Volksverhetzung: Strafantrag gegen Roland Koch und “Bild”-Redakteur
Artikel von Heinz-Peter Tjaden vom 28.12.2007, 19:25 Uhr im Ressort Politik | 104 Comments
§ [1] 130 Strafgesetzbuch Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Dieser Straftat verdächtigt werden:
Roland Koch, 49 Jahre alt, Ministerpräsident des Bundeslandes Hessen
Nikolaus Blome, Redakteur der “Bild”-Zeitung.
Tatort und Tatzeit: [2] “Bild”-Bundesausgabe, 28. Dezember 2007, Seite 2.
Begründung:
Aus Anlass eines Überfalls in München, bei dem ein angeblich türkischer und ein angeblich griechischer Jugendlicher einen Rentner auch noch wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit beschimpft haben sollen, hat Nikolaus Blome ein Gespräch mit dem hessischen Ministerpräsidenten geführt, das mit der Frage beginnt:
“Herr Ministerpräsident, muss man nach dem Überfall von München nicht fragen, ob man als Deutscher im eigenen Land noch sicher ist?”
Diese Frage impliziert zwei Behauptungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben in nachhaltiger Weise zu stören und auf lange Sicht gesehen sogar unmöglich zu machen.
Unterstellt wird in dieser Frage, dass Jugendliche, die in der Türkei oder in Griechenland geboren sind und in Deutschland leben, Deutschland unsicher machen.
Außerdem enthält sie die Botschaft an alle jungen Leute mit Geburtsorten außerhalb der deutschen Grenzen, dass sie in Deutschland nie beheimatet sein werden, weil das Land, in dem der “Bild”-Redakteur Nikolaus Blome solche Fragen stellt, ausschließlich den Deutschen gehört (”Deutscher im eigenen Land”). Eine solche Ausgrenzung widerspricht auch dem Verfassungsgrundsatz, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf.
Ministerpräsident Roland Koch vertritt in seiner Antwort, dass “Gewaltausbrüche unter Jugendlichen ganz allgemein… leider keine Einzelfälle mehr sind”, zwar einen diskussionswürdigen Standpunkt, aber unter § 130 Strafgesetzbuch fällt er nicht.
“Was lehrt der Münchner Fall konkret?” will “Bild”-Redakteur Nikolaus Blome anschließend wissen.
In seiner Antwort plädiert Roland Koch für Zivilcourage, man dürfe es nicht “hinnehmen, wenn Regeln verletzt werden”. Dem kann wohl jede und jeder zustimmen.
Im zweiten Teil seiner Antwort stellt der hessische Ministerpräsident eine Gegenfrage, die er als “entscheidend” einstuft. Sie lautet: “Was lassen wir uns gefallen von einem kleinen Teil äußerst gewaltbereiter Jugendlicher, häufig mit ausländischem Hintergrund.”
Die so beantwortete Gegenfrage erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, weil sie ein Pauschalurteil darstellt, das mit nichts belegt wird.
Der “Bild”-Redakteur bleibt auch in Frage 3 bei seiner offensichtlichen Zielrichtung, die er auf diese Weise in Worte kleidet: “Das Opfer von München ist explizit als ‘Deutscher’ attackiert worden. Es gibt bei Gewaltdelikten die Kategorie ‘ausländerfeindlicher Hintergrund’. Brauchen wir eine Kategorie ‘deutschfeindlicher Hintergrund‘?”
In seiner Antwort beklagt Roland Koch: “Wir haben aber zu lange ein seltsames soziologisches Verständnis für Gruppen aufgebracht, die bewusst als ethnische Minderheiten Gewalt ausüben.”
Sollte Roland Koch damit sagen wollen, dass Griechen und Türken bewusst Gewalt ausüben, dann ist damit der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wen er mit “ethnischen Minderheiten” meint, führt der hessische Ministerpräsident in seiner Antwort auf diese Frage, die ebenfalls verleumderischen Charakter hat, nicht aus.
Der zweite Teil des Gespräches stellt eine Absage des “Bild”-Redakteurs und des hessischen Ministerpräsidenten an eine von ihnen unterstellte Integrationspolitik dar, die auch aus “Lebenslügen” (Roland Koch) und “multi-kultureller Verblendung” (ebenfalls der hessische Ministerpräsident) bestanden habe.
Das Gespräch klingt aus mit einer Klärung der “deutschen Position”. Die umschreibt der hessische Ministerpräsident auf diese Weise: “Deutschland ist kein klassisches Einwanderungsland wie z. B. Kanada oder Australien. Bei uns treffen sich nicht viele Kulturen und bilden dann gemeinsam eine neue.”
Damit schließt Ronald Koch ausdrücklich aus, dass Zusammenleben in Deutschland von gegenseitiger Toleranz und Akzeptanz geprägt sein sollte. Das macht er auch mit seinen nachfolgenden Ausführungen deutlich: “In Deutschland gibt es seit vielen Jahren eine christlich-abendländische Kultur. Wer sich als Ausländer nicht an unsere Regeln hält, ist hier fehl am Platze. Er kann nicht erwarten, dass wir uns mit ihm irgendwo in der Mitte treffen.”
Wer aber Andersdenkende nicht verleumden, nicht verächtlich machen oder ausgrenzen will, muss eine gemeinsame Basis suchen. Sonst gefährdet er den öffentlichen Frieden. Das haben “Bild”-Redakteur Nikolaus Blome und der hessische Ministerpräsident Roland Koch in zum Glück noch fast beispielloser Weise getan.
Der Verfasser stellt hiermit Strafantrag gegen die Beiden wegen Volksverhetzung.
Artikel aus "Readers Edition": http://www.readers-edition.de
Link zum Artikel: http://www.readers-edition.de/2007/12/28/volksverhetzung-strafantrag-gegen-roland-koch-und-bild-redakteur/
Links im Artikel:
[1] 130 Strafgesetzbuch Volksverhetzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
[2] “Bild”-Bundesausgabe, 28. Dezember 2007, Seite 2: http://www.bild.t-online.de/BILD/news/politik/2007/12/28/koch-roland/interview-deutschland-faust,geo
=3361148.html