“Alle denken an sich – nur ich denk’ an mich.” – Pumuckl darf endlich heiraten

Grüne Hose, ein gelbes T-Shirt und knallrote Struppelhaare: So kennen und lieben wir den kleinen Pumuckl an der Seite von Meister Eder alias Gustl Bayrhammer, der seit September 1982 Kinder- und Erwachsenenherzen in der dazugehörigen Serie gleichermaßen erfreut hat und noch heute tut. Niemand, aber auch wirklich niemand kam auf

pumuck.jpgGrüne Hose, ein gelbes T-Shirt und knallrote Struppelhaare: So kennen und lieben wir den kleinen Pumuckl an der Seite von Meister Eder alias Gustl Bayrhammer, der seit September 1982 Kinder- und Erwachsenenherzen in der dazugehörigen Serie gleichermaßen erfreut hat und noch heute tut. Niemand, aber auch wirklich niemand kam auf die Idee, sich den Schabernack treibenden Wicht, der nicht nur die Werkstatt seines “Papas” auf den Kopf stellte, im Doppelpack oder gar mit einem anderen Weggefährten als den beliebten Volksschauspieler vorzustellen. Schon gar nicht seine Erfinderin Ellis Kaut, die seine Figur bereits 1961 für ein Hörspiel des Bayerischen Rundfunks schuf. Die Welt war gut – und zwar genau so wie sie war. Allerdings hatte damals noch keiner mit den Ideen seiner Zeichnerin Barbara von Johnson gerechnet, die der kindlich anmutenden Figur im Rahmen eines Malwettbewerbs doch tatsächlich eine Freundin verpassen wollte. Ist unser Held aus Kindertagen denn plötzlich erwachsen geworden? Immerhin ist er rein rechnerisch schon Mitte 40 und damit eigentlich längst überfällig.

Seine Schöpferin sieht das jedenfalls nicht so. Dennoch wurde heute am Landgericht München I entschieden, dass Frau von Johnson den kleinen Kerl “verkuppeln” darf. “Ein von der Zeichnerin zusammen mit einer Münchner Galerie organisierter Zeichenwettbewerb, bei dem eine Freundin für Pumuckl gefunden werden sollte, war demnach rechtens. Die Zeichnerin habe damit weder die ‘Urheberschaft an der literarischen Figur’ des Kobolds in Anspruch genommen noch das Werk der Autorin Kaut entstellt, urteilten die Richter.” Zumindest in besagtem Wettbewerb ist also das Liebesleben und eine mögliche Hochzeit von Meister Eders Begleiter gesichert und seine Ehetauglichkeit außer Frage gestellt. Schließlich schlössen auch Kinder Sandkasten-Ehen, argumentierte der Richter weiter.

Eine seltsam anmutende Vorstellung in Bezug auf einen Klabautermann?

Nun, aus sachlich-juristischer Sicht vielleicht nicht, allerdings emotional betrachtet, könnte sich der hartgesottene und traditionsbewusste Pumuckl-Fan dann doch eher den Gefühlen der 87-jährigen Kaut anschließen, die vehement darauf beharrt: Pumuckl altere nicht und bleibe ein Kind. Ein ausgeprägtes Geschlecht habe er zudem ebensowenig wie eine Sexualität. Obwohl, wie war das damals mit der kleinen Bärbel und den Bonbons? Immerhin entsprachen Pumuckls damalige Liebesanwandlungen genau seinem Motto: “Alle denken an sich – nur ich denk’ an mich.”

Bis zu einer möglichen Berufung heißt es für den Kobold doch nun erst einmal “Aus die Maus”. Das Alleinsein geht weiter. “Hurra, hurra” können jetzt vielmehr alle diejenigen schreien, die befürchtet hatten, künftig dauerhaft “Pumuckeline” an seiner Seite zu erleben. Denn, wie unter anderem die “Zeit” weiter berichtet, wird es eine Geschichte mit einer solchen Weggefährtin auch weiterhin nicht geben. Das Schreiben bleibe weiterhin Kauts Angelegenheit.

Der Einen Freud, der Anderen Leid. Von Johnson zeigte sich im Gegensatz zu Kaut hocherfreut über das Urteil. Ihr Ideenreichtum für das beliebte Geisterwesen sprühe nur so. Ob nun doch eine befruchtende Zusammenarbeit der beiden “Mütter” zustande komm bleibt abzuwarten. Aber eine angstvolle, wenn auch nicht ganz ernstgemeinte Frage sei abschließend erlaubt: Was da wohl noch alles auf unsere Gerichte zu kommt?

Bis dahin amüsieren wir uns lieber mit dem Trailer zur Serie und schwelgen in Erinnerungen…

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