Der Gutachter von Jessica Müller antwortet in seinem Fax vom 13. Januar 2008 wie jemand, der bei einer Veranstaltung im Mittelpunkt steht, sich dann falsch verhält und deswegen die Flucht durch einen Hinterausgang antritt.
So schreibt er mir: “Es war – und ist nicht die Aufgabe eines Gutachters, ein Heim auszusuchen.” Und: “Auch eine Heimeinweisung macht nur das Gericht – so war es auch hier.”
In dem Urteil, das vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt am 31. März 2006 gesprochen worden ist, steht etwas anderes: “Der Sachverständige Dr. Dr. Phil. Kt. Med. H.-D. Z., der dem Gericht seit vielen Jahren und aus einer Vielzahl von Verfahren als kompetenter Sachverständiger bekannt ist, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kindeseltern als erziehungsunfähig anzusehen sind. Er führt weiter aus, dass Jessica bei einer Betreuung durch die Eltern sowohl im somatischen wie auch im psychischen Bereich als kontinuierlich latent gefährdet anzusehen wäre. Er empfiehlt deshalb, Jessica weiterhin in der Fremdbetreuung zu belassen, und zwar in einer professionellen Heimsituation, wie sie derzeit gegeben ist.”
Gutachter falsch zitiert?
Hat der Amtsrichter in diesem Urteil den Gutachter von Jessica falsch zitiert? Oder bleibt der Gutachter in seinem Fax vom 13. Januar 2008 nicht bei der Wahrheit? Die konkrete Frage lautet: Wie kann ein Gutachter eine “Heimsituation” als professionell einstufen und versichern, so sei es das Beste für Jessica, wenn er das Heim, in dem ein Kind lebt, gar nicht kennt, wie dieser Gutachter in seinem Fax vom 13. Januar 2008 behauptet hat?
Weiter heißt es in dem Urteil, mit dem Sabine und Frank Müller das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen worden ist: “Auch das Gericht sieht keine Veranlassung, den Ausführungen und Empfehlungen des Sachverständigen nicht zu folgen und sieht als einzige Maßnahme zur Gefahrenabwehr den Entzug der gesamten elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Vormund.”
Keine Fortschritte
Doch ein Problem bleibt: Jessica will immer noch nach Hause. Dafür findet das Jugendamt in einem Bericht diesen Grund: “Grundsätzlich konnte von allen Beteiligten festgehalten werden, dass Jessica in ihrem Verhalten keine nennenswerten Fortschritte gemacht hat. Für Jessica ist ganz klar, dass wenn sie nach Hause kommen sollte, sie die gelernten Verhaltensregeln nicht mehr benötigt, da sie mit Protest und Druck ihren Willen dort bekommen wird. Dieses äußert sie auch ganz klar.”
Was tun? Die Antwort der Betreuer, des Gutachters, der das Heim angeblich nicht kennt, und der Behörde: “Alle Parteien sind sich darüber einig, dass die Besuchskontakte für Jessica sehr belastend sind. Der Gutachter hält eine Neuregelung der Besuchskontakte für dringend erforderlich. Deshalb wurde beschlossen, dass zukünftig ein Mal monatlich ein Besuchskontakt für die Dauer von zwei Stunden für beide Elternteile, jedoch außerhalb der Wohngruppe, stattfinden soll Die Kontakte werden durch Fachkräfte der jeweiligen Institution begleitet.”
Zweite Bitte um Antwort
Ein zweites Mal schreibe ich an das Kinderheim, in dem Jessica seit vier Jahren lebt und bitte noch einmal um Stellungnahme. Außerdem weise ich darauf hin, dass ich die Geschichte der Zehnjährigen mit anderen Berichten über Heime in einer Broschüre veröffentlichen werde.
Gelingt mir so der Sprung über die Mauer des Schweigens?
Fortsetzung folgt…
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