Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken (XII)

“Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er

jesspo.jpg“Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nach dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden…

… Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.”

Das ist zweifellos ein vernichtendes Urteil über die deutsche Justiz. Gefällt wurde es von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter. Veröffentlicht worden ist es im September 1982 in der “Deutschen Richterzeitung” von Professor Willi Geiger.

Der Volksmund drückt es ein wenig flotter aus: “Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.” Es ist zwar immer noch so, dass alle Urteile im “Namen des Volkes” gesprochen werden, aber fragen, wie ein Urteil zustande gekommen ist, darf das Volk wohl nur in ganz seltenen Ausnahmefällen.

Das Schweigen der Ämter

In fast allen Fällen muss man mit dem Schweigen der Ämter rechnen. Warum sollte das beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt anders sein? Recht spricht dort auch die Richterin Oles – gestern über das Sorgerecht für Jessica Müller, die seit vier Jahren in einem Heim lebt.

Nach diesem Termin wird es heiß. Dazu soll hier erst einmal der erste Absatz des § 258 Strafgesetzbuch (StGB, Strafvereitelung im Amt) zitiert werden: “Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Sexueller Missbrauch eines Kindes ist sicherlich eines der widerlichsten “rechtswidrigen Taten”. Darum soll es gestern auch bei diesem Anhörungstermin gegangen sein. Bestritten wird das bisher nicht. Im Raum steht dieser Vorwurf demnach seit mehreren Jahren und ist dem Amtsgericht Mönchengladbach ebenfalls seit Jahren bekannt.

Offene Fragen

Da drängen sich Fragen auf, die ich heute in einer öffentlichen Email an den Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, an die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach, an das Jugendamt und an die Amtsrichterin Oles gestellt habe.

Nun müssen sie Professor Geiger zufolge knobeln – der Würfel hat allerdings nur zwei Seiten.

Auf der einen Seite steht: Der seit Jahren erhobene Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist zutreffend. Demnach müsste also schon vor langer Zeit die Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt informiert worden sein, damit diese ein Ermittlungsverfahren einleitet. Die von mir gestellte Frage lautet: Wann ist das geschehen?

Auf der anderen Seite steht: Der seit Jahren erhobene Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist unzutreffend. Demnach müsste also die Amtsrichterin, die sich gestern auf diesen Vorwurf berufen haben soll, wegen Verleumdung angezeigt werden und von der Staatsanwaltschaft müsste es einen Einstellungsbeschluss geben.

Richter hat Angst vor Richtern

“Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst”, soll Professor Diether Huhn 1982 gesagt haben – und das Gericht und gewisse Behörden in Mönchengladbach müssen sich jetzt entscheiden

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Kommentare

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  1. jaja das amtsgericht rheydt…und diese vorwürfe kommen mir bekannt vor…
    ermittlungsverfahren hat es nie gegeben und wird es auch im fall müller nie gegeben haben…
    und immer wieder der gutachter z.und ein herr w.vom jugendamt
    und in anderen fällen ein gutachter l.aus krefeld,und eine verfahrenspflegerin j.,…und alles am niederrhein…und alle sohne konsequenzen…eine krähe hackt der anderen kein auge aus…