Stück für Stück lüftet sich die Szene im Trauerspiel um das deutschen Bankensystem. Nach der IKB erklären nun nach und nach weitere Geschäftsbanken angeführt von der Deutschen Bank, der Sachsen LB oder auch den Sparkassen, in die Geschäfte mit Kreditderivaten im Rahmen der Subprimekrise in den USA tief verwickelt zu sein.
Millionenbeträge in dreistelliger Höhe, wenn nicht sogar Milliarden wurden in diese Junk-Bonds angelegt. Durch Tricksereien mit Conduits, mehr oder weniger rechtlich selbständige Briefkastenfirmen, in denen diese Papiere von den Geschäftsbanken geparkt wurden, um sie vor den Buchprüfern und der Finanzaufsicht à la BaFin zu verstecken, konnte mehr oder weniger gutgläubig oder mit Vorsatz offenbar über Jahre hinweg der schöne Schein einer soliden Bilanz der Geschäftsbanken gewahrt werden.
Von allem nichts gewusst?
Aufsichtsräte und Vorstände der Banken geben sich überrascht und ahnungslos. Hier sollen offenbar Untergebene ohne Kenntnis der Vorstände eigenmächtig Milliardenrisiken eingegangen sein. Kaum vorstellbar, aber es passt ins Bild, wenn man die Probleme um Vorstand und Aufsichtsrat bei Siemens beim Schmiergeldskandal etwas aufmerksamer verfolgt hat. Solange es gut ging und hohe Gewinne flossen, war man bereit, den Geschäftserfolg auf seine Fahnen zu schreiben. Erfolgsprämien flossen reichlich. Nur als – was abzusehen war – das bittere Ende nahte, war man schnell dabei, die Verantwortung auf Untergebene abzuschieben. Dies gibt einen tiefen Einblick in die soziale Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft in den Führungsetagen der Geschäftsbanken in Deutschland. Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind.
Wirtschaftskriminalität in Deutschland ein Kavaliersdelikt?
Gewinnstreben und Gewinnerzielung in unserer Wirtschaft sind legitime Verhaltensweisen. Allerdings sind diesem durch Gesetze Grenzen gesetzt worden. Im Fall der Wirtschaftskriminalität ist Deutschland im westeuropäischen Vergleich Spitzenreiter. In einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers aus dem Jahre 2005 wurde festgestellt, dass rund 40 Prozent aller in Deutschland befragten Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen worden sind. Der dabei entstandene Gesamtschaden wurde mit rund 36 MilliardenEURo beziffert. Von den in der Studie befragten Topmanagern gingen 21 Prozent davon aus, dass Falschbilanzierung das häufigste Delikt sei. Tatsächlich beträgt der Anteil lediglich sechs Prozent, nimmt man die offen gelegten Fälle als Maßstab. Diese Differenz könnte auf eine hohe Dunkelziffer bei Bilanzfälschungen verweisen.
Folgt man der offiziellen Statistik, sind die Fallzahlen bei Wirtschaftskriminalität in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Als Ursache wird aber zugleich genannt: €žDer längerfristig zu beobachtende Rückgang der registrierten Wirtschaftsstraftaten in den letzten 10 Jahren ist nicht zuletzt auch auf die Praxis der Staatsanwaltschaften zurückzuführen, die Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig auf einige wesentliche Delikte zu beschränken. Aus verfahrensökonomischen Gründen werden die Verfahren wegen weniger bedeutender Straftaten, beispielsweise der Lieferantenbetrug mit einer Vielzahl von Geschädigten und jeweils geringem Schaden, die bei der Strafzumessung neben dem gravierenden Hauptvorwurf, z.B. Bankrott oder Untreue, kaum ins Gewicht fallen würden, von der Staatsanwaltschaft ohne weitere polizeiliche Ermittlungen eingestellt. Diese Tendenz zeigt sich am deutlichsten beim Waren- und Warenkreditbetrug, der seit 1986 kontinuierlich von 2.426 auf 749 Fälle (-69,1%) im Jahre 1994 zurückging.€œ
Offenbar sind die Strafverfolgung von Parksündern oder Taschendiebstählen für Strafverfolger wie Staatsanwälte lohnendere Delikte, als sich mit Wirtschaftskriminalität und dessen Folgen zu beschäftigen.
In einem solchen Klima blüht dann Wirtschaftskriminalität. Wenn Unternehmensvorstände, um ihre Reputation fürchtend, keine Strafanzeigen erstatten, Staatsanwälte wegen Geringfügigkeit zahlreicher Fälle Verfahren einstellen und bei den großen Fällen wegen langwieriger Verfahren wegen potenter Anwälte eine rechtskräftige Verurteilung kaum erreichbar ist €“ man denke an den Fall Ackermann (siehe auch: hier) – dann schwindet auf allen Ebenen das Rechtsbewusstsein.
Bankenkrise ist eine Managementkrise
Die Geschäftigkeit, mit der derzeit versucht wird, die Bankenkrise nur auf äußere und unvorhersehbare Umstände zurückzuführen, zeigt, dass es trotz horrender Schäden nicht im Interesse der Führungskräfte der Geschäftsbanken in Deutschland liegt, hier einschneidende Änderungen in der Geschäftskultur vorzunehmen. Es werden sicherlich einige wenige Ausnahmefälle auch vor Gericht landen, es wird langwierige Erörterungen geben, ob denn schuldhaftes Verhalten vorgelegen haben könnte, am Ende wird nicht viel dabei herauskommen.
Strafrechtsreform und mehr Mittel für die Strafverfolgung
Das Strafrecht bei Wirtschaftskriminalität in Deutschland ist eine stumpfe Waffe. Es kommt nicht wie in den USA dazu, dass Manager wie Bernie Ebbers zu 25 Jahren Haftstrafe wegen Verschwörung und Aktienbetrug in Gefängnis wandern. Man mag einwenden, dass auch die dortigen Gesetze die kriminellen Machenschaften im Rahmen der Subprime-Hypotheken verhindern konnte, aber zumindest bleibt den Opfern die Genugtuung, dass die Täter ernsthafte Strafen abzubüßen haben. Will man nicht nur nach härteren Strafen rufen, dann wäre es darüber hinaus sinnvoller, mehr Geld in die Ermittlungstätigkeit bei Wirtschaftskriminalität zu stecken und insbesondere Vorstände und Geschäftsführer dazu zu verpflichten, Wirtschaftsstraftaten zur Anzeige zu bringen. Gerade die Verdunkelung aus dem vermeintlichen Interesse die Reputation des Unternehmens schützen zu wollen, schafft ein Klima, in dem Wirtschaftskriminalität gedeihen kann. Mithin zeigt die aktuelle Bankenkrise auch eine Krise der Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität. Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypris als hierfür zustände Bundesminister müssten jetzt alle Hände voll zu tun haben.
Zumindest das deutsche Beamtenrecht sieht ganz klar eine persönliche Haftung vor. Bin mal gespannt ob die mittlerweile eingeschliffene Unsitte bei Behörden, diese Haftung nicht geltend zu machen, auch diesmal wieder bei den betroffenen Kommunen und kommunalen Betrieben die Verantwortlichen verschont.
Ansonsten leidet unser heutiges Wirtschaftssystem sehr darunter, das es lkeinerlei direkte Beziehung zwischen Managereinkommen und Unternhemensertrag, geschweige den gesellschaftlichen Nutzen der Unternehmen gibt.
An eine Haftung mit zukünftigen Einkommen wie sie bei Privatmenschen und Personenunternehmen üblich sucht man bei Kapitalgesellschaften vergebens.