Nachdem die Deutsche Bahn AG eine schwere juristische Schlappe im Streit mit der GDL über das Streikrecht im Güter- und Fernverkehr hat hinnehmen müssen, wird das ganze Ausmaß des Konflikts deutlich. Es geht um einen Grundsatzstreit zwischen Mehdorn, der einen eigenständigen Tarifvertrag der Lokführer, die sich in der GDL organisiert haben, und der Deutschen Bahn AG unter keinen Umständen zulassen will.
Streikrecht ist durch das Grundgesetz geschützt
Nachdem das Landesarbeitsgericht in Chemnitz nun in letzter Instanz zugunsten des durch das Grundgesetz geschützten Streikrechts entschieden hat, steht der Vorstandsvorsitzende der Bahn vor einem Trümmerhaufen. Der Aufruf an die Kanzlerin jetzt mal schnell das Grundgesetz so zu ändern, dass ein Streik im Güter- und Fernverkehr oder besser noch überhaupt bei der Bahn verhindert wird, ist Ausdruck der Hilflosigkeit mit der Mehdorn reagiert, um sich aus der Sackgasse seiner Verhandlungsstrategie der totalen Konfrontation ohne Gesichtsverlust herauszumanövrieren.
Die Politik wird Mehdorn so nicht helfen
Der Versuch von Mehdorn der Politik insbesondere der Kanzlerin jetzt den schwarzen Peter zuzuschieben, wird wenig Chancen haben, denn ein solcher Versuch das Streikrecht entsprechend durch eine Lex Deutsche Bahn AG einzuschränken, könnte rasch zu einem Generalkonflikt zwischen Gewerkschaften und der Bundesregierung bzw. dem Parlament eskalieren. Wenn die labile große Koalition jetzt etwas nicht gebrauchen kann, dann ist es genau ein solcher Verfassungskonflikt um das Streikrecht. Es zeigt den Realitätsverlust von Mehdorn, solch ein Ansinnen an die Kanzlerin zu stellen.
GDL kann alle Optionen offen halten
Durch den Erfolg beim Landesarbeitsgericht hat nun die GDL alle Optionen bei der Streikgestaltung offen. Allerdings – und dies hat auch das Arbeitsgericht durchblicken lassen – könnte eine Maßlosigkeit von Streiks bei der Bahn mit dem Ziel die Bundesrepublik beim Schienenverkehr lahm zu legen, fatale Folgen auch für die GDL nach sich ziehen. Denn dann wäre der Vorwurf der Gegenseite der Unverhältnismäßigkeit eines solchen Streiks berechtigt. Mithin erfordert es sehr viel Fingerspitzengefühl der Verhandlungsführer der GDL, hier das Ziel des Tarifabschlusses zu angemessenen Bedingungen nicht aus den Augen zu verlieren. Das Gericht hat letztendlich darauf verwiesen, dass die potentielle Möglichkeit der Lokführer unverhältnismäßig zu handeln noch kein hinreichender Grund für ein präventives Streikverbot für die Lokführer darstellt. Die Wirtschaft wird durch einen Streik beim Güterverkehr nun die Lasten tragen müssen anstelle der Bevölkerung, die durch die Streiks im Regionalverkehr zu den Hauptbetroffenen gezählt hat.
Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten ist notwendig
Es kommt jetzt auch bei den Gewerkschaftern der GDL entscheidend darauf an, dass sie in angemessener Form ihren Arbeitskampf führen. Allerdings wird der Bahnvorstand in der derzeit verhärteten Lage freiwillig wohl nicht bereit sein, ein für die GDL akzeptables Angebot zu machen. Nicht zuletzt das Scheitern der Schlichtungsverhandlungen zeigt ja deutlich, dass es dem Bahnvorstand um die grundsätzliche Weigerung geht, mit einzelnen Gruppengewerkschaften eigene Tarifverträge abzuschließen. Der Bund als Eigentümer kann allerdings hier den Vorstand in seiner starren Haltung zu einer Änderung dieser Position zwingen. Mithin könnte der Ruf von Mehdorn nach einer politischen Intervention am Ende ganz andere Folgen nach sich ziehen als er sie jetzt der Kanzlerin nahe legt.
Selbst wenn Angela Merkel es Margret Thatcher nachmachen wollte, die in einem monatelangen Kampf gegen die Bergarbeitergewerkschaft in den 1980er Jahren sich gegen das System der Shop Stuarts durchsetzte, so fehlt ihr hierzu die politische Mehrheit.
Besonnenheit und Kompromissbereitschaft sind nun mal auch für Bahnvorstände erste Bürgerpflicht. Sie haben sich ebenso wie alle anderen Bürger der Staatsraison unterzuordnen.
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