“Ihr Engagement für Jessica Müller nötigt mir Respekt ab”, heißt es in einem Brief der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, den ich gestern aus meinem Briefkasten gefischt habe. Dazu merkt sie an: “Alle Orte, in denen Erwachsene eine gesellschaftliche, öffentliche Verantwortung in der Erziehung von Kindern wahrnehmen, müssen dabei besonders genau kontrolliert werden und zuverlässig sein.” Das gilt sicherlich auch für das Heim, in dem Jessica Müller seit vier Jahren lebt und aus dem man nicht immer nur Gutes hört.
Ausgedehnt werden muss diese Forderung nach meiner Auffassung auf die handelnden Personen. Zu einer kommen wir gleich. Eine Selbstverständlichkeit sollte werden, was die Bundesfamilienministerin zum Schluss anmerkt: “Aufgabe der Politik – und jedes Einzelnen, jeder Einzelnen in unserer Gesellschaft – ist es, hinzuschauen, zu helfen, wo es nötig ist, und, wo es nötig ist, auf Missstände hinzuweisen.”
Fast endloser Briefkopf
Wenn man das tut, kann man durchaus Absurdes erleben – und schon sind wir bei einer der handelnden Personen. Dabei handelt es sich um den Gutachter, der bei Jessicas Einweisung in das Heim mitgewirkt hat. Dessen Name ist in dieser Artikelserie bislang noch nicht aufgetaucht, doch nun trägt dieser Gutachter per Klage seinen Namen zu öffentlichem Markte.
Vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht wird am 26. März 2008 als Kläger erscheinen: Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch, der in seinem Briefkopf über sich folgende Angaben macht: “Lehrauftrag für medizinische Psychologie an der medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – Lehrauftrag und Prüfungsrecht für pädagogische Psychologie am FB 1 der Universität Essen – Lehrauftrag an der Faculté de Medicine de l´Université Libanaise Beirut – Approbation durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Psychotherapeut mit allgemeiner Kassenzulassung – Kt. Med. (Magister) an der medizinischen Fakultät der Staatsuniversität Uljanowsk – Promotion im Fachbereich Psychiatrie an der medizinischen Fakultät der Comenius Universität Preßburg/Bratislava – Promotion im Fachbereich mathematische Psychologie an der philosophischen Fakultät der Universität Salzburg – Promotion im Fachbereich Psychosomatik und Psychotherapie an der Universität Essen (jetzt: Duisburg-Essen).”
Durchatmen – es kommt noch mehr: “Vereidigter gerichtspsychologischer Sachverständiger, Vereidigung beim Präsidenten des Landgerichtes Duisburg für alle Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen.” Das war’s…
Mehr Antworten als Fragen
Diesem Gutachter habe ich zu Jessica Müller am 12. Januar 2008 weniger Fragen gestellt als ich am 13. Januar 2008 per Fax Antworten bekam. Die nummerierte Dr. Dr. Dr. Zoch von 1 bei 11 durch.
Die elfte Antwort auf eine von mir gar nicht gestellte Frage lautete: “Derzeit wird aus diesen Gründen eine Anklage bei der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Müller vorbereitet.” Es ist aber nur eine Zivilklage geworden!
Streit um Ordner
Streitgegenstand ist ein Ordner mit Unterlagen über Jessica Müller, die dieser Gutachter längst an die Eltern zurück geschickt haben will, was Sabine und Frank Müller aber bestreiten. Deswegen bekam Dr. Dr. Dr. Zoch im November 2007 zwei Briefe.
Die Klage begründet der Anwalt des Gutachters so: “Die Beklagten behaupten und verbreiten, dass der Kläger Unterlagen unterschlagen hat. Des weiteren wird der Kläger durch die Beklagten bezichtigt, die Unwahrheit zu sagen und seinen Beruf als Gerichtspsychologischer Gutachter nicht hinreichend sorgfältig auszuüben. Auf diese Weise wird die Integrität des Klägers durch die Beklagten in Verruf gebracht. Die Beklagten stören mithin die Beziehung des Klägers zu seinem beruflichen Wirken. Die Beklagten verbreiten unwahre Tatsachen, die geeignet sind, den Kläger in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die soziale Anerkennung des Klägers wird durch die Beklagten beeinträchtigt und gefährdet.”
Als Beweismittel führt der Anwalt einen Brief vom 19. November 2007 an. In diesem Brief bitten Sabine und Frank Müller um Rücksendung des Ordners.
Dann legt der Anwalt noch eine Schippe drauf: “Der Kläger wird darüber hinaus von den Eheleuten Müller dahingehend bedroht, dass er in seinem häuslichen Umfeld aufgesucht wird und mit Nöten zu rechnen hat. Durch das Inaussichtstellen dieses Übels wird erheblich in die Privatsphäre des Klägers eingegriffen, so dass das Leben des Beklagten in seinem häuslichen und Familienkreis einer andauernden Gefahr ausgesetzt ist.”
Beweismittel ist wieder jener Brief vom 19. November 2007.
Unverständlicher Absatz
Den nächsten Absatz des anwaltlichen Schreibens habe ich nicht verstanden, er lautet: “Der Kläger hat die Beklagten mit Schreiben vom 26. November 2007 abgemahnt, ohne dass die Störungen aufhörten. Die im Dezember 2007 getroffenen Äußerungen zeigen in eindrucksvoller Form, dass sich die Beklagten diesbezüglich nicht zurückhalten wollen.”
Beweisen will das der Anwalt von Dr. Dr. Dr. Zoch mit einem Schreiben vom 6. November 2007!
Weiter im Anwalts-Text: “Durch die unwahren Tatsachenbehauptungen, die Diskreditierung der Berufsausübung und die schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre hat der Kläger schwerwiegende Eingriffe erlitten.”
Das müsste also teuer werden und wäre sicherlich ein Fall für das Landgericht. Ist es aber nicht: “Der Kläger hat demnach auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld, der mit 500,00 Euro angemessen zu bewerten ist.”
243 Euro Gerichtskosten ist Dr. Dr. Dr. Zoch diese Klage schon wert gewesen.
Beklager nicht schuldfähig?
Ich gestehe: Ich habe schon viele Klageschriften gelesen, ich habe einige Prozesse verfolgt und so manchen Termin erlebt, aber dieser vom 26. März 2008, 9.45 Uhr, im Sitzungssaal C 115 des Mönchengladbacher Amtsgerichts dürfte alles bis dahin von mir vor Gericht Erlebte wuppen, zumal mir dieser Gutachter am 13. Januar 2008 per Fax mitgeteilt hat: “Da Herr Müller stationär und ambulant seinerzeit mehrfach psychiatrisch behandelt werden musste, ergibt sich natürlich die Frage seiner Schuldfähigkeit.”
Das entsprechende Gutachten erstellt während dieses Prozesses Dr. Dr. Dr. Zoch und schreibt so 500 Euro Schmerzensgeld in den Schornstein? Keine schlechte Idee, denn für Gutachten bekommt er sicherlich mehr als 500 Euro!
– Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken (XV)
- Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken (XVI)
- Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken (XVII)
Ach,ja…diese Merkwürdigkeiten der Gemeinsamkeit….auch ich soll Herrn Dr.Dr.Z.bedroht haben…Ladung zur Beschuldigtenvernehmung zur Polizei…angeblicher Beweis eine Aufnahme vom Anrufbeantworter des Herrn Z.,die angezeigte “Tat” ist bis heute(3 Jahre später) noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen…oder hat da jemand seine Rute eingezogen….
denn wir wissen ja ,dass Strafsachen öffentlich sind….und auf die Befragung von Zeugen nur bei Einverständnis aller Prozessbeteiligten verzichtet werden kann!!!
Übrigens ist mir noch ein weiteres Dr.Dr. Z.-Opfer namentlich bekannt…