Triumph der braunen Zwerge – oder wie der hr der NPD unfreiwillige Schützenhilfe leistete

Die NPD dürfte am gestrigen Abend ihren Wahlwerbespot zur hessischen Landtagswahl im Hessischen Rundfunk ausgestrahlt haben. Soweit nichts Besonderes – allen zur Wahl zugelassenen Parteien stehen entsprechende Sendezeiten zu – wäre dem nicht ein kurzes juristisches Gerangel vorausgegangen. Tatsächlich hatte sich der hr nämlich zunächst geweigert, den Spot auszustrahlen, mit

afdsdf.jpgDie NPD dürfte am gestrigen Abend ihren Wahlwerbespot zur hessischen Landtagswahl im Hessischen Rundfunk ausgestrahlt haben. Soweit nichts Besonderes – allen zur Wahl zugelassenen Parteien stehen entsprechende Sendezeiten zu – wäre dem nicht ein kurzes juristisches Gerangel vorausgegangen.

Tatsächlich hatte sich der hr nämlich zunächst geweigert, den Spot auszustrahlen, mit der Begründung, er erfülle den (strafrechtlichen) Tatbestand der Volksverhetzung. Dass im Falle eines offensichtlich strafbaren Inhalts die an sich im hessischen Rundfunkgesetz normierte Pflicht zur Ausstrahlung entfällt, steht auch nicht in Frage. Aber ist der Spot wirklich volksverhetzend? Das Verwaltungsgericht Frankfurt als erste Instanz im einstweiligen Rechtsschutz hatte dies noch bejaht (Pressemitteilung). Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel als nächste Instanz gab dem Rechtsschutzbegehren der NPD jedoch heute statt und verpflichtete den hr zur Ausstrahlung (Pressemitteilung, siehe auch: SpiegelOnline, Tagesspiegel, Die Zeit, FAZ.net, tv-blogger und vor allem die taz mit einem lesenswerten Kommentar – auch wenn ich Kritik und Fazit dort für verfehlt halte).

Was aber beinhaltet der Spot wirklich?

Nach den in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zitierten Passagen dürfte es sich um ein auch auf der Homepage der NPD zu findendes Video handeln. Dort kann man die packende Geschichte dreier namenloser aber wortgewandter Zwerge (Zitat: “Lala lala lalalala” [Chor], “Ooooh” [Zwerg 1], “Aaaah” [Zwerg 2], “Uuuuh” [Zwerg 3], “Hoaaaah!” [Chor]) ansehen, die nach harter Arbeit (im Dreck wühlen), die dort gefundenen unidentifizierbaren Objekte von einem Politiker (?) abgenommen bekommen (“Mehrwertsteuer, Benzinsteuer, meine Diäten und die Ausländer müssen auch bezahlt werden [...]“). Schon eilt heroisch die NPD zu Hilfe – symbolisiert durch einen Reiter mit NPD-Fahne – vertreibt den bösen Politiker und reicht den drei Volksgenossen mit Zipfelmützen und Sprachstörungen ihre Funde aus dem Erdreich zurück. Was folgt, sind einige eingeblendete, zugleich im besten Wochenschau-Tonfall heroisch abgelesene und mit klischeehafter Marschmusik unterlegte abstruse Forderungen der NPD. Das Ganze wirkt nicht nur reichlich unprofessionell und unfreiwillig komisch (derlei Realsatire ist man ja durchaus auch von anderen Kleinstparteien gewohnt), sondern lässt die NPD und ihre Klientel (braune Zwerge mit Sprachstörung?) eigentlich sogar ziemlich schlecht aussehen.

Natürlich ist die Stoßrichtung eindeutig und finster. Aber Volksverhetzung i.S.d. § 130 StGB? Eine solche entnahm man beim hr offenbar den zum Schluss postulierten Forderungen – u.a.: “Streichung der Zuschüsse für jüdische Gemeinden”, “Streichung der Fördergelder für Migration und Integration” und vor allem: “Ausweisung aller kulturfremden Ausländer”. Das VG Frankfurt folgte dem hr im Hinblick auf die letzte Forderung (im Übrigen liess man die Einordnung offen). Diese sei offensichtlich Volksverhetzung in Form der Aufforderung zu Willkürhandlungen, so dass die Ablehnung der Ausstrahlung zurecht erfolgt sei.

Weder der hr noch das Verwaltungsgericht haben sich hier mit Ruhm bekleckert und es ist trotz allem bergüßenswert, dass der VGH diesem Spuk ein Ende bereitet hat. Man kann von den dumpfen Forderungen der NPD halten, was man will. “Kulturfremde Ausländer” – gemeint sein dürften damit wohl Ausländer die keinen mitteleuropäischen kulturellen Background haben (?), bzw. sich dem deutschen Mainstream – der sog. “Leitkultur” – bislang nicht unterworfen haben – bilden doch eine abgrenzbare Gruppe, deren Integration die Gesellschaft natürlich auch vor Herausforderungen stellt. Deren Ausweisung zu fordern, ist zwar absurd, pauschal verfassungsrechtlich auch nicht zu rechtfertigen und im Übrigen weder wünschenswert noch sinnhaft, indes wohl noch nicht willkürlich im juristischen Sinne. Natürlich kann man wie stets in der Juristerei auch darüber streiten, aber von einer (hier notwendigen) offensichtlichen Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung kann m.E. jedenfalls noch nicht die Rede sein. Eine Begründung der Entscheidung des VGH liegt bislang zwar nicht vor, es würde mich jedoch nicht überraschen, wenn sie argumentativ in diese Richtung ginge.

Was bleibt ist Puplicity für die NPD 

Als ich vor ein paar Tagen im Hinblick auf die Klage der NPD schrieb, vielleicht würde der hr bald die Ausstrahlung der CDU-Werbespots verweigern (immerhin wurde Herrn Koch nach seinen jüngsten verbalen Eskapaden auch schon Volksverhetzung vorgeworfen), war das noch scherzhaft gemeint. Legt man indes den Maßstab des hr an die Äußerungen von Herrn Koch an … wer weiß. Das Bedauerliche ist, dass der hr bei Koch natürlich wesentlich zurückhaltender wäre. Und damit wird das ganze Dilemma deutlich. Die Verantwortlichen beim hr mögen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, dennoch ist es einem Rechtsstaat nicht würdig, unliebsame Parteien schlechterzustellen, solange sie sich noch im Rahmen der Gesetze halten. Man mag dem entgegenhalten, dass die NPD dies wohl nicht immer tut, dass sie verboten gehört und womöglich verboten werden könnte. Solange das BVerfG die NPD aber nicht verboten hat, darf sie auch nicht diskriminiert werden. Das ist nicht nur Recht und Gesetz geschuldet, sondern gerade auch im Sinne aller, denen daran liegt, die NPD und ihren Einfluss politisch zu bekämpfen. Mit solchen Diskriminierungsversuchen gibt man den braunen Zwergen nur die Chance, sich zu profilieren, sich als (verfolgte) Märtyrer darzustellen und aufmerksamkeitsträchtige juristische Siege zu erringen. Was bleibt ist Puplicity für die NPD.

Hätte der hr den Spot ohne vorheriges Theater still und heimlich ausgestrahlt, hätten die rechten Zwerge sich mit ihrem unfreiwillig komischen Anti-Ausländer-Märchen allenfalls blamiert.

Quelle: marburg-law

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  1. Ich bedanke mich vielmals beim HR-Fernsehn für die hervorragende Öffentlichkeitsarbeit. Ohne diese Aufmerksamkeit hätte wohl nur ein Bruchteil der potentiellen Wähler in Hessen dieses hervorragende Wahlwerbevideo der NPD gesehen. Denn wer schaut schon HR-Fernsehen…