Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des deutschen Kulturrates, definiert die immer komplexer werdenden Computerspiele, im Gegensatz zu Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (siehe Text), vorbehaltlos als Kunst – schon deshalb, weil die Kunstfreiheit nicht an der Qualität eines Werkes gemessen werden dürfe, sondern insgesamt für alle künstlerischen Werke gelten müsse. Des Weiteren regt er eine üffentliche Fürderung hochwertiger, qualitativ anspruchsvoller Spiele an (Die Red.).
Einige Computerspieler berufen sich auf ein nicht juristisches, aber ethisches “Recht auf Gewalt”: Bürger dürfen sich mit Gewaltdarstellungen unterhalten, wenn sie das wollen. Sehen Sie ein solches Recht bei Computerspielen, und wenn ja, mit welchen Pflichten und Grenzen geht es einher?
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dürfen Erwachsene sich selbstverständliche gewalthaltige Filme oder Bilder anschauen, solche Bücher lesen oder auch Computerspiele spielen. Dabei gibt es allerdings auch juristische Grenzen, die insbesondere durch die Jugendschutzgesetze sowie das Strafgesetzbuch vorgegeben sind. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat die Aufgabe, Schriften, Filme, Musik und auch Computerspiele zu indizieren, wenn es sich um unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen und Rassenhass anreizende Medien handelt. Damit soll sichergestellt werden, dass sie für Jugendliche nicht zugänglich sind. Laut Strafgesetzbuch kann jemand, der Medien, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet, zugänglich macht, dafür wirbt oder gar Jugendlichen unter 18 Jahren überlässt zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Die im Jugendschutzgesetz vorgeschriebene Kennzeichnung von Computerspielen oder auch Filmen soll sicherstellen, dass Jugendliche vor Gewalt in den Medien geschützt werden. Eine gestufte Kennzeichnung freigegeben ohne Altersbe-
schränkung, freigegeben ab 6 Jahren, freigegeben ab 12 Jahren, freigegeben ab 16 Jahren und freigegeben ab 18 Jahren soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich nur Zugang zu den Medien haben, die für Alter geeignet sind.
Erwachsene haben die Pflicht, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Sie selbst dürfen selbstverständlich gewalthaltige Computerspiele spielen, bei Kindern und Jugendlichen sind die gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen zu berücksichtigen.
Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgt das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst. Gilt das auch für Computerspiele? Warum, warum nicht?
Selbstverständlich gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Zusicherung der Freiheit der Kunst auch für Computerspiele. Genauso selbstverständlich greift aber auch Abs. 2 des genannten Grundgesetzartikels, in dem formuliert ist, dass das Recht auf Meinungsfreiheit z.B. durch den gesetzlichen Jugendschutz beschränkt wird. D.h. auch hier setzt der Gesetzgeber Schranken für den Umgang mit Computerspielen, wobei anzumerken ist, dass diese Schranken auch für andere Medien gelten.
Die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zeigt sehr anschaulich, wie in den Gremien die verschiedenen Rechtsgüter Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Jugendschutz gegeneinander abgewogen werden.
Die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zeigt auch, dass Computerspiele im Vergleich zu anderen Medien eher selten indiziert werden. Im Vergleich dazu wird relativ oft Musik indiziert. Hier ist in den letzten Jahren eine starke Zunahme der Indizierung von Hip-hop-Musik festzustellen, die sicherlich zweifelsfrei auch zur Kunst gezählt werden kann.
Ganz besonders wichtig mit Blick auf die Garantie der Kunstfreiheit ist, dass diese nicht an die Qualität eines Werkes gebunden ist. D.h. die Freiheit der Kunst gilt nicht nur für Werke, die als schün und qualitativ hochwertig gelten, sondern selbstverständlich für alle künstlerischen Werke.
Die immer komplexer werdenden Computerspiele rechtfertigen allemal, dass bei ihnen von Kunst gesprochen wird. Computerspiele wird so auch immer mehr zu einem Markt für Künstlerinnen und Künstler, die u.a. “Drehbücher” oder Musik für Computerspiele schreiben.
Schaden schärfere Jugendmedienschutzgesetze für Computerspiele der deutschen Kulturlandschaft? Umgekehrt: Wie künnte eine Kulturfürderung für Computerspiele aussehen?
Im Kulturbereich kann grob unterschieden werden, in die Kultur, die marktvermittelt wird und in jene, die üffentlich gefürdert wird. Der Buchmarkt und der Kunstmarkt funktionieren in erster Linie marktvermittelt. Der Theaterbereich und die Museen werden zu einem erheblichen Teil üffentlich gefürdert.
Computerspiele werden fast ausschließlich über den Markt vermittelt. D.h. die Entwicklung neuer Spiele muss über den Verkauf der vorhandenen finanziert werden. Die Entwicklung von Spielen wird in der Regel nicht durch die üffentliche Hand gefürdert. Ebenso wenig gibt es eine Marktfürderung, in dem besonders wertvolle Spiele ausgezeichnet werden und damit einen Vorteil auf dem Markt erhalten. Darin unterscheidet sich der Computerspielemarkt von anderen Kulturmärkten.
Im Filmbereich unterstützen sowohl der Bund als auch die Länder die Entwicklung und Produktion von Filmen. Im Buchbereich werden Auszeichnungen wie z.B. der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestiftete Jugendliteraturpreis vergeben, um qualitativ hochwertige Bücher besonders hervorzuheben.
Solche Fürderungen und Auszeichnungen fehlen im Bereich der Computerspiele bislang, so dass die Unternehmen vor allem jene Spiele auf den Markt bringen, die einen hohen Absatz versprechen. Will man besonders hochwertige, qualitativ anspruchsvolle Spiele haben, so muss auch in diesem Bereich über eine üffentliche Fürderung nachgedacht werden.
Eine Verschärfung des Jugendschutzes ist meines Erachtens im Moment nicht vordringlich. Es scheint allerdings Informations-
defizite zu geben, diese gilt es aufzuarbeiten und zusätzlich die bestehenden Jugendschutzbestimmungen auszuschüpfen. Darüber hinaus sollten die qualitätvollen Spiele viel stärker bekannt gemacht werden, so dass insgesamt mehr Markttransparenz entsteht und somit die unzutreffende Gleichung Computerspiel gleich Gewaltspiel durchbrochen wird.
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Hinweis: In einem üffentlichen Chat der Bundeszentrale für politische Bildung wird der Autor am heutigen Dienstag, 11.09.07, Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, Staatssekretär für Kultur in Nordrhein-Westfalen zum Thema €œFreie Rede, Freie Kunst?” – €œVerbotene Spiele?” gegenüberstehen.
Quelle: Dieser Artikel erschien zuerst auf www.bpb.de unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.
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