Die Strafe ist ihrem Wesen nach eine aggressive Maßnahme von der Art, wie sie ohne die Legalisierung oder Legitimierung durch staatliche oder gesellschaftliche Normen als strafbar und verwerflich angesehen wird. Mit strafendem Entzug von Vermögenswerten, mit Schlägen, Stockhieben, Peitschenschlägen, Einsperren oder gar Tötung erfüllt der Strafende Tatbestände, die sämtlich mittelschweren bis kapitalen Delikten zugehören: Diebstahl, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Totschlag! Was für ein Beispiel!
Gerade in einer Zeit, in der ein machtgeiler Ministerpräsident wie Roland Koch mit der flinken Unterstützung der Kanzlerin Merkel und der konservativen CDU/CSU nach einer schweren Verschärfung des Jugendstrafrechts schreit, ist es angebracht, einmal öffentlich
über die Sinnhaftigkeit des Strafens generell und insbesondere des Abstrafens der Jugend nachzudenken.
In der Regel erfolgt die Strafe mit der Vorstellung des Gesetzgebers und der Richter, damit etwas zur Abschreckung potentieller anderer Straftäter zu tun und so einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit zu leisten. Zweites erklärtes Motiv ist die Erziehung der Täter zum Besseren. Daneben überlebt in den Köpfen der Bürger und der Rechtsetzenden und -anwendenen bis heute die Vorstellung, dass die Strafe aus Gründen der Gerechtigkeit verhängt werden müsse (“Auge um Auge, Zahn um Zahn”). Ich beschränke mich nachfolgend auf die Pragmatik der Bestrafung. Die atavistischen Vorstellungen von Rache und Sühne, für die es keine rationale Erklärung gibt, kann man ohnehin schnell vergessen, wenn man begreift, dass jede Strafe nicht nur ohne Sinn ist sondern ausnahmslos kontraproduktiv.
Strafe verursacht ausschließlich Schäden
Jedem normal denkenden Menschen wird klar sein, dass die Erwartung, dass Strafe das bestrafte Verhalten abbaut, nicht immer nahe liegend ist. Rein theoretisch kann sich jeder vorstellen, dass Strafe sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Ich kann nicht erkennen, dass Koch und Merkel sich da irgendwelche Gedanken gemacht hätten. Es ist eben evident, dass beide nur einen Hebel für die Besserung der Wahlchancen der CDU in Hessen suchen und dass ihnen der Zustand unseres Jugendstrafrechts und der Schutz der Allgemeinheit vor kriminellen Übergriffen daneben mehr oder minder gleich ist.
Eine auf Anhieb einleuchtende Darlegung der Auswrkungen des Strafens auf Kinder gibt N. Kühne: Psychologie für Fachschulen und Fachoberschulen, Troisdorf, Bildungsverlag Eins, 2006, S. 52-53, 8. Auflage, s. auch Wikipedia. Kühne bezieht
sich auf das Strafen von Kindern durch Erziehungsberechtigte. Seine Erkenntnisse sind aber unschwer auf jedes strafende Verhalten zu übertragen.
“1. Strafe führt in der Regel nicht die erwünschten Verhaltensweisen herbei.
1.1 die Auswirkungen des Strafens können nicht im Detail kontrolliert werden.
1.2 Da faktisch nur unregelmäßig gestraft werden kann, wird nur ein Teil des unerwünschten Verhaltens abgebaut.
1.3 Der Erfolg ist nur kurzfristig, da der Erziehende nicht durchgängig anwesend sein kann.
2. Strafen verändert sich im Bewusstsein des Kindes.
2.1 Häufiges Strafen wird beim stark vernachlässigten Kind eine Form des Verstärkens.
2.2 Strafende Eltern haben Probleme, beim Kind noch positive Erlebnisse zu erzielen, selbst wenn sie es wünschen.
3. Strafe führt häufig zu unerwünschten Verhaltensweisen.
3.1 Nicht nur das gestrafte Verhalten wird verändert, sondern auch das, das ähnlich ist. Z. B. kann bestrafte Aggression zur Reduzierung von Aktivität des Kindes führen.
3.2 Gestraftwerden vermindert die Flexibilität des Kindes in sozialen Situationen.
3.3 Strafen produziert Ausweichverhalten.
3.4 Das Kind wird durch Strafen unfähig gemacht, auf positive Zuwendung einzugehen.
4. Bestrafung führt zu unerwünschtem Verhalten beim Erziehenden.
4.1 Der Erziehende steigert sich ins Strafen, sodass er schwer noch anders kann.
4.2 Je häufiger bestraft wird, um so weniger ist eine Belohnungsfähigkeit möglich.
5. Strafe verschlechtert die Beziehung zwischen Erziehendem und Kind, womit Lerneffekte erschwert oder unerwünscht verändert werden.
Die Alternative zur Bestrafung ist laut Vorstellungen der Lernpsychologie die Verstärkung alternativer Verhaltensweisen. Werden diese Verhaltensweisen systematisch bekräftigt, entsteht mit der Zeit ein Verhaltenskomplex, der tatsächlich die bessere Alternative zu dem Verhalten sein könnte, das bestraft wird – das heißt: ein Verhalten, das der Erziehende akzeptieren kann.
Kritik der Strafe:
- Für das vernachlässigte Kind ist Strafe gar eine Zuwendung, die das monierte Verhalten verstärkt. So verkehrt sich die Intention der Strafe ins Gegenteil.
- Strafe wirkt vor allem, wenn der Strafende in der Nähe ist. Ist er nicht anwesend, wird die Strafe vom Kind/Jugendlichen nicht ernst genommen.
- Strafe ist tendenziell menschenfeindlich – verbunden mit einem entsprechenden inhumanen Menschenbild.”
Liebe ist die wichtigste Alternative zum Strafen
Ein gefährlicher Verbrecher gleich welchen Alters muss davon abgehalten werden, neue Straftaten zu begehen. Im Zweifel muss
er sogar unter Verschluss oder muss elektronische Fußfesseln bekommen, um nicht neues Unheil anrichten zu können. Ob man den
Täter bestraft oder nicht: nach der Straftat muss es das oberste Ziel sein, dass der Täter nicht weiter zuschlagen kann.
Bedenkt man aber, was wirklich eine Besserung im Verhalten des Täters, in der Abschreckung anderer vor gleichem bösen Tun und zum nachhaltigen Schutz der Allgemeinheit bringen kann, bleibt nur die
liebevolle Zuwendung zum Täter, das Eingehen auf seine persönlichen Probleme, die tätige Hilfe, ihm ein gesetzestreues Leben zu ermöglichen und eine gleiche Zuwendung für alle anderen Menschen, die in Gefahr sind, ebenso zu entgleisen.
Hierzu brauchen wir in Deutschland keine “Camps”, insbesondere keine “Boot Camps” in denen die Straftäter nicht nur festgehalten, sondern in denen ihnen durch menschunwürdige Behandlung seelisch das Genick gebrochen wird.
In Neukirchen-Vluyn in NRW wird eine Einrichtung für schwer kriminelle
jugendliche Straftäter geschaffen, das Familienminister Laschet ein
“Erziehungscamp” nennt. Der Schwerpunkt soll liegen auf Erziehung, Bildung und Ausbildung, auch wenn es nicht ganz ohne Druck zur Gewöhnung an Regeln gehen sollte. Ähnlich arbeitet seit Jahren das
hessische Projekt Kranenhof, das zwar mit klaren Regeln aber mit
deutlicher menschlicher Zuwendung volle Anerkennung auch bei den betreuten Jugendlichen findet.
Es wäre zu wünschen, dass nach und nach all unsere Gefängnisse schließen und solchen Einrichtungen Platz machen, in denen die Täter nicht nur stumpf im Loch sitzen und Däumchen drehen (wenn sie nicht das Glück haben, für wenig Geld arbeiten zu dürfen).
Solange der Staat meint, mit Strafen seine Ziele erreichen zu können und solange die Bevölkerung den Unsinn des Strafens nicht erkennt, werden wir aber keine menschenfreundliche Gesellschaft werden. Wer die Gestrauchelten wie Dreck behandelt, besudelt sich selbst.
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