Es bedurfte eines Rücktritts des Bundesarbeitsministers, Franz Müntefering, um doch noch zu einer Einigung über die Allgemeinverbindlicherklärung für Angestellte bei Postdienstleistern zu kommen. Zwar wird dadurch auch für die anderen Postdienstleister wie die PIN AG oder TNT Group neben der Post AG ein Mindestlohn festgelegt, aber damit ist auch eine gesetzliche Regelung eines Mindestlohns verhindert worden.
Tarifautonomie der Tarifparteien
Ein gesetzlicher Mindestlohn wie er zunächst von den Gewerkschaften und der SPD gefordert worden ist, konnte seitens der CDU/CSU verhindert werden. De facto hat dies zunächst keine Konsequenzen hinsichtlich der Lohn- und Gehaltshöhe, de jure wird durch diese Regelung letztendlich die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sich unabhängig von der Politik auf einen Tarifvertrag zu einigen nicht berührt. Letztendlich gilt für zukünftige Tarifvertragsverhandlungen das Prinzip der Tarifautonomie. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Arbeitgeberseite und Gewerkschaften nicht auf einen Mindestlohn einigen können, dann stände auch die derzeitige Regelung unmittelbar wieder zur Disposition. Mithin ist es der Kanzlerin gelungen eine gesetzliche Regelung eines Mindestlohns abzuwenden.
Kreis der Beschäftigten deutlich eingeschränkt
Hinzu kommt, dass der Kreis der unter die Allgemeinverbindlicherklärung fallenden Beschäftigten deutlich kleiner ausgefallen ist, als dies zunächst von Gewerkschaften und SPD angestrebt worden war. Zeitungszusteller, die nur als Nebentätigkeit Briefe und andere Postsendungen zustellen, fallen nicht darunter.
Dies könnte zu Umgehungsstrategien der Arbeitgeber führen. Man kann prinzipiell den Versuch unternehmen durch Mischarbeitsplätze den Tarifvertrag für derartig Beschäftigte bei Postdienstleistungen auszuhebeln. Mithin steht die Regelung auch hier erst noch vor einer Bewährungsprobe.
Wettbewerbspolitische Bedenken der EU
Neben dem Kompromiss der beiden Koalitionspartner der Bundesregierung gibt es offensichtlich noch weiteren Klärungsbedarf. Die EU-Wettbewerbskommissarin, Neelie Kroes, hat bereits eine Prüfung der jetzigen Entscheidung angekündigt. Sollte die Kommission die getroffene Regelung nochmals in Frage stellen, dann wäre der mühsam erzielte Kompromiss erneut gescheitert.
Durchbruch entpuppt sich als fragiler Kompromiss
Mithin sollte man sehr vorsichtig sein, jetzt schon den Erfolg eines Mindestlohns zu feinern. Zudem ist die getroffene Regelung ein rein temporärer Kompromiss, der mit Beendigung des jetzigen Tarifvertrags sofort wieder aufgekündigt werden kann. Sollte sich die Konjunktur in Deutschland in der kommenden Zeit deutlich eintrüben, dann dürfte voraussichtlich der Mindestlohn in der jetzigen Form kaum Überlebenschancen haben. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre nicht so einfach wieder außer Kraft zu setzen. Dies haben offensichtlich die CDU/CSU erkannt und erfolgreich die SPD hinsichtlich ihrer Pläne der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ausmanövriert.
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