Seitdem Kurt Beck, das Thema “Reform des ALG I” auf die Agenda seiner Partei gesetzt hat und darüber auf dem kommenden Parteitag eine Richtungsentscheidung getroffen wird, häufen sich in den Medien die Vorwürfe, damit sei das Ende der Agenda 2010 sowie der Hartz-Reformen besiegelt. Man wird mit der SPD und ihrem Vorsitzenden eine Rückkehr zu den alten Ideen eines Sozialstaats anstreben und damit Deutschland um Jahre zurückzuwerfen. Dabei handelt es sich hierbei um einen relativ zaghaften Versuch der SPD in der Frage der sozialen Gerechtigkeit ein mehr menschliches Profil zu geben. Andere Parteien wie die CDU/CSU und selbstverständlich die Linke sind ihr in dieser Frage mit entsprechenden Parteitagsbeschlüssen bereits vorausgeeilt.
Korrekturen oder Rücknahme der Reformen?
Folgt man den Äußerungen von Wirtschaftsvertretern und Akteuren der wissenschaftlichen Politikberatung,[1] dann wird aus der zur Debatte stehenden Verlängerung der Bezugsdauer beim ALG I gefolgert, dass damit ein massiver Arbeitsplatzabbau einhergehen muss, Frühverrentungen wieder drastisch zunehmen werden, die Anreize für Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu kommen vollständig erlahmen werden. Mithin würde eine Änderung einem Dammbruch gleichkommen, der einen vollständigen Rückfall in die Zeit vor der Agenda 2010 sowie der Hartz-Gesetze zur Folge haben müsste.
Dies sind äußerst weit reichende Schlussfolgerungen, die sich kaum aus dem aktuell zur Diskussion stehenden Vorschlag von Kurt Beck und dem DGB ernsthaft rechtfertigen lassen.
Wer kann überhaupt ALG I beziehen und unter welchen Voraussetzungen?
Vor den Bezug von ALG I existieren nach derzeitigem Diskussionsstand weiterhin erhebliche Hürden. Erst bei entsprechender Beitragsdauer und korrektem Verhalten des Arbeitslosen (spätestens drei Tage nach Kündigung muss eine Arbeitslosmeldung erfolgen, der Arbeitnehmer muss sich unmittelbar um eine neue Beschäftigung nach Ansicht der Arbeitsagentur ernsthaft bemühen, er darf eine ihm von der Arbeitsagentur angebotene angemessene Beschäftigung nicht mehrmals ablehnen) besteht der Anspruch auf ALG I, auf Basis seines letzten Arbeitseinkommens ein Arbeitslosengeld in Hühe von 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens zu beziehen.Dabei ist zu bedenken, dass durch Wegfall von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie müglicher Arbeitseinkommen aufgrund von bezahlten Überstunden, der tatsächliche ALG I Betrag meist deutlich unter den 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens liegt.
Wann verliert man seine Ansprüche auf ALG I?
Das ALG I kann einem Arbeitnehmer für eine Dauer von drei Monaten verwehrt werden, wenn er schuldhaft zu seiner Kündigung beigetragen hat. Es wird dann um diesen Zeitraum bereits entsprechend gekürzt. Bei mehrmaliger Auffälligkeit hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers seine ihm auferlegten Pflichten nachzukommen (verspätete Meldung, versäumte Termine bei der Bundesagentur, etc.), kann dieser Anspruch auch frühzeitig vüllig erlüschen. All diese Regeln sind derzeit überhaupt nicht Gegenstand der Reformdiskussion.
Bei realistischer Einschätzung der Situation ist es daher kaum nachvollziehbar, dass eine reine Verlängerung der Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer zwangsläufig zu den Verteidigern der harten Hartz-Linie führen muss. Der weiterhin existierende Rechtsrahmen gibt der Arbeitsagentur hinreichend Müglichkeiten einen älteren Arbeitnehmer weiterhin zu einer Aufnahme einer Tätigkeit zu drängen, wenn es denn entsprechende Beschäftigungsmüglichkeiten gibt. Wer daher der breiten Öffentlichkeit suggeriert, dass mit der Verlängerung der Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer, diesen gleichsam freigestellt wird die Arbeitsaufnahme nun sechs Monate länger zu verweigern, der kennt entweder die bestehenden Gesetze nicht, oder, er versucht die uniformierte Öffentlichkeit über die tatsächlichen Konsequenzen zu täuschen.
Entstünden durch längere Bezugsdauer des ALG I drastische Fehlanreize?
Bei vorsichtiger Betrachtung bleiben sehr klare und deutliche Anreize für die Aufnahme einer neuen Beschäftigung auch älterer Arbeitnehmer für diese bestehen. Auch bei Bezug von ALG I erleidet der betroffene Arbeitnehmer in der Regel einen erheblichen Einkommensverlust. Arbeitslose wissen sehr wohl, um die ihnen auferlegten Pflichten und das Risiko einen Anspruch bei Pflichtverletzungen zu verwirken.
Hinzu kommt die Erkenntnis, dass eine lang andauernde Arbeitslosigkeit die eigene Qualifikation nachhaltig mindert und den Wiedereinstieg in eine vergleichbare Position gefährdet. Das gerne in der Öffentlichkeit gepflegte Bild des asozialen Arbeitlosen, der sie soziale Hängematte schamlos ausnutzt, ist durch anekdotische Evidenz von Viagra-Paule, Florida-Rolf, etc. keineswegs als Regelfall für die betroffenen Arbeitnehmer zutreffend. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitslosen will nicht freiwillig in einer Lage verharren, die mehr als viele andere sie stigmatisiert und von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausschließt.
Warum sollte die Bezugsdauer ALG I verlängert werden?
Nimmt man das Argument ernst, dass ältere Arbeitnehmer grüßere Schwierigkeiten haben eine angemessene neue Beschäftigung zu finden, dann würde aus dem Umstand einer langen Erwerbsdauer und mit ihr entsprechender Beitragsleistungen ein, auch aus Sicht der überwiegenden Mehrheit der Bevülkerung, berechtigter Anspruch für eine längere Bezugsdauer hergeleitet werden künnen. Es entspricht auch dem breiten Verständnis von sozialer Gerechtigkeit in der Bevülkerung, die insbesondere in dieser Frage die bisherige Gesetzeslage als sozial ungerecht ansieht.
Risiko- oder Ansparversicherung?
Der Hinweis, die Arbeitslosenversicherung sei eine reine Risikoversicherung und eine Berücksichtigung der Beitragsdauer, kann letztendlich nicht überzeugen. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsmodellen wie bei der Haftpflichtversicherung bei PKW oder der privaten Krankenversicherung, wo Beitragshühe und Leistungsbezug im Sinne einer Ansparversicherung miteinander gekoppelt worden sind.
Wer häufig eine Versicherungsleistung in Anspruch nimmt, muss dort in der Regel hühere Beiträge zahlen. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, Leistungen nicht rücksichtslos zu Lasten der Gemeinschaft der Beitragszahler auszuweiten. In diesem Punkt unterscheiden sich ja offensichtlich auch die beiden Ansätze von CDU und SPD. Ob innerhalb der Großen Koalition ein politischer Kompromiss gefunden werden künnte, bleibt abzuwarten.
Ist aktive Arbeitsmarktpolitik die bessere Lüsung?
Von Franz Müntefering wie auch von anderen Vertretern wird als bessere Alternative eine aktive Arbeitsmarktpolitik durch Fortbildung vorgeschlagen. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass in der Vergangenheit die Fortbildung- und Qualifizierungsmaßnahmen zu einem großen Teil unwirksam waren und zu erheblichen Mitnahmeeffekten geführt haben. Arbeitslose wurden in Fort- und Ausbildungsnassnahmen gesteckt, die keineswegs ihre Beschäftigungschancen erhühten. Stattdessen entstand eine ganze Fortbildungs- und Weiterqualifizierungsindustrie, die hohe Kosten verursachte, die durch Beitragszahlungen aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wurden. Hier scheint erneut eine breite Amnesie der Befürworter an solchen aktiven Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingetreten zu sein. Man will immer genau das Gegenteil dessen, was gerade im politischen Prozess verhandelt wird.
Sind Lohnsubventionen ein besserer Weg?
Bliebe die Lohnsubvention älterer Arbeitnehmer wie sie ja bereits durch das 50plus€‘Programm praktiziert wird. Hier, wie bei allen anderen Kombilohnmodellen, besteht offenbar jedoch die Gefahr großer Mitnahmeeffekte seitens potentieller Arbeitgeber. Wer weiß, dass der Staat Arbeitnehmer bei Beschäftigung in erheblichem Ausmaß zugunsten des Arbeitgebers subventioniert, der wird wenig Neigung zeigen diese Lohnkosten selbst zu übernehmen selbst, wenn er ohne Lohnsubvention hierzu in der Lage und bereit wäre. Die Fall-Beispiele über entsprechendes Verhalten bei Arbeitgebern ist Legion. Wer Lühne und Gehälter subventioniert, der schafft Fehlanreize auf Seiten der Arbeitgeber diese auch für sich in Anspruch zu nehmen.
Viel Lärm um wenig
Bleibt abschließend nur folgendes Resümee zu ziehen. Die derzeit entstandene Debatte um eine Verlängerung der Bezugsdauer beim ALG I für ältere Arbeitnehmer entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Bevülkerung. Der Versuch den Vorstoß von Kurt Beck als Tabubruch zu stigmatisieren ist unsinnig, da andere einschließlich der CDU/CSU dieses Tabu bereits gebrochen haben. Die Behauptung damit würde eine vollständige Umkehr der Reform der sozialen Sicherungssysteme eingeleitet ist reine Spekulation. Die Behauptung damit würden die Anreize eine neue Beschäftigung aufzunehmen entscheidend geschwächt, sind haltlos. Durch eine vollkommen überzogene Debatte und eine verzerrte Darstellung von deren potentiellen Wirkungen soll nur ein als quasi optimaler Zustand rückhaltlos verteidigt werden. Für eine objektiven und wissenschaftlich glaubwürdigen Beleg, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I für ältere Arbeitnehmer dramatische negative Folgen haben wird, fehlt es an einer soliden Beweisführung. Derzeit werden nur Argumentationslinien aus der Debatte um die Hartz-Gesetze gebetsmühlenartig wiederholt ohne sie einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Nimmt man den derzeitigen Stand der Korrekturvorschläge, dann wird viel Lärm um wenig gemacht. Die Politik mag damit zufrieden sein, die Arbeitslosen umso weniger.
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[1] “Die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld wurde auf 12 Monate beschränkt (ab einem Alter von 55 Jahren auf 18 Monate). Danach erfolgt (abgesehen von befristeten Zuschlägen) eine Grundsicherung, die unabhängig vom früheren Einkommen ist (ALG II). Dies erhüht den Druck auf die Arbeitslosen, wieder früh aktiv eine Beschäftigung zu suchen und auch Arbeitsstellen anzunehmen, deren Entgelt oder sonstige Konditionen unter ihrem früheren Lohn liegen. Auch, wenn die Hartz-Reformen viele problematische Elemente enthalten (welche? – G.E.) und die Evaluierung ihrer Wirkungen teilweise noch aussteht (woher nimmt man dann seine Bewertungen? – G.E.), halten die Institute diese Forderungen für bedenklich.Seit dem Frühjahr 2005 ist die Zahl der Arbeitslosen saisonbereinigt um etwa 1,3 Mill. gesunken. Ein wesentlicher Teil des Rückgangs dürfte zwar konjunktureller Natur sein. Es spricht jedoch manches dafür, dass die Hartz-Reformen einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet haben, auch wenn man berücksichtigt, dass etwa 300.000 Ein-Euro-Jobs geschaffen wurden und Statistikbereinigungen stattgefunden haben.
In einer Betriebsbefragung haben Unternehmen berichtet (anekdotische Evidenz – G.E.), dass Initiativbewerbungen von Arbeitslosen und die Konzessionsbereitschaft von Bewerbern gegenüber früher deutlich gestiegen seien, was den Beschäftigungsaufbau stütze. Außerdem profitieren Personen über 50 überdurchschnittlich vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt. Im Verlauf des Jahres 2006 stieg z.B. die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von über 50-jährigen um 4,9 Prozent. Insgesamt hat sie nur um 1,6 Prozent zugenommen (demographischer Effekt der Baby-Boomer? d.h. 49-jährige werden 50-jährig ohne arbeitslos zu werden). Auch dies kann plausibel (sic!? – G.E.) mit der Hartz-IV-Reform begründet werden, da diese die Arbeitsanreize vor allem für Ältere deutlich erhüht hat (Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Einschränkung von Frühverrentungsmodellen).” S. 60.
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