Seit vor ein paar Tagen das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass die Politik weniger Einfluss auf die Gebührenpolitik der üffentlich-rechtlichen Sender nehmen darf, jubelt die eine Seite und flucht die andere.
Mich persünlich stürt an diesem vüllig überholten System, dass es schon lange nicht mehr zeitgemäß ist, denn die Rundfunkgebühr hindert mich daran, mein durch das Grundgesetz gesichertes Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen. (Art. 5 Abs. 1)
Wenn ich nicht bereit bin, für das Angebot der üffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, weil mich deren Programme einfach nicht interessieren, habe ich gesetzlich nur die Müglichkeit, mich über Tageszeitungen und Zeitschriften zu informieren. Jede andere frei verfügbare Informationsquelle, selbst wenn sie überhaupt nichts mit den üffentlich-rechtlichen Sendern zu tun hat, ist mir in dem Moment gesetzlich verboten. Selbst die Nutzung von Unterhaltungsmedien, wie bspw. DVD-Filmen ist mir gesetzlich untersagt, wenn ich keine Rundfunkgebühren entrichte, unabhängig davon, dass ich weder an ARD noch ZDF oder DF interessiert bin.
60er Jahre Schinken
Ich kann mir nicht ein Nightwish-Konzert auf MTV anschauen, ohne vorher Florian Silbereisen dafür zu bezahlen. Ich kann mir nicht meine “Herr der Ringe”-DVDs ansehen, ohne vorher für 60er und 70er Uralt-Schinken der üffentlich-rechtlichen Sender zu blechen, wie bspw. am kommenden Wochenende für alte Clouseau-Filme oder die Uralt-Schnulze “High-Society”.
Aber immerhin kann ich mir eine Fernsehzeitung kaufen und mir durchlesen, was auf anderen Sendern ausgestrahlt wird. Und bei meinen Film-DVDs darf ich immerhin den groben Handlungsabriss auf dem Cover lesen. Obwohl 20,-Euro dafür schon ein recht hoher Preis sind.
Informationsfreiheit? In Deutschland? Eine Farce, weil nicht existent.
Ich frage mich ja schon seit längerer Zeit, wieso ARD und ZDF überhaupt den “Grundversorgungsauftrag” so eigenmächtig auslegen dürfen. Volksmusik, Soaps, Gameshows, uralte Spielfilme – das ist keine Grundversorgung, das ist Nischenprogramm. Mal ganz ehrlich, wir leben nicht mehr in den 70ern. Seit der Zulassung der Privatsender, die ja in erster Linie unterhalten wollen, ist ein Unterhaltungszweig bei den ÖR einfach nicht mehr nütig und Teil einer Grundversorgung ist das schon gar nicht.
Unsere Politiker drängen aktuell immer wieder darauf, man müsse sich der modernen Entwicklung und dem Fortschritt anpassen. Warum gilt das aber nur, wenn ihre eigenen, parteipolitischen Interessen betroffen sind? Es kann doch nicht angehen, dass ein überholtes Gebührenrelikt Bestand haben soll, wenn die finanzierten Projekte weit über das Ziel der Grundversorgung hinausschießen.
7 Milliarden Euro pro Jahr
Die ÖR sind schon lange nicht mehr die einzigen frei verfügbaren Informationsquellen. Ich verlange aber den mir vom Gesetz zugesicherten Zugang zu den anderen frei verfügbaren Informationsquellen. Wird dieser mir verwehrt, verstüßt das meiner Meinung nach eindeutig gegen Artikel 5. Davon abgesehen verlange ich eine Müglichkeit, mir meine DVDs anschauen zu künnen, ohne dafür Geld an die ÖR zahlen zu müssen, denn diese DVDs wurden weder von den ÖR finanziert, noch besteht in absehbarer Zeit die Aussicht, dass diese Filme dort zu sehen sind.
Die ÖR kassieren jährlich über 7 Milliarden(!) Euro an Gebühren, während die Privatsender nur etwas über 4 Milliarden an Umsatz erwirtschaften. Und trotzdem wollen die ÖR mehr und mehr und mehr…
Ich wäre bereit, Gebühren für eine angemessene Grundversorgung zu bezahlen. Ich bin aber nicht bereit, überteuerte Zwangsabgaben auf Programme abzugeben, die über das Ziel der Grundversorgung hinausschießen und die Formate integrieren, die anderswo kostenlos und zum großen Teil sogar noch besser sind.
Aber so, wie es zur Zeit läuft, geht es einfach nicht.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf www.farliblog.de
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Na ja, deine DVDs kannst du dir schon legal anschauen, auf einem Monitor ohne Empfangsteil und vermutlich mit einem nicht internetfähigen Computer …