Kommentar zu Hitlergruß-Richter: Herr Präsident Kestel, dieser Spruch gehört nirgendwo hin!

- Dieser Tipp hätte vielleicht auch dem Mainzer Richter gut getan… Photo: screenshot (via home.pages.at/der-stoerenfried)
In den Jahren 1933 bis 1945 ist das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte geschrieben worden. Das haben viele immer noch nicht begriffen, sie machen Anleihen aus der Zeit des Hitlerfaschismus, bedienen sich bei Vergleichen aus dem Namensvorrat faschistischer Verbrecher oder meinen - wie Eva Herman, der nun wirklich niemand mehr helfen kann -, dass an allem doch irgendetwas Gutes gewesen sein muss.
Jetzt gerät ein Mainzer Richter in die Schlagzeilen, weil er bei einer Verhandlung gesagt haben soll: “Für 1933 hätte es noch gereicht.” Da man wohl kaum annehmen kann, dass immer wieder auch Juristen den Verstand verlieren, muss mehr hinter dieser Bemerkung stecken.
Und nun wird es verheerend
Bei der Verhandlung ging es um die Rechte eines türkischen Jungen, der nach einer Operation unter Lähmungserscheinungen leidet. Dass der Richter offenbar keinen großen Gefallen an der Klage gefunden hat, ist nach diesem ihm unterstellten Satz eindeutig. Der Präsident des Mainzer Landgerichtes, Willi Kestel, nimmt den Vorfall so ernst, dass er eine disziplinarrechtliche Untersuchung gegen den Richter eingeleitet hat. Geprüft werden soll, ob der türkische Junge von dem Richter beleidigt worden ist. Eine solche Äußerung ist aber viel mehr. Sie ist eine mit nichts zu entschuldigende böse Entgleisung. Nun soll Willi Kestel aber auch noch gesagt haben, dass ein solcher Spruch eher an einen Stammtisch gehöre, nicht aber in einen Gerichtssaal.
Über den Hitlergruß-Richter gibt es schon seit Wochen Anmerkungen im Netz.
Öffentlich geworden ist der Fall nach einem Bericht des CDU-Fraktionschefs Christian Baldauf im rheinland-pfälzischen Landtag. Der hat laut SWR die richtigen Worte gefunden. Es handele sich um eine “unglaubliche Entgleisung”, sagte er dieser Quelle zufolge,” die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei”. Und auch nicht an einen Stammtisch gehört, Herr Kestel!










Heinz-Peter Tjaden
Dazu hat mir heute der Präsident des Mainzer Landgerichtes, Willi Kestel, geschrieben: “Selbstverständlich gehört eine solche Äußerung nirgendwo hin. Ich hatte vor einiger Zeit gegenüber einem Journalisten lediglich meine Meinung dahingehend bekundet, dass man die Äußerung eher an einem Stammtisch vermute, als in einem Gerichtssaal. Dadurch und die allseits bekannte, von mir veranlasste Ahndung habe ich meinen Standpunkt hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht.”
H.Schneider
Keine Seltenheit in Mainz.
Die Richterin am Amtsgericht Bäumler-Stolzer,
die ich erfolgreich als befangen abgelehnt habe,
verglich schriftlich die Wahrnehmung meiner Rechtsmittel
in einem Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht mit dem
nationalsozialistischen “Vernichtungskampf” im Osten.
Hierbei zitierte sie den Begriff aus einer Rede Adolf
Hitlers vom 30.März 1941 vor der deutschen Generalität
in Bezug auf den geplanten Rußlandfeldzug.
Eine Umsetzung erfolgte im “Erlass über die Ausübung der
Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa” vom 13.Mai 1941.
Eine von mir geforderte Entschuldigung blieb aus.
Heinz-Peter Tjaden
Sehr geehrter Herr Schneider, wegen dieses Artikels droht mir Herr Kestel mit Klage, ich sollte mich innerhalb von drei Tagen bei ihm entschuldigen. Daraufhin bekam er von mir diesen Brief:
3. November 2007
Einspruch, Herr Präsident!
Ihr Einschreiben mit Rückschein vom 31. Oktober 2007, bei mir eingetroffen am 2. November 2007, Thema “Internet-Veröffentlichung zu Hitlergruß-Richter”
Sehr geehrter Herr Kestel,
Sie nehmen Anstoß an einer Passage meines Kommentars, der am 23. Oktober 2007 auf www.readers-edition.de erschienen ist, und drohen mir in diesem Zusammenhang mit dem Rechtsweg, weil ich nach Ihrer Auffassung Ehrenrühriges über Sie geschrieben habe.
Dies war mein Kommentar:
In den Jahren 1933 bis 1945 ist das dunkelste Kapitel deutscher Geschicht geschrieben worden. Das haben viele immer noch nicht begriffen, sie machen Anleihe aus der Zeit des Hitlerfaschismus, bedienen sich bei Vergleichen aus dem Namensvorrat faschistischer Verbrecher oder meinen - wie Eva Herman, der nun wirklich niemand mehr helfen kann -, dass an allem doch irgendetwas Gutes gewese sein muss.
Jetzt gerät ein Mainzer Richter in die Schlagzeilen, weil er bei einer Verhandlung gesagt haben soll: “Für 1933 hätte es noch gereicht.” Da man wohl kaum annehmen kann, dass immer wieder auch Juristen den Verstand verlieren, muss mehr hinter dieser Bemerkung stecken.
Und nun wird es verheerend
Bei der Verhandlung ging es um die Rechte eines türkischen Jungen, der nach einer Operation unter Lähmungserscheinungen leidet. Dass der Richter offenbar keinen großen Gefallen an der Klage gefunden hat, ist nach diesem ihm unterstellten Satz eindeutig. Der Präsident des Mainzer Landgerichtes, Willi Kestel, nimmt den Vorfall so ernst, dass er eine disziplinarrechtliche Untersuchung gegen den Richter eingeleitet hat.
Geprüft werden soll, ob der türkische Junge von dem Richter beleidigt worden ist. Eine solche Äußerung ist aber viel mehr. Sie ist eine mit nichts zu entschuldigende böse Entgleisung. Nun soll Willi Kestel aber auch noch gesagt haben, dass ein solcher Spruch eher an einen Stammtisch gehöre, nicht aber in einen Gerichtssaal.
Über den Hitlergruß-Richter gibt es schon seit Wochen Anmerkungen im Netz. Öffentlich geworden ist der Fall nach einem Bericht des CDU-Fraktionschefs Christian Baldauf im rheinland-pfälzischen Landtag. Der hat laut SWR die richtigen Worte gefunden. Es handele sich um eine “unglaubliche Entgleisung”, sagte er dieser Quelle zufolge,” die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei”. Und auch nicht an einen Stammtisch gehört, Herr Kestel!
Dies ist Ihre Stellungnahme:
Hierzu ist festzustellen, dass ich die mir zugeschriebene Äußerung weder wörtlich noch sinngemäß gemacht habe. Durch Ihre Formulierung begründen Sie bei einem unbefangenen Leser den Eindruck, ich versuchte, den schlimmen Satz des Kollegen zu relativieren und zu bagatellisieren.
Dies ist ehrenrührig. Selbstverständlich gehört eine solche Äußerung nirgendwo hin. Ich hatte vor einiger Zeit gegenüber einem Journalisten lediglich meine Meinung dahingehend bekundet, dass man die Äußerung eher an einem Stammtisch vermute, als in einem Gerichtssaal. Dadurch und die allseits bekannte, von mir veranlasste disziplinarrechtliche Ahndung habe ich meinen Standpunkt hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht.
Sehr geehrter Herr Kestel,
dass Sie disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet haben, steht auch in meinem Kommentar. Doch das ist ja nicht des Pudels Kern. Wenn Sie mir schreiben, dass Sie gegenüber einem Journalisten geäußert hätten, “dass man die Äußerung eher an einem Stammtisch vermute, als in einem Gerichtssaal”, dann verbirgt sich dahinter zweierlei: 1. Vermuten kann man solche Äußerungen sowohl an einem Stammtisch als auch in einem Gerichtssaal, 2. nur an einem Stammtisch mehr oder weniger stärker.
Denn: Wenn jemand sagt, Radfahrer, die einem Autofahrer den Weg versperren, vermutet man doch eher in den Niederlanden als in Deutschland, dann gibt es die in beiden Ländern - nur in den Niederlanden häufiger.
Außerdem frage ich mich, was Ihnen über Stammtischgespräche so zugetragen wird. Ich habe in Mainz studiert, in Laubenheim gewohnt und so manchen Abend in einem Lokal entweder in meinem Stadtteil oder in der Altstadt verbracht. An diesen Abenden - und die werden für Studenten manchmal ganz schön lang - habe ich es kein einziges Mal erlebt, dass Diskussionen in eine Richtung abglitten, die in die Nähe der Äußerung des Mainzer Richters hätten führen können.
Leute, die bei einem Glas Wein zusammensitzen (das Bier in Mainz können Sie vergessen), sind fröhlich und gesellig, so fröhlich und gesellig, dass ich mich als in Wilhelmshaven an der Nordsee Geborener erst daran habe gewöhnen müssen, dass es in einem Altstadtlokal schlicht unmglich ist, sich irgendwo zu verkrümeln und den Abend allein zu verbringen. Man wird sofort in irgendeine fröhliche Runde geholt.
Mag sein, dass man derart Geselliges eher bei Studenten vermutet als bei Berufstätigen - aber das ist falsch. In dieser schönen Stadt gilt es für alle! Drei Tage Zeit haben Sie mir gelassen für eine schriftliche Erklärung, in der ich versichern soll, dass ich “solche oder ähnliche Äußerungen künftig unterlasse”. Ich vermute eher, dass ich das nicht tun werde - sondern diesen Brief öffentlich machen werde auf http://dieweltimnetz.blogspot.com beispielsweise.
Herr Schneider, Sie schreiben hier, dass Sie diese Äußerung von einer Mainzer Amtsrichterin schriftlich bekommen hätten, schicken Sie mir die bitte an Heinz-Peter Tjaden, Krumme Straße 1, 26384 Wilhelmshaven. Danke!
Locher aktiv für juristische Post | Sajonara.de - Internetmagazin
[…] Das galt schließlich auch für den Präsidenten des Mainzer Landgerichtes, der sich mit einem Richter herumschlug. Dieser Gesetzeshüter hatte einen Jungen in die Schranken gewiesen, der nach einer Operation nicht mehr so bewegungsfähig war wie vor der Operation, doch den Arm heben konnte er im Gerichtssaal noch, worüber der Richter so erfreut war, dass er gesagt haben soll: “Für den Hitlergruss würde es noch reichen.” […]