“Bundes-Trojaner” oder die Grundrechte jedes Einzelnen

In den nächsten Tagen oder Wochen (?) wird mit großer Spannung die Grundsatz-Entscheidung des Bundes-Verfassungsgerichts (BVG) erwartet, wie und ob Online-Untersuchungen (hierunter fällt auch der sog. “Bundes-Trojaner”) zukünftig in unserem Staat durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidung wird sich gravierend auf die Zukunft unseres Landes auswirken… Ich habe lange mit mir

friesla.jpgIn den nächsten Tagen oder Wochen (?) wird mit großer Spannung die Grundsatz-Entscheidung des Bundes-Verfassungsgerichts (BVG) erwartet, wie und ob Online-Untersuchungen (hierunter fällt auch der sog. “Bundes-Trojaner”) zukünftig in unserem Staat durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidung wird sich gravierend auf die Zukunft unseres Landes auswirken…
Ich habe lange mit mir gerungen, meine Meinung zu dieser Frage öffentlich und namentlich zu äußern, aber gerade die Tatsache, dass ich zwei Kinder habe, hat mich schließlich dazu bewogen, diesen Artikel zu verfassen. Ein Großteil unserer (Groß-)Eltern muss(te) sich von unserer Generation den Vorwurf gefallen lassen, nicht gehandelt oder es nicht zumindest versucht zu haben. Würde ich nicht Stellung dazu beziehen, müsste ich auch mir von meinen Kindern später zu Recht diesen Vorwurf gefallen lassen.

Politiker haben das Wesentliche aus den Augen verloren

Es geht nicht darum, dass ein Staat versucht, seine Bürger vor Terror zu schützen. Im Gegenteil, es ist eine seiner wesentlichen Aufgaben und dazu steht ihm die Exekutive zur Seite (hier: Polizei etc.). Es geht auch nicht darum, dass potentielle Gewalttäter unter eine Form der Überwachung gestellt werden müssen, denn sie stellen eine Gefahr für die innere Sicherheit und jeden einzelnen Bürger des Landes dar.

Es geht aber darum
, wann wer als potentieller Gewalttäter einzustufen ist. Unser geltendes Rechts-System hat nicht umsonst die Instanz des neutralen “Richters” vorgesehen, der (wie der Name schon sagt) bei Verstoß(!) gegen geltende Gesetze richtet und auch Entscheidungen bezüglich einer Überwachung von Personen auf Basis des geltenden Rechts fällt.

Der so genannte “Bundes-Trojaner” bzw. die von Herrn Schäuble geplante “Online-Überwachung” würde diese Instanz zukünftig bewusst umgehen, da sie grundsätzlich jeden Bundesbürger als potentiellen Gesetzesbrecher betrachten.

“Ich habe nichts zu verbergen”

Diesen Satz höre ich von vielen, wenn es um das Thema geht und auch mir persönlich geht es so – aber darum geht es hier nicht. Nicht die Situation des Einzelnen ist entscheidend, sondern die aller Bürger, der Gesellschaft, der Gemeinschaft unseres Landes. Als Gemeinschaft formen und bilden wir diesen Staat – ohne uns gäbe es ihn nicht – und als Gemeinschaft können wir handeln.

Unsere Gründerväter haben vor circa 60 Jahren ein hoch geachtetes Grundgesetz geschaffen, das weltweit seines Gleichen sucht. Wenn wir heute tatenlos zusehen, wie diese Basis unserer Gesellschaft punktuell ausgehöhlt wird, indem einzelne Grundrechte verwässert oder gar gestrichen werden (hier geht es explizit um den Schutz der Privatsphäre), laufen wir früher oder später Gefahr, nur noch eine Hülle dieses Grundgesetzes zu besitzen, dass kein stabiles Gerüst mehr enthält, um den Staat zu tragen.

Terror in Deutschland ist nicht neu

Bei all den aktuellen Diskussionen und bei allen Forderungen von Herrn Schäuble bleibt bislang gänzlich unerwähnt, dass in den späten 70er und frühen 80er Jahren bereits schon einmal Terroristen diesen Staat angegriffen haben – ich spreche von den Gräueltaten der RAF (“Rote Armee Fraktion”). Damals hat dieser Staat mit weniger hoch-technisierten Mitteln und Möglichkeiten die Phase durch innere Stärke überstanden und ich persönlich habe unseren ehemaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt niemals sagen hören “wir müssen das Grundgesetz ändern und alle Bürger überwachen“. Stattdessen hat Helmut Schmidt schwierige Entscheidungen gefällt. Entscheidungen, die niemand von uns hätte fällen wollen, die aber unser Land nach wie vor auszeichnen – Stärke, Unbeugsamkeit gegenüber dem Terror und Zusammenhalt.

Die Generation unserer Eltern hat diese Phase für uns gemeistert – ohne einzelne Grundrechte einzuschränken oder gar auszuhebeln. Die Aufgabe unserer Generation ist es, diese Stabilität und Glaubwürdigkeit unseres Staates für uns und die Generationen nach uns zu schützen und zu bewahren.

Wir werden keine zweite Chance bekommen, das zu beweisen – genauso wenig, wie es unsere Gründerväter bei der Gestaltung des Grundgesetzes oder die Generation unserer Eltern zu Zeiten der RAF bekommen haben.

Wenn wir es zulassen, dass uns unsere eigenen Rechte genommen werden müssen, um Terror bekämpfen zu können, dann hat der Terror doch sein Ziel erreicht und unsere Gesellschaft schließlich auf einem anderen Wege zerstört.

Ich wünsche mir daher, dass die Verfassungsrichter die richtige Entscheidung treffen und die Grundpfeiler unserer Gemeinschaft stärken und nicht – wie explizit von Herrn Schäuble gefordert – in meinen Augen schwächen.

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