Das Thema Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Politikum: Der deutsche Bundestag wird nun im Herbst über eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung vom April diesen Jahres zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren zu beschließen haben. Ab ersten Januar kommenden Jahres würden dann alle Verbindungsdaten in den Telekommunikationsnetzen von den Anbietern dieser Dienste ausführlichst gespeichert und für die Verfolgungsbehürden des Staates auf Abruf vorgehalten werden.
An folgende Szenarien zu Anwendung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wird gedacht (Quelle):
- zur Verfolgung von Straftaten,
- zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die üffentliche Sicherheit
- zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehürden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
Ohne Verdachtsmoment
Gespeichert wird ohne Verdachtsmoment und Zugriff auf die Bestandsdaten sollen Gerichte, Strafverfolgungsbehürden, Polizeivollzugsbehürden des Bundes und der Länder für Zwecke der Gefahrenabwehr, Zollkriminalamt und Zollfahndungsämter für Zwecke eines Strafverfahrens, Zollkriminalamt zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes, Verfassungsschutzbehürden des Bundes und der Länder, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Notrufabfragestellen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung haben.
Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit ade?
Das Vorhalten der Verbindungsdaten ohne Verdachtsmoment und ohne Einwilligung des Betroffenen stellt einen Verstoß gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz dar. Desweiteren wird das Fernmeldegeheimnis ausgehebelt. Die Einschränkung der Pressefreiheit wird von den Kritikern auch befürchtet, da der Informantenschutz für Journalisten nicht mehr gegeben wäre.
Der Chaos Computer Club (CCC), einer der schärfsten Gegner der Überwachungsmaßnahme meint dazu:
Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die “nichts zu verbergen” haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern hat schon seit letztem Jahr unter der Internetadresse http://www.vorratsdatenspeicherung.de einen Informations- und Koordinationspunkt rund um und “gegen die totale Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet” eingerichtet. Dort kann man unter anderem den Abgeordneten der großen Koalition (CDU/CSU/SPD) per Offenem Brief seinen Unmut über die Einschränkung der Privatssphäre kund tun. Der Arbeitskreis plant im Falle der Verabschiedung des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Proteste
Auf der soeben zu Ende gegangenen Internationalen Funkausstellung in Berlin haben Aktivisten am Stand der Telekom per Megaphon und Transparenten zum Widerstand gegen die Überwachungsmethoden und zur Teilnahme an einer am 22. September in Berlin stattfindenden Demonstration aufgerufen.

Anbei ein Videomitschnitt von einem Beitrag der ARD-Sendung Ratgeber Technik zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
[youtube bA9jaH15qCY]
- Constanze Kurz über Online-Durchsuchung und Bundestrojaner
Die Vorratsdatenspeicherung selbst ist bereits ein schwerer Eingriff in den Kernbereich verfassungsfest geschützter Grundreche und zugleich eine brutale Missachtung der Würde des Menschen. Die Speicherung selbst ist dieser unzulässige Eingriff, nicht erst der spätere vielleicht richterlich kontrollierte Abruf aus dem Speicher. Wenn meine ganz privaten Lebensäußerungen vom Staat oder unter seiner Kontrolle minutiüs aufgezeichnet werden, ist es mit unserem Verständnis von Gedankenfreiheit vorbei. Jede unserer Äußerungen kann ja im Zusammenhang mit irgend einem gar nicht gegen uns persünlich gerichteten Abruf den Ermittlern in die Hände fallen. Die Privatheit ist hin, wenn ich ncht sicher sein kann, dass eine Situation kommt, in der man auf mich zeigt, weil ich mal dies oder jenes ohne den Willen der Verüfentlicheung von mir ggeben habe. Ich kann danach nicht einmal mehr meine innersten Gedanken für mich selbst auf meinem PC schreiben, weil alles gespeichert wird und legal oder illegal geüffent werden kann. Zur persünlichen Freiheit gehürt das Bewusstsein der Freiheit. Die ist auf ewig verloren, wenn all mein zum Ausdruck gebrachtes Denken und Fühlen auf Verdacht archiviert wird.
Die Exekutive, die jedes Gespür für diese Dinge verloren hat, wird ganz sicher
in der rechtlichen Kontrolle scheitern. Solch einen gefährlichen Blüdsinn hat noch nie
ein deutsches Gericht gebilligt. Wie aber kommt es nur, dass solch ein Wahnsinn
überhaupt ansteht? Wir erleben eine wachsende Angst der Politik vor dem Volk, die
allerdings gut zu verstehen ist, weil leider hemmungslos gegen das Volk regiert wird.