Die Ankündigung von Franz Müntefering von allen Regierungsämtern zurückzutreten führt die Große Koalition in eine Krise. Ob sie sich davon innerhalb der nächsten Wochen und Monate erholen wird, bleibt abzuwarten. Die Kanzlerin wird jedenfalls mehr als bisher um einen Zusammenhalt der Regierung kämpfen müssen. Dies zeigt bereits der Umstand, dass Kurt Beck als Parteivorsitzender und derzeit starker Mann in der SPD nicht ein Regierungsamt übernehmen wollte. Stattdessen übernehmen der Außenminister den Posten des Vizekanzlers und Olaf Scholz den des Arbeitsministers.
Die Sollbruchstellen der Koalition
Mit dem weitgehenden Scheitern der Verhandlungen im Koalitionsausschuss am letzten Montag hinsichtlich der beiden Themen Mindestlohn bei den Postbediensteten und der Frage der Bahnprivatisierung mit oder ohne Volksaktien sind zwei Sollbruchstellen bereits definiert worden.
Beim ALG I ist dies weniger offensichtlich. Der Beschluss suggeriert zunächst einen Durchbruch hinsichtlich der Verlängerung der Bezugsdauer beim ALG I für ältere Arbeitnehmer auf bis zu 24 Monate. Dieses Ziel entspricht auch der Beschlusslage der Parteitage von CDU und SPD.
Fallstricke beim Koalitionsbeschluss des ALG I
Allerdings sind hier eine ganze Reihe von Fallstricken bei dessen Umsetzung eingebaut worden.
Der erste scheint auf das Konto von Franz Müntefering zu gehen, der als Bedingung für einen Bezug über 18 Monate hinaus in den Koalitionsbeschluss die Klausel eingefügt haben könnte, dass den Arbeitnehmern zuvor ein Beschäftigungsangebot durch die Arbeitsagentur gemacht werden muss sowie ein Gutschein ausgehändigt wird, der für die potentielle Bezugsdauer von weiteren sechs Monaten einem einstellungswilligen Arbeitgeber die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen in Höhe des ALG I erstattet. Hierdurch sollen die Eingliederungschancen für Langzeitarbeitslose, zumindest vorübergehend wieder Beschäftigung zu finden, deutlich erhöht werden. Diese Regelung impliziert jedoch, dass der Zugang zur Berechtigung ALG I über 18 Monate hinaus zu erhalten deutlich erschwert wird. Zwar fallen die Kosten bei der Arbeitsagentur an, aber man erhält diese Leistung in der Regel kaum ohne eine Beschäftigung anzunehmen. Nur für äußerste Problemfälle wäre ein Bezug ohne Aufnahme von Beschäftigung wahrscheinlich.
Die weiteren Fallstricke seitens der CDU/CSU bestehen darin, dass die Voraussetzungen hinsichtlich der Beitragsdauer für die längeren Zahlungen von 15 Monaten für 50-jährige, von 18 Monaten für 55-jährige und von 24 Monaten für 58-Jährige bisher noch nicht abschließend festgelegt wurden. Durch die weitere Aufspaltung in vier Altersstufen und der Klausel hinsichtlich der zuvor erreichten Beitragsdauer hat die CDU/CSU durchgesetzt, dass der Gedanke der reinen Risikoversicherung wie er zunächst seitens der SPD propagiert wurde, das Prinzip einer Ansparversicherung hinzugeführt worden ist. Nur für den Fall einer für alle Altersklassen gleichen Beitragsdauer würde dies vermieden werden.
Derzeit heißt es jedoch die 58-jährigen Arbeitslosen müssen allerdings Versicherungszeiten von 48 Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre vorweisen können. Bei 50-Jährigen betragen die nötigen Versicherungszeiten 30 Monate, bei 55-jährigen 36 Monate.
Es ist jedoch zu erwarten, dass sich hier erneut die Geister zwischen den beiden Koalitionspartnern scheiden werden. Kann man sich in dieser Frage jedoch nicht abschließend bis zum Jahresende einigen, dann kann eine Verlängerung der ALG I kaum zum Jahresbeginn 2008 Gesetz werden. Mithin kann insbesondere hier ein Sprengsatz vergraben sein, bei dem der fragile Koalitionsfriede rasch wieder in Frage gestellt werden kann. Es bleibt mithin spannend zu sehen, ob Kurt Beck und auf der anderen Seite Angela Merkel hiervon Gebrauch machen.
Neuwahlen oder Koalitionswechsel?
Sollte die Kanzlerin durch entsprechende Wahl ihrer Bedingungen beim ALG I diese Reform scheitern lassen, dann ist zu vermuten, dass sie das Ziel rascher Neuwahlen anstrebt. Die jetzigen Zusammensetzung des Bundestags würde ja sonst voraussichtlich nur noch eine Jamaika-Koalition als möglich erscheinen lassen. Allerdings sind die Grünen seit dem Ausscheiden aus der Rot-Grünen-Koalition eher weiter nach links gerückt. Mithin stehen die Chancen für ein solches Bündnis relativ schlecht.
Sollte Kurt Beck durch die Wahl seiner Bedingungen beim ALG I insbesondere hinsichtlich gleicher Beitragsdauer für die Berechtigung zum ALG I scheitern lassen, dann würde er voraussichtlich keine raschen Neuwahlen anstreben. Da die SPD zur Zeit mit ihren knapp 30 Prozent potentiellen Wählerstimmen ein hohes Risiko eingehen würde, bei einer reinen Kanzlerwahl an der derzeitigen Popularität der Kanzlerin zu scheitern, wäre eine Rot-Rot-Grüne-Koalition bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode unter einem Kanzler Kurt Beck die wesentlich attraktivere Lösung. Allerdings erfordert ein solches Ergebnis noch erhebliche Öffentlichkeitsarbeit und parteiübergreifende Verhandlungen zwischen den potentiellen Koalitionspartnern. Nur wenn es gelänge hier eine stabile Regierungskoalition zu bilden, die den Wählern durch eine Programmatik wie flächendeckenden Mindestlohn, Gesundheitsreform, Erbschaftssteuerreform, Korrekturen an den Hartz-Gesetzen eine breite Zustimmung in der Bevölkerung finden könnte, wäre das politische Wagnis für die SPD annehmbar. Mithin gehen wir spannenden Zeiten auf der politischen Bühne in Berlin entgegen.
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