen Unternehmen, die überdurchschnittlich erfolgreich sind, sich mit deutlich höheren Lohn- und Gehaltforderungen ihrer Belegschaften auseinander setzen, andererseits beginnen hochqualifizierte Funktionseliten innerhalb der Beschäftigtenstruktur sich aus den jeweiligen Industriegewerkschaften herauszulösen und ihre Lohn- und Gehaltsforderungen eigenständig in Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern zu vertreten. Letzterer Aspekt wirkt sich nun erheblich nachteilig für die Arbeitgeberseite aus. Wie schon zuletzt der Ärztestreik im Jahr 2006 seitens des Marburger Bunds gezeigt hat, wie es die derzeitigen Tarifverhandlungen zwischen den Pilotengewerkschaft Cockpit bei der LTU und nun erneut zwischen der GDL und der Deutschen Bahn AG zeigen, besitzen alle diese Funktionsgruppen erheblich größere Verhandlungsmacht als Einzelgewerkschaft ihre Interessen durchzusetzen, als dies zuvor in den Industriegewerkschaften mit Flächentarifverträgen für die Gesamtbelegschaften der Fall war.

Da in einem Produktionsprozess eines Unternehmens einige wenige Arbeitnehmer aufgrund ihrer besonderen Stellung darin eine Kontrolle über den Gesamtprozess ausüben, kann deren Streik den Gesamtbetrieb bzw. das Unternehmen komplett lahm legen. Mithin ist der wirtschaftliche Schaden, den diese Gruppe dem Unternehmen bei einem legalen Streik zufügen kann, erheblich größer als dies durch die jeweilige individuelle bzw. gruppenspezifische Arbeitsverweigerung hat. Darüber sind sich beide Seiten auch beim Bahnstreik bewusst. Mithin verfügen solche Gewerkschaften, die ausschließlich solche Funktionseliten organisieren, über deutlich höhere Verhandlungsmacht als dies den traditionellen Industrie- bzw. Branchengewerkschaften möglich ist.

Streikrecht nach Artikel 9 des Grundgesetzes

Das Streikrecht ist in Deutschland durch das Grundgesetz im Artikel 9 geschützt. Mithin ist ein generelles Streikverbot aufgrund dieses Grundrechts prinzipiell unzulässig. Bei einer Streikverhinderungsstrategie seitens des Deutschen Bahn AG kann daher auch das von Arbeitsgerichten verhängte Streikverbot nur aufschiebende Wirkung haben. Es können des weiteren Formfehler geltend gemacht werden, die einen spezifischen Streik rechtswidrig werden lassen, aber prinzipielle Verhinderung ist aufgrund der derzeitigen Verfassungslage unmöglich. Die Weigerung der Deutschen Bahn AG, Tarifverhandlungen mit der GDL aufzunehmen, wird ihr mithin am Ende nichts nützen, wenn es ihr nicht zwischenzeitlich gelingt einen einvernehmlichen Tarifvertrag mit ihr zu schließen.

Das Einzige, was durch ihr derzeitiges Vorgehen über Arbeitsgerichte ermöglicht wird, ist rechtmäßige Streiks bis zu einem Zeitpunkt zu verzögern, bei dem die Hauptreisezeit in den bundesweiten Sommerferien zu Ende ist. Ob damit jedoch erhebliche volkswirtschaftliche Schäden abgewendet werden können, ist zweifelhaft. Wenn nach der Feriensaison die Produktion ab September wieder auf vollen Touren laufen soll, wird ein bundesweiter Streik der Lokführer ebenso dramatische Versorgungsengpässe in einigen Branchen und im Nah- wie Fernverkehr zur Folge haben, wie dies derzeit der Fall wäre. Es wäre nur die Masse der Urlaubsreisenden von den unmittelbaren Folgen ausgenommen. Die grundlegenden Probleme, die mit einer fortschreitenden Fragmentierung des Tarifsystems nach Abschaffung von Flächentarifverträgen entstanden sind, können dadurch nicht beseitigt werden. Diese sind die andere Seite der Medaille eines fragmentierten Tarifsystems. Es führt zwangsläufig über kurz oder lang zu einer stärkeren Einkommensspaltung zwischen hochqualifizierten und geringqualifizierten Arbeitnehmern.

Foto von Aurelius via Pixelio

Zum Thema:

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Kommentare

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  1. Interessante Betrachtung. Aber es erwächst daraus keine Macht, wenn eine kleine Gruppe wegen der Unverhältnismäßigkeit nicht streiken darf.
    Setzt sich Mehdornsches Machowirtschaften durch, wird das Lohnniveau der Putzfrau demnächst Richtschnur für den Facharbeiterlohn. Alternativ könnten die Facharbeiter natürlich auch den Putzfrauenstreik finanzieren. Vielleicht kommen wir dann zur russischen Lösung, bei der der Betrieb von den Kapitaleignern mit Waffengewalt geschützt werden darf.