BKA-Gesetz: “Geheimpolizei wie in der DDR”

Der Chaos Computer Club (CCC) hat den umstrittenen Gesetzesentwurf des Bundeskriminalamts (BKA) im Internet veröffentlicht. Das Papier zur “Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA” sei ihm anonym zugespielt worden, heißt es in einer Mitteilung und das erschreckende Fazit wird gleich mitgeliefert: “Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden

rzgdfg.jpgDer Chaos Computer Club (CCC) hat den umstrittenen Gesetzesentwurf des Bundeskriminalamts (BKA) im Internet veröffentlicht. Das Papier zur “Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA” sei ihm anonym zugespielt worden, heißt es in einer Mitteilung und das erschreckende Fazit wird gleich mitgeliefert: “Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehölt werden.”

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Schnüffeln ohne Gerichtsbeschluss

In dem Papier sei unter anderem vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist und weiter:

“Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig. [€¦]

Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.”

Den Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007 (6,5 MB, PDF) können Sie hier nachlesen:

https://www.ccc.de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf

Passend dazu eine Videokolumne von Michel Friedmann auf watchberlin.de: “Hände weg von meinem Ich”

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(no/fk)

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