Tausende oft besonders folgenreiche Verkehrsunfälle ereignen sich, weil Fahrzeuge von der Straße abkommen und gegen ungesicherte Objekte am Straßenrand prallen. Ab Mitte des letzten Jahrhunderts, als der Straßenverkehr gewaltig zunahm, wurde immer deutlicher, dass sich die Gefahren des schneller gewordenen Straßenverkehrs nicht auf die Fahrbahn beschränkten. Gesetzgebung, Straßenbauverwaltung und Rechtsprechung nehmen davon allerdings bis heute kaum Notiz.
Alte und neue Rechtsprechung
Rechtlich gesehen ist Ausgangspunkt die Regelung in § 2 Abs. 1 StVO, wonach dem Fahrzeugverkehr lediglich die Fahrbahn und nicht auch die anderen Teile des Straßenkürpers, nicht der Seitenstreifen und erst recht nicht die Flächen daneben zur Verfügung stehen. Viel Beachtung fand vor ein paar Jahren das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.1.2000, Aktenzeichen: 4 O 80/99. Danach dürfen sich Hindernisse auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn befinden und müssen nicht einmal markiert werden. Eine Autofahrerin war auf schneeglatter Fahrbahn versehentlich auf den direkt neben der Fahrbahn befindlichen Seitenstreifen geraten und dort gegen eingeschneite Felsbrocken gestoßen, die die Stadt Aachen dort abgelegt hatte, um das Parken unmüglich zu machen. Die Geschädigte blieb auf 7.000,00 DM Schaden sitzen.
Es gibt wohl keinen unter den mehr als 100.000 deutschen Anwälten, die sich nicht ähnliche Urteile unserer Gerichte in vergleichbaren Fällen eingefangen haben. Wenig davon ist verüffentlicht. Tatsächlich ist dies aber die heutige Rechtspraxis: Der für den Zustand der Straßen Verantwortliche schuldet den Verkehrsteilnehmern keinen Blick über den Straßenrand hinaus! LG Aachen: “Gegenüber Personen, die sich unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Verkehrssicherung!”
Im deutschen Osten, wo die herrlichen baumbestandenen Allen, die früher in ganz Deutschland die Landschaft zierten, noch weitgehend vorhanden sind, sind ungesicherte Hindernisse neben der Straße wie insbesondere Straßenbäume ein weit grüßeres Problem als im Westen. Viele Tausende Menschen, besonders junge Leute nach dem Diskobesuch, haben an Straßenbäumen dort ihr Leben gelassen, woran die trauenden Hinterbliebenen mit den überall zu sehenden kleinen Kreuzen am Straßenrand erinnern. Einen grüßeren Friedhof als unsere Straßen hat es nie gegeben. Auch gab es noch nie außerhalb von Friedhüfen eine solche Massierung des Andenkens an die Toten. Kein Wunder, dass ein Gericht im Osten Vorreiter für ein Umdenken ist. Das OLG Brandenburg hat befunden, dass im Straßenbankett befindliche Hindernisse sichtbar gemacht werden müssen, Urt. v. 4.6.1996 – 2 U 147/95 und Urt. v. 16.6.1998 – 2 U 226/97, sonst muss der Träger der Verkehrssicherungspflicht zahlen.
Auch eine Studie der Universität Hannover sieht den besonderen Handlungsbedarf in den neuen Bundesländern. Sie plädiert für wohl abgestimmte Maßnahmen, die die schünen Alleen erhalten, aber – insbesondere durch Leitplanken an den Bäumen – das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmern bei den einfach nicht vermeidbaren Unfälle aber besser schützen – ohne Rücksicht auf die Schuldfrage!
Nichtstaatliche Initiativen für bessere Verkehrssicherung
In den USA und Australien, seit 2003 auch in 20 europäischen Ländern ist eine nichtstaatliche Vereinigung aktiv, die sich für eine verkehrsgerechtere Gestaltung (assessment) unserer Straßen einsetzt. In Europa ist es die EuroRAP (European Road Assessment
Programme) mit Sitz in Brüssel. Sie weist darauf hin, dass jedes Jahr allein in Deutschland 1.600 Menschen nach der Kollision von Autos mit Straßenbäumen sterben. Dazu kommen ungezählte Opfer, deren
Fahrzeuge auf andere Objekte am Straßenrand aufgefahren sind.
John Dawson, Chairman des EuroRAP, zeigt in seinem Grußwort auf der Homepage in bewegenden Worten auf, dass der Gesetzgeber, die Verkehrsplaner und die Juristen dringend umdenken müssen. Da man es kaum besser sagen kann, geht es hier direkt zu seinem Grußwort im Original.
Unerlässliche neue Interessenabwägung
Angesichts des Anstiegs der Verkehrsdichte und der damit gewaltig gestiegenen Gefahren des Straßenverkehrs ist es unerlässlich, das Augenmerk auch auf die Bereiche neben den Straßen zu richten, wo nicht weniger Menschen zu Tode kommen wie auf der Fahrbahn selbst. Neben der Straße befinden sich wertvolle Objekte wie die Bäume, die den Schutz vor den gefährlichen Motorkraftmaschinen verdient haben. Es müssen aber vorrangig die in den Fahrzeugen sitzenden Menschen vor den Folgen der Kollision mit Gegenständen neben der Straße geschützt werden. Denn dagegen, dass Fahrzeuge immer wieder mal
von der Straße abkommen, gibt es derzeit noch kein Mittel.
Bis zum heutigen Tage haben sich viele Straßenverwaltungen den Problemen auf eine geradezu kaltschnäuzige Weise gestellt: Wer die Straße verlässt, hat selber Schuld! Daher finden sich an vielen Tausenden von Lokationen in Städten und Landkreisen mächtige Felsbrocken entlang den Straßen, mit denen die Straßenbauämter alle müglichen Ziele verfolgen. Teilweise liegen diese Brocken wohl herum, weil ein Straßenplaner sie so schün rustikal findet. Hauptsächlich
wollen die Verantwortlichen aber damit das Parken verhindern und das dort befindliche Grün vor dem Überfahren schützen.
Was für ein verfehlte Interessenabwägung! Auch der ADAC, der zu den Gründern des europäischen RAP gehürt, ist in einem Fall aktiv geworden. Er hat die Straßenverkehrsbehürden in Karlsruhe bewegen künnen, eine Reihe hochgefährlicher kantiger Felsblücke an einer Straßeneinmündung nahe Ettlingen zu beseitigen (s. ADACmotorwelt, Heft 9, 2007, S.42/43).
Jeder Kraftfahrer oder Insasse eines Autos kann das nächste unschuldige Opfer solcher behürdlicher Unbedachtheit sein, wenn wieder mal ein Kraftfahrer einen Fehler macht und sein oder ein fremdes Fahrzeug von der Straße abbringt. Noch viel gefährdeter sind die Motorradfahrer, die fast ohne Überlebensschance sind, wenn sie nach Abkommen von der Fahrbahn mit dem Kürper auf ein festes Hindernis aufschlagen.
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