Diese Nachricht ist Anfang der Woche durch die Medien gegangen: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigt das Kopftuchverbot an den Schulen des Landes. Damit scheitert eine zum Islam konvertierte Hauptschullehrerin, die während des Unterrichts eine so genannte “Grace-Kelly-Variante” mit einem lockeren Knoten im Nacken tragen möchte. Das Gericht: Auch das ist eine religiöse Bekundung, die gegen das Neutralitätsgebot in Schulen verstößt.
Und jetzt ist nach Auffassung von Direktorin Brigitte Borgstedt der Schulfrieden an der Sophie-Scholl-Gesamtschule in Gefahr, berichtet der “Remscheider Generalanzeiger“. Sie habe andere Sorgen als “die ideologische Debatte”. Vielmehr stehe sie vor einem Problem, das sie nicht selbst lösen könne. Brigitte Borgstedt in einem Gespräch mit der Lokalzeitung: “Ich möchte diese Diskussion an meiner Schule nicht haben. Sie hilft uns nicht, sie spaltet uns nur.”
Da eine muslimische Lehrerin dem Zeitungsbericht zufolge darauf besteht, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen, ist ihr vor einem Jahr gekündigt worden. Doch wirksam ist diese Kündigung noch nicht. Ministerium und Bezirksregierung beschäftigen sich damit, weil die Personalräte nicht zustimmen.
Die meisten Eltern nicht einverstanden
Betroffen von der ungeklärten Situation ist die Klasse 9 a. Die muslimische Lehrerin muss die Klasse abgeben, ein – so die Direktorin – “erfahrener Kollege” ersetzt sie und macht Überstunden.
Dabei hat es viele organisatorische Hürden gegeben, denn die Geschiwster-Scholl-Schule wird von 1300 Schülerinnen und Schülern besucht, der halbe Stundenplan ist über den Haufen geworfen worden.
Weiteres Problem: Die meisten Eltern scheinen mit der Entscheidung nicht einverstanden zu sein. Der “Remscheider Generalanzeiger” zitiert eine Mutter mit den Worten: “Sie ist hoch anerkannt und hat die Kinder nie religiös beeinflusst.”
Zwickmühlen
Solche Zwickmühlen hat die Bundeszentrale für politische Bildung schon 2004 vorausgeahnt: “Vorbehalte gegen muslimische Kopftücher gibt es überall inEURopa, wo das Kopftuch ein fremdes Kleidungsstück ist oder der politische Islamismus als Gefahr angesehen wird. Zwar demonstrierten viele Frauen mit Kopftüchern gegen islamistische Gewalttaten wie den Mord an dem niederländischen Filmemacher Theo van Gogh. Dennoch gilt das Kopftuch vielen Diskutantinnen und Diskutanten als Zeichen mangelnden Integrationswillens. Allerdings hütet man sich in den meisten Ländern, die der Religion grundsätzlich im öffentlichen Leben Raum geben, vor einem gesetzlichen Verbot des Kleidungsstücks €“ zu offensichtlich wäre die Ungleichbehandlung der Religionen und damit der mangelnde Integrationswille der Mehrheitsgesellschaft.”
Zeichen der Emanzipation
Mit den Gründen, warum muslimische Mädchen und Frauen Kopftücher tragen, hat sich die “taz” am 12. Januar 2004 beschäftigt und ist zu erstaunlichen Erkenntnissen gekommen: “In den meisten Fällen bildet das Kopftuch für viele junge Frauen jedoch so etwas wie den Stoff gewordenen Kompromiss zwischen eigenen Karriere-Ambitionen und den Erwartungen des familiären Umfelds, mit dem man nicht brechen möchte. Als bedeckte Muslima, die mit ihrem Kopftuch zeigt, dass sie die Prinzipien von Anstand und Tugendhaftigkeit verinnerlicht hat, können muslimische Frauen und Mädchen aus konservativen Elternhäusern ihren Aktionsradius erweitern, an der Universität studieren und öffentlich in Erscheinung treten. Oft geht das Kopftuch bei ihnen mit einer Kritik an patriarchalen Traditionen einher, welche die Frau auf ihre Hausfrauenrolle beschränken wollen: ein Grund, warum das Kopftuch von vielen Trägerinnen als Zeichen der ´Emanzipation´ und ´Freiheit´ bezeichnet wird.”
Knifflig wird es derweil auch in Hessen: “Das hessische Kopftuchverbot wurde im Oktober 2004 mit der absoluten CDU-Mehrheit verabschiedet. Es untersagt allen Beamten das Tragen religiöser und politischer Symbole. Christliche Symbole sind dagegen von dem Verbot ausgenommen”, heißt es auf den Seiten der umstrittenen islamischen Gemeinde Milli Görüs zu einem Verfahren vor dem hessischen Staatsgerichtshof, der vielleicht nicht anders entscheiden kann, als das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem anderen Fall am 5. Juni 2006: “Allerdings wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch darauf hin, dass nach seiner Auffassung auch die christlichen Kirchen und die jüdische Religion keine Priviligierung erfahren dürfe. Ein entsprechender Wille des Gesetzgebers habe sich im Gesetzestest nicht entsprechend niedergeschlagen.”
Finde ich voll schlimm, entweder werden religiöse Symbole komplett (ja, auch die christlichen!) verboten oder gar nicht! Das ist meiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Grundgesetz!