Vorratsdatenspeicherung kommt - Rechtsstaat geht. Ein Kommentar.

- R.I.P. Fernmeldegesetz
366 Abgeordnete haben am heutigen Freitag beschlossen, den Weg in den Überwachungsstaat zu ebnen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung haben Politiker der Parteien der SPD und der CDU/CSU gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, dass Telefon- und Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang speichern müssen. Wer von wo wie lange und wie oft mit wem telefoniert, wird dabei genauso gespeichert, wie jegliches Surf- und Emailverhalten. (Alle Informationen hier)

- Achtung! Das Anklicken dieser Site bedeutet, dass Sie wohlmöglich ein Terrorist sind. Screenshot: Homepage BKA
Die Narrenfreiheit des Staatsschutz
Die Unterstützer dieses schweren Eingriffs in die Bürgerrechte rechtfertigen ihr Tun zwar damit, dass für einen tatsächlichen Einblick in die gespeicherten Daten ein richterlicher Beschluß notwendig wäre, verheimlichen dabei allerdings, dass das nur für die Polizei gilt – nicht aber für den Staatsschutz. Der allerdings hat sich offenbar schon länger von der allgemeinen Unschuldsvermutung verabschiedet und nicht darauf gewartet, dass die bundesdeutschen Politiker dieses fundamental wichtige Prinzip eines jeden Rechtsstaates vernichten. Wie vor circa einem Monat bekannt wurde, hat das BKA sämtliche IPs von Besuchern ihrer eigenen Homepage gespeichert. Die Seite des BKAs über die unter Terrorismusverdacht stehenden „militanten(n) gruppe (mg)“ ist ein sogenannter „Honeypot“ (Honigtopf) – soll also eine Falle für Terroristen sein, die sich die Auflistung ihrer eigenen Taten ansehen wollen. So werden aus interessierten Bürgern potentielle Terroristen und ein jeder per se schuldig. Das gilt auch für Leser der Readers Edition, die sich nicht nur meinen Artikel über die Verhaftung des inzwischen wegen Mangel an Anschuldigungspunkten freigelassenen Wissenschaftler Andrej H. nicht nur durchlasen, sondern auch auf den dort genannten Link zur BKA Site klickten. Um diese Site handelt es sich im übrigen – Klicken auf eigene Gefahr. (Siehe auch Screenshot).
Briefgeheimnis, Informantenschutz? Weg damit.
Dramatischer noch ist die heutige Gesetzesverabschiedung für Ärzte, Journalisten und Rechtanswälte, für die das neue Gesetz einen schweren Eingriff in die Berufsausübung bedeutet. Also überall da, wo ein Mindestmaß an Vertrauensbildung zwischen Informanten, Patienten und Mandanten und ihren jeweiligen Kontaktpersonen nötig ist. Die Etablierung einer Misstrauenskultur ist damit vorprogrammiert. Wie das in Zukunft aussieht, darüber berichtet die Berliner Zeitung heute an einem Beispiel das ebenfalls im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die „militante(n) gruppe (mg)“ steht. Nachdem im Mai Unbekannte zwei Gruppenwagen der Polizei in Spandau anzündeten, ließ die Bundesanwaltschaft vier Tage lang sämtliche Post an die vier größten Berliner Tageszeitungen (die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost, die BZ und den Tagesspiegel) filzen. Sie erhofften sich einen unmittelbaren Zugriff auf ein Bekennerschreiben für das Feuer. Offenbar wurden sie dabei auch fündig. Die Frage muss dabei allerdings sein: Wenn die Hoffnung auf einen Fingerabdruck (denn nur darum konnte es bei der Aktion gehen, das Bekennerschreiben hätte der Staatsschutz sowieso von den Redaktionen ausgehändigt bekommen) der im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf zwei unbemannte Fahrzeuge stehen könnte, schon ausreicht, um das Postgeheimnis und den Informantenschutz komplett auszuhebeln – zu welchen antidemokratischen und im Widerspruch zum Rechtsstaat stehenden Schandtaten ist der Staatsschutz jetzt, nachdem die Politiker der großen Koalition dem Recht auf die informationelle Selbstbestimmung den Garaus gemacht haben, bereit?











Rolf Ehlers
Vielleicht weiß jemand noch mehr darüber: ich habe vor Jahren noch als Verteidiger in einer Strafsache gesehen, dass nicht nur die Mobilfunkkontakte eines angeblichen
Heiratsschwindlers viele Monate bevor überhaupt gegen ihn ermittelt wurde, komplett gespeichert waren, sondern der komplette Inhalt all seiner Gespräche. Das Gericht braucht nur zu beschließen, dass es diese Gespräche haben wollte - das war die ganze richterliche Kontrolle des Vorgangs.
Eine nachträgliche richterliche Kontrolle allein darüber, dass die gespeicherten Daten in einem Verfahren auch verwendet werden dürfen, ist völlig unzureichend! Was da derzeit abläuft, ist ein fundamentaler Verstoß ggen die Verfassung. Das heimliche Speichern privater Daten als solches verstößt gegen in ihrem Kernbereich unantastbare Grundrechte.
Der Trick, mit dem die Rechtsbrecher im Bundestag operieren ist, nicht auf den
Zeitpunkt der Speicherung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt einer möglichen späteren Verwendung! Aber ein Eingriff in die Rechte der Bürger muss im Zeitpunkt
des Eingriffs selbst bereits gerechtfertigt sein!!!
Die vorsorgliche Speicherung aller privater Daten wird das Leben in diesem Staate vergiften. Jede Privatheit steht unter dem Vorbahlt, dass sie in irgendeinem Zusamenhang in Nichts verpuffen kann. Das ist der noch weit größere Skandal!
Unsere Volksvertreter wissen ofenbar nicht, was sie tun. Aber vergeben kann man ihnen das nicht. Wer kann, wird auswandern!
Michael Büttner
Unsere sogenannten “Volksvertreter” wissen sehr wohl was sie machen. Ihre Paranoia heisst Angst vor ihren eigenen Wählern. Und Auswandern? Gute Idee aber wohin? Heutzutage ist es doch fast überall das Gleiche. Irre Politiker die nur ihr eigenes Wohl im Sinn haben und über die Probleme der Bevölkerung hinwegsehen.
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Gabriel
Die Vorratsdatenspeicherung ist die größte Frechheit seit langem aber diese Menschen bringen sowieso eine Sache nach der anderen gegen die wir ALLE sind ..
Man müsste sich endlich einmal anfangen zu wehren hier wird ständig über unsere Köpfe hinaus entschieden ich finde das einfach nicht mehr auszuhalten
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