Die Zehn Gebote aus dem Exodus 20, 2 – 17, stellen zunächst einige auf Gott und seine Huldigung bezogene Verbote auf, wie keinen anderen Göttern anzuhängen, sich von Gott kein Bild zu machen und seinen Namen nicht zu missbrauchen sowie das Gebot, den Sonntag zu heiligen. Diese Regeln werden ausführlich erläutert und teils sogar
begründet. Dann aber folgt fast stakkatohaft die Reihe ganz knapper apodiktischer das Zusammenleben der Menschen betreffender Verbote wie: Die Eltern ehren, nicht die Ehe brechen, nicht stehlen, nicht falsch aussagen und nicht nach dem Gut des Nachbarn verlangen, sei es nach seinem Haus, seiner Frau, seinem Sklaven oder seiner Sklavin, seinem Vieh oder was immer. Mitten in dieser Reihe steht das glasklare Verbot, das die Menschen zu allen Zeiten am tiefsten bewegt hat: Du sollst nicht töten!
Von allen diesen Regeln haben die Menschen das Gebot der Sonntagsruhe wohl am besten eingehalten. Im Übrigen haben sich die Menschen zu den zehn Geboten immer nur so bekannt: “Ja, aber…!”
Nur kennen solche Gebote kein “aber.”
Kann ich vielleicht ausnahmsweise mal meine Frau betrügen, eine Bank überfallen, vor Gericht lügen (pardon, einen Blackout haben), meine Eltern verfluchen, die Grenzsteine zum Nachbarn verrücken oder seine Hühner in meine Pfanne locken? Natürlich unter keinen Umständen!
Ich will gar nicht von konstruierten Notwehr- und Nothilfesituationen reden, wie sie vorgeblich unsere Regierung, voran Schäuble und Jung, – aktuell im Kampf gegen den islamistischen Terror engagiert – so sehr faszinieren. In solchen Situationen steht Leben gegen Leben. Wenn man in solchen Fällen nicht die Initiative ergreift und Leben auslöscht, glauben Schäuble & Co. in solcher Situation für den unweigerlichen Tod anderen Lebens verantwortlich zu sein. Dass die Würde des Menschen ein unbedingtes Verbot der Tötung Unschuldiger bedeutet,
wollen sie einfach nicht verstehen.
Unabhängig davon nahmen sich in der Geschichte alle Herrscher das Recht, beim Töten ihr Interesse dem Verbot des Tötens vorgehen zu lassen. Auch die Religionen fanden da immer Wege, die Waffen zu segnen. Die großen Gesetzeswerke vom Altertum bis zur Neuzeit sind voll von Regeln, wann das Verbot des Tötens aufgehoben ist. Einfaches Beispiel: Der Soldat, der sich weigert, den Feind zu töten und deshalb fahnenflüchtig wurde, war meist direkt zu exekutieren.
Gerade die angeblich christlichsten Politiker halten an der in den meisten Teilen der Welt heute geächteten Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen fest. Allen voran George W. Bush, der in sechs Jahren seiner Gouverneurszeit in Texas mit 152 “Fällen” etwa drei Mal so viele Menschen hinrichten ließ wie zuletzt alle Bundesstaaten zusammen in einem Jahr. Außer in den USA, kennt übrigens Japan als einziges weiteres Industrieland die Todesstrafe.
Jetzt aber ist in den USA Bewegung in die Szene gekommen.
Gerade die Giftspritze, die im Vergleich zum Erhängen oder zur Tötung auf dem elektrischen Stuhl oder in der Gaskammer doch einen “humaneren” Vollzug bringen sollte, hat sich in vielen Fällen als besonders grausam erwiesen. Als zum Beispiel Angel Diaz im Dezember letzten Jahres in Florida, im Staat des Bruders Jed des Präsidenten, hingerichtet wurde, traf die Giftnadel seine Vene nicht richtig. Das schnell wirksame Betäubungsmittel Thiopental gelangte mehr ins Muskelgewebe als in die Blutbahn. Er bekam Verbrennungen an den Armen und erlitt fürchterliche Qualen, die er trotz erhaltenem Bewusstsein aber nicht mitteilen konnte, weil als zweites Gift das lähmende Pancuroniumbromid gespritzt worden war. Er verstarb nach langer Qual von sage und schreibe 34 Minuten und bekam am Ende sicher mit, dass die letzte Spritze mit Kaliumchlorid seinen Herzschlag zum Erliegen brachte. Solche schlecht gesetzten Spritzen hat es immer wieder gegeben, die genau genommen einen schmerzhaften Tod durch Ersticken bewirken. Im Falle von Joseph Clark in Ohio am 2. Mai 2006 dauerte die Gifteinwirkung gar 86 Minuten, bis der Tod eintrat!
Jetzt hat der Oberste Gerichtshof er USA die Exekution des Straftäters Earl Wesley Barry gerade mal 19 Minuten vor der bereits bis zum Verzehr der Henkersmahlzeit gediehenen Vollstreckung aufgehoben.
Von den 37 Staaten der USA, die die Todesstrafe noch kennen, wird in den 36 Staaten, in denen Kraft Gesetzes die Giftspritze das Mittel der Wahl ist, jetzt darüber nachgedacht, die Spritze abzuschaffen.
Warum dann aber nicht gleich die Todesstrafe selbst?! In der Vergangenheit haben sich die amerikanischen Richter allzu oft geirrt und die Falschen zum Tode verurteilt. Obwohl sich die Gerichte nach der Verhängung von Todesurteilen regelmäßig massiv gegen nachträgliche Überprüfungen sperren, sind es mehr als 118 noch vor
der Vollstreckung aufgedeckte Fehlurteile, die in den letzten 30 Jahren nach den Angaben der “National Coalition to Abolish the Death Penalty” komplett dokumentiert wurden. In Kenntnis dieser Fälle setzte der vormalige Gouverneur George Ryan, der wie damals auch Bill Clinton früher nachdrücklich für die Todesstrafe eingetreten war, vier nachweislich zu Unrecht zum Tode Verurteilte auf freien Fuß und wandelte alle offenen Todesurteile in Illinois in lebenslange Freiheitsstrafen um. Noch vor einigen Jahren standen 80 Prozent der Amerikaner stramm hinter der Todesstrafe. Heute sind es “nur” noch
66 Prozent (in Deutschland trotz der Abschaffung durch das Grundgesetz noch 58 Prozent).
Viele werden sich noch an den Fall Roger Coleman erinnern, der kurz vor seiner Exekution am 20. Mai 1992 in der kultigen Talskshow “Larry King Live” vor der ganzen Welt seine Unschuld beteuert hatte. Im Jahr 2006 hat der damalige demokratische Gouverneur von Virginia, die liberale Hoffnung Mark Warner, eine neue DNA-Analyse angefordert, die möglicherweise schon in wenigen Monaten endgültig die Unschuld Colemans bewiesen hätte – ein einmaliger Vorgang in der Rechtsgeschichte der USA. Gewundert hätte sich darüber dann niemand mehr. Aber die Schwarzeneggers dieser Welt brauchen wohl mehr als ein schreiendes Unrecht, um tätig zu werden!
Um einem häufigen Fehlverständnis hinsichtlich der Unaufweichbarkeit des biblischen Tötungsverbots vorzubeugen, sei darauf hingewiesen, dass das “Auge um Auge, Zahn um Zahn” meist fälschlich als Rechtfertigung atavistischer Rache verstanden wird. Die Tora ordnet mit dieser Talionsformel nämlich gerade zur Vermeidung der früher üblichen Blutrache nach Körperverletzungen einen angemessenen unblutigen Ausgleich durch die Zahlung von Schadensersatz an.
Ob nun jemand die Gebote der Bibel hoch hält oder andere, jeder
Mensch sollte die Würde aller Mitmenschen achten, auch die der Mitmenschen, die schlimme Fehler gemacht haben. Eine stärkere
Form, einem Menschen die Menschenwürde abzusprechen als ihn zu töten, gibt es nicht. Es ist ein bedeutender moralischer Fortschritt,
dass dies fast überall von den Staaten in der zivilisierten Welt umgesetzt worden ist. Auch alle bedeutenden Religionen der Welt haben diese humanistische Sichtweise übernommen. Nur eben nicht der selbsternannte Hüter von Gut und Böse, die Weltpolizei, “God’s own country” Amerika. Und doch tut sich dort was. 2002 erklärte das
Oberste Bundesgericht die Todesstrafe für geistig Behinderte für verfassungswidrig, 2005 für minderjährige Täter.
Warum soll nicht endlich mit dem Verbot der Tötung von Straftätern generell Schluss gemacht werden?! Ein Staat, der seine Regeln durchsetzt indem er Menschen tötet, setzt ein verheerendes Beispiel für seine Bürger!
1. “Geheiligt” werden soll nicht der Sonntag, sondern der Sabbat (= Samstag).
2. Das Gebot heisst nicht “Du sollst nicht töten”, sondern “Du sollst nicht morden”.