“Gutachter sind für Trennungsfamilien ungefähr so nützlich, wie Sand fürs Getriebe.” Meint der Väternotruf. Doch die Arbeit für Sachverständige höret nimmer auf, denn: “Wir leben in einer Zeit, wo die Meinung vorherrscht, ein Sachverständiger könne alles besser und sei eine Wunderwaffe für alle Gelegenheiten. Dieser Irrglaube feiert insbesondere im Betreuungsrecht Urstände, wo sogar in völlig eindeutigen Fällen, bei denen jedermann sofort auf den ersten Blick erkennt, dass dieser Mensch nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.”
Aber Ernst Elmar Bergmann, Richter am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, hat vor gut elf Jahren in einem Vortrag vor der Evangelischen Akademie in Bad Boll nicht nur mit Gutachtern abgerechnet. Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 1989, dass Gerichte von einem Sachverständigengutachten nur in seltenen Fällen abweichen dürfen, missfiel ihm.
Immer das gleiche Schema
Dennoch werde das immer gleiche Schema angewendet: “Ein wesentliches Kriterium ist die zufällige Bekanntschaft mit dem Richter. Dieses ist wohl das Hauptkriterium neben einem anderen, nämlich dass bei dem entsprechenden Gericht immer ein bestimmter Psychologe zum Sachverständigen bestellt wird.” Dafür verantwortlich zeichnen laut Bergmann Richterinnen und Richter, die eine “hochgradig jämmerliche” Ausbildung im Familienrecht genossen haben.
Doch die Arbeit der Gutachter sei oft auch nicht viel besser: “Mit Kopfschütteln kann man nur feststellen, dass in sehr vielen Gutachten, die mir vorliegen, der Sachverständige offenbar mit vorgefassten Meinungen an seine Arbeit geht. Der Psychologe, insbesondere, wenn er in Kliniken sitzt, lädt ein Elternteil, meist die Mutter mit dem Kind zu sich, es wird dann die Interaktion zwischen Kind und Mutter festgestellt. Mit dem Vater werden Wochen später ebenfalls Gespräche geführt. Es wird jedoch nicht, was ich für zwingend erforderlich halte, Interaktion zwischen Mutter und Kind und Vater und Kind beobachtet.”
Viele Gutachter “schludern”
Auch sonst werde von vielen Gutachtern viel zu oft “geschludert”, klagte Ernst Elmar Bergmann seinerzeit einen ganzen Berufsstand an und nannte als Beispiele einen Gutachter aus dem Ruhrgebiet.
Die Spur führt zu jenem Gutachter, der Jessica Müller mindestens zweimal in dem Heim untersucht hat, in dem die Zehnjährige inzwischen seit vier Jahren lebt. Der führt aber nicht nur die von Bergmann kritisierten Einzelgespräche, der scheint auch laufend in Verkehrsunfälle verwickelt zu sein.
Den Eltern von Jessica teilte er schriftlich am 8. Juni 2005 mit: “Es tut mir leid, dass ich – wie Ihnen schon auf AB mitgeteilt – am 11. Juni wegen eines Verkehrsunfalls verhindert war. Trotzdem will ich zügig weitermachen. Ihre Tochter werde ich so bald wie möglich sehen. Am Sonntag den 10. Juli werde ich gegen 14.00 Uhr zu Ihnen kommen; diesmal muss es ja klappen. Vielleicht können Sie wieder möglichst viele Personen Ihres Vertrauens einladen, mit denen ich dann rede werde.”
Vorsicht, Gutachter unterwegs!
Allen Autofahrerinnen und Autofahrern aus dem Raum Duisburg kann man eigentlich nur raten, rechts ran zu fahren, wenn dieser Gutachter sein Institut verlässt. Denn auch bei Eltern, denen am 5. März 2004 vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt das Sorgerecht für ihren heute elfjährigen Sohn Patrick entzogen worden ist, entschuldigte er sich für sein Fernbleiben mit einem Verkehrsunfall.
Doch mit den Gutachten hat es immer noch geklappt, das über die Familie Müller aus Mönchengladbach umfasst 132 Seiten, enthält Formulierungen wie der Vater wolle sich reinwaschen. Sogar den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs hat dieser Sachverständige erhoben, wiederholt wurde er am 30. Januar 2008 bei einem Anhörungstermin vor dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt von der Amtsrichterin Oles.
Staatsanwaltschaft eingeschaltet?
Aber: Hat es deswegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen den Vater von Jessica gegeben? Ist die Staatsanwaltschaft von den darüber informierten Stellen wie Jugendamt und Amtsgericht vor gut zwei Jahren eingeschaltet worden?
Auf diese spannende Frage hätte nicht nur ich gern eine Antwort, deswegen bekam die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft am 2. Februar 2008 diese Post von mir: “Sehr geehrte Damen und Herren, in der Familiensache Müller u. a. ist es am 30. Januar 2008 zu einem Anhörungstermin vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach-Rheydt (Az. 19 F/298/07) gekommen. Dabei ging es um die inzwischen zehnjährige Tochter von Sabine und Frank Müller, J…straße 6, 41061 Mönchengladbach. Jessica lebt seit vier Jahren in einem Kinderheim.
Während des Anhörungstermins hat die Amtsrichterin Oles Herrn Müller vorgehalten, er sei von dem Gutachter Dr. Dr. Z., M…straße 35, 47058 Duisburg, vor drei Jahren des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter bezichtigt worden.
Bei einer solchen Anschuldigung darf ich wohl davon ausgehen, dass die Amtsrichterin seinerzeit die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat. Auch die Jugendamts-Mitarbeiterin S. K. dürfte in dieser Hinsicht aktiv geworden sein. Darum frage ich Sie: Mit welchem Ergebnis endete das Ermittlungsverfahren. Ein Aktenzeichen kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Sollte die Staatsanwaltschaft seinerzeit nicht über den Vorwurf informiert worden sein, stelle ich hiermit gegen die Amtsrichterin Oles und gegen die Jugendamts-Mitarbeiterin S. K. Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt.”
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