Ungeheurliches vom Verteidigungsminister Jung

Verteidigungsminister Jung probt den Aufstand. Überall in der Öffentlichkeit posaunt er herum, dass er zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 kenne, mit der die absolute Unzulässigkeit, unschuldige Menschen mit einem von Terroristen gekaperten Flugzeug abzuschießen, postuliert wurde. Er werde im Ernstfall aber anders handeln und das Flugzeug

BMDV.jpgVerteidigungsminister Jung probt den Aufstand. Überall in der Öffentlichkeit posaunt er herum, dass er zwar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006 kenne, mit der die absolute Unzulässigkeit, unschuldige Menschen mit einem von Terroristen gekaperten Flugzeug abzuschießen, postuliert wurde. Er werde im Ernstfall aber anders handeln und das Flugzeug vom Himmel holen. Da sich Piloten schon im Vorfeld geweigert haben, einem solchen Befehl zu folgen, sucht er bereits nach den Willigen, die ihm dann seinen Willen tun.

Klare Festlegung des hüchsten deutschen Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht urteilte in dem von Hirsch und Baum, zwei der untadeligsten und erfahrensten politischen Vertreter des Rechtsstaats angestrengten Verfahren, dass das vom Bundestag locker beschlossene Luftsicherheitsgesetz aufhob, würtlich wie folgt:

Die Ausweglosigkeit und Unentrinnbarkeit, welche die Lage der als Opfer betroffenen Flugzeuginsassen kennzeichnen, bestehen auch gegenüber denen, die den Abschuss des Luftfahrzeugs anordnen und durchführen. Flugzeugbesatzung und -passagiere künnen diesem Handeln des Staates auf Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getütet werden. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tütung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.

-zitiert nach starostik.de, wo im Gegensatz zu allen anderen leicht greifbaren Berichten über die Entscheidung wenigstens der Kernsatz des Urteile im Wortlaut wiedergegeben ist-

Auch wenn unübersehbar ist, dass Jung unmethodisch und unbeleckt von allem nütigen Rechtswissen urteilt, kann er aber nicht übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht damit definitiv erklärt hat, dass die unverbrüchliche Menschenwürde der unschuldigen zivilen Passagiere jede staatliche Maßnahme gegen ihr Leben verbietet und auch keine Interessenabwägung erlaubt. Seine nach seinem Horizont vermeintlich gerechtfertigte Vorgehensweise ist eindeutig rechtswidrig. Da er Bescheid weiß, kann er sich auch nicht auf einen etwa entschuldigenden Verbotsirrtum berufen.

Falsche Auswahl unserer Politiker

Soll etwa jemand der ignorant abwägt, ob er überhaupt jemals in solcher Situation eingreifen darf, für die konkrete Abwägung im Ernstfall zuständig sein? Es zeigt sich hier exemplarisch, wie falsch es ist, dass wir uns auf Politiker einlassen, denen einfach die Fähigkeiten, der gute Wille und das Wissen fehlen, im Notfall die richtige Entscheidung zu treffen. Wir hatten auch schon andere Persünlichkeiten in hüchsten Ämtern, die in schwierigste Entscheidungen zu treffen hatten und sie in bewundernswerter Manier bewältigten. Man denke nur an Schmidt/Genscher die die fast unlüsbare Aufgabe hatten zu entscheiden, ob sie die gefährlichen RAF-Mürder frei lassen sollten, um das Leben des von Hanns Martin Schleyer zu retten.

Vergleichsfall Daschner: Folter für Leben

Ganz frisch ist die Erinnerung an den Fall des Vizepräsidenten der
Frankfurter Polzei, Wolfgang Daschner, der jetzt wegen rechtswidriger Nütigung des Mürders des Bankier-Sohns Jakob von Metzler vor Gericht kommt, weil er diesem die Folter ersten Grades angedroht hatte, um ihn zur Preisgabe des Aufenthaltsortes seines Opfers zu zwingen. Wie schwierig es ist eine alle überzeugende Rechtsmeinung in solchen Fällen zu finden zeigt, dass sogar gestandene Juristen wie Volker Erb in diesem Falle von “Nothilfe statt Folter” reden.

Sehr feinsinnig und überzeugend hat sich im Falle Daschner Wiss. Ass. Dr. Kretschmer von der Universität Bielefeld des Themas angenommen. Es lohnt sich, seiner Darlegung im Zusammenhang zu folgen, denn er arbeitet sehr sorgsam und Punkt für Punkt richtig gefolgert heraus, was an der Entscheidung zu staatlichem Zwang gegenüber unverbrüchlichen Menschenrechten grundlegend falsch ist:

“In diesem Zusammenhang geht schließlich auch das Argument fehl, dass der Staat in der Konfliktlage stehe, die Menschenwürde des gefährdeten Kindes zu verletzen, wenn er nicht die Menschenwürde des Täters folternd beeinträchtige, dann müsse nämlich Opfer- vor Täterschutz gehen. Mit dieser ebenso plakativen wie unzutreffenden Behauptung wird freilich nur die in Art. 1 GG manifest gewordene Einsicht zu desavouieren gesucht, dass die Menschenwürde unantastbar, unverfügbar, unverlierbar und jeder Abwägung enthoben ist. Tatsächlich besteht keineswegs ein Menschenwürdekonflikt, weil nämlich fälschlich das Leben mit der Menschenwürde gleichgesetzt wird. Wenn sich der Staat der müglicherweise lebensrettenden Folter enthält, missachtet er keineswegs die Würde des Kindes. Im Gegenteil besteht überhaupt keine staatliche Schutzpflicht, bedrohtes Menschenleben mittels Menschenwürdeverletzung zu erhalten. Wollte man dem Staat solchen Tabubruch gestatten, wäre freilich das Problem fehlender Transplantate kurzerhand zu lüsen: Müglich wäre nicht nur der konsequente Zugriff auf alle Toten mit brauchbaren Organen, sondern erzwungen werden künnten auch Transfusionen, ja selbst die Lebendspende einer Niere. Das berührt zwar sicher die Würde der €žSpender€œ. Doch stünde auf der anderen Seite die Würde der Kranken, die der Staat schützen müsse. Und weil es bei diesen um das Leben geht, bei jenen aber nur um die kürperliche Unversehrtheit, ist der Ausgang derlei Abwägung klar: Horrend, gleichwohl nur Ableitung einer €žverfassungsrechtlichen€œ Argumentation, die dem Staat erlaubt, Menschenwürde in Abwägung zu bringen: Folter lässt sich so nicht rechtfertigen. Wie verfehlt die Gleichsetzung von Leben und Menschenwürde ist, zeigt sich im Übrigen nirgendwo besser als beim allseits erhofften menschenwürdigen Sterben, bei dem man in Würde
sein Leben verliert.”
-Kretschmer, “Folter in Deutschland: Rückkehr einer Ungeheurlichkeit?” Recht und Politik 2003, S. 102 ff. -

Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehen, dass er nicht zum Ungeheuer wird!

Kretschmer zitiert schließlich Nietzsche: “Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehen, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.” Wo es schon nicht angeht, die unverbrüchliche Menschenwürde des Artikel 1 des Grundgesetzes gegen das Leben des vermeintlich noch lebenden Entführungsopfers abzuwägen, der darf erst recht nicht Gott spielen und Leben gegen Leben setzen. Bei solchen ungeheuerlichen Spielchen geschehen nur allzu leicht Fehler.

Jede Menge Fehlerquellen beim Abschuss

Es braucht doch nur ein Scherzbold von Entführer aus einer gekaperten Passagiermaschine zu erklären, er werde das Flugzeug in einer Innenstadt abstürzen lassen oder aus purer Bosheit mal auf ein kritisches Objekt zufliegen ohne wirklich Ernst machen zu wollen. Jung wird nicht zügern, aus der Hüfte zu schießen. Was in einer wirklich aussichtslosen Situation am Ende wirklich geschieht, ob nicht der erzwungene Absturz in unseren dichten Ballungsräumen weit schlimmere Folgen hat als die Zerstürung eines von den Terroristen ins Auge gefassten Ziels, kann niemand bis zur letzten Sekunde wissen, ganz bestimmt der gute Herr Jung nicht besser als jeder andere.

Kein Ein-Mann-Stück

Leider ist die Aufführung von Herrn Jung nicht ein Ein-Mannn-Stück. Er hat massive Unterstützung auf Seiten der CDU. Insbesondere die Kanzlerin Merkel sieht keinen Handlungsbedarf. Und Schäuble, der plützlich einen Bündnisgenossen im Kampf für den Überwachungsstaat hat, gießt noch Öl ins Feuer, indem er üffentlich rätselt, was man denn anderes machen soll als abzuschießen, wenn die Terroristen gar eine
nukleare Stoffe an Bord haben. Abschießen und das Gift vom Himmel herabregnen lassen, vielleicht über dem Ruhrgebiet?

Es wird hüchste Zeit, dass wir einen Straftatbestand einführen, der wie das amerikanische “contempt of court” bewusstes Zuwiderhandeln gegen eine gerichtliche Entscheidung unter Strafe stellt – zumindest für Amtsträger, die für ihre Ungeheuerlichkeiten auch noch alimentiert werden.

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Kommentare

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  1. Ein ziemlicher Nonsens, den Sie da verbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht die Frage behandelt, ob ein Abschuß nütig, müglich oder rechtlich zulässig wäre, sondern allein die, ob es eine gesetzliche Regelung geben kann, die zu einem solchen Abschuß führt. kann es nicht, das ist ja klar. dass jung nun erklärt hat, er werde im falle des falles die verantwortung für den rechtsbruch übernehmen, ist seiner dummheit geschuldet, ändert aber sicher nichts an der tatsache, dass in diesem fall getan werden muss, was das verfassungsgericht verbietet: die vielen leben gegen die wenigen abzuwägen. ihr beitrag schießt diesbezüglich theoretisierend am thema vorbei – das lautet nämlich: welche andere müglichkeit gibt es? flugverbot für terroristen? absturzverbote über atomkraftwerken?