Papa, böse Kinder kommen in böse Kliniken (XIX)

Zu seinen Kunden gehören Großbanken, Baustoffhändler und namhafte Versicherungen, als EDV-Dienstleister reist er durch das Bundesgebiet und arbeitet dabei mit kompetenten Partnern zusammen, die über jahrzehntelange Erfahrungen verfügen, aber den 26. März 2008 hält er sich frei. An diesem Tag sollen die Eltern von Jessica Müller vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht

jesso56.jpgZu seinen Kunden gehören Großbanken, Baustoffhändler und namhafte Versicherungen, als EDV-Dienstleister reist er durch das Bundesgebiet und arbeitet dabei mit kompetenten Partnern zusammen, die über jahrzehntelange Erfahrungen verfügen, aber den 26. März 2008 hält er sich frei. An diesem Tag sollen die Eltern von Jessica Müller vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht erscheinen, weil sie von Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch wegen Belästigung und Bedrohung verklagt worden sind. Dafür verlangt der Gutachter 500 Euro Schmerzensgeld.

Besagter Unternehmer hat sich inzwischen als Zeuge zur Verfügung gestellt, denn auch ihm ist 1999 Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch über den gutachterlichen Weg gelaufen. Im Dezember 2001 beschwerte sich dieser EDV-Dienstleister beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt über die Rechnung, die jener Sachverständige an das Gericht geschickt hatte, weil sie Kosten enthielt, die nicht nachvollziehbar waren. Außerdem berechnete Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch diese Aufwendungen für Untersuchungen eines Kindes, das nach seinen Angaben Simon hieß. Jener Unternehmer jedoch hat eine Tochter mit dem schönen Vornamen Janine.

Nicht objektiv

Wütend auf diesen Gutachter war dieser Vater auch vor Prozessbeginn. In einem Schreiben an das Amtsgericht bezeichnete er Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch am 4. Mai 1999 als jemanden, der jede Objektivität vermissen lasse, und nach seiner Schilderung bekam er auf seinen Protest gegen die Rechnung vom zuständigen Richter nie eine Antwort.

Da dieser Gutachter in einem Fax an mich am 13. Januar 2008 ebenfalls nachweislich nicht bei der Wahrheit geblieben ist, da sich inzwischen weitere Betroffene gemeldet haben, die ebenfalls als Zeugen auftreten wollen und alle Unterlagen zur Verfügung stellen, also nichts verbergen, wird es am 26. März 2008 ein spannender erster Gerichtstermin.

Spannend wird es aber auch am 28. Februar 2008. Der Mönchengladbacher Oberbürgermeister Norbert Bude hat zwar in einem Schreiben vom 18. Februar 2008 jedes Gespräch mit Jessicas Vater und mit mir abgelehnt, aber wir gehen hin. Irgendwann muss die Mauer des Schweigens bröckeln, muss Schluss damit sein, dass weder das Heim, in dem Jessica seit vier Jahren lebt, noch das Jugendamt öffentlich Stellung beziehen.

Immer schön im Kreis herum

Hinter verschlossenen Türen plaudern sie sich dagegen einen Kreisverkehr. Nun gibt es den jüngsten Beschluss des Mönchengladbacher Familiengerichtes auch in schriftlicher Form. Dort steht: “Zum damaligen Zeitpunkt (gemeint ist das Jahr 2005) war es so, dass die Antragstellerin mit Jessica aufgrund von Drohungen und gewalttätigen und sexuellen Übergriffen des Antragstellers in einem Frauenhaus untergebracht wurden.”

Darum hätte sich doch wohl ein Staatsanwalt kümmern müssen. Aber: Weder die Richterin, die für diesen Satz verantwortlich zeichnet, noch das Jugendamt haben jemals die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Weil dann dieser Vorwurf gegen den Vater von Jessica längst vom Tisch wäre und man ihn nicht immer wiederholen könnte?

Gescheitert sind Sabine und Frank Müller am 30. Januar 2008 bei der Anhörung vor dem Mönchengladbacher Familiengericht mit allen Anträgen, auch mit dem Antrag, dass die zehnjährige Jessica nicht länger mit Risperdal ruhig gestellt werden sollte.

Dazu schreibt die Richterin in jenem Beschluss: “Für eine Anordnung, die Medikation Jessicas einzustellen, fehlt es bereits an einer gesetzlichen Grundlage. Die Entscheidung der Medikation eines Minderjährigen liegt in der Hand des gesetzlichen Vertreters…” Die neuerdings zumindest in Mönchengladbach tun dürfen, was sie wollen? Die möglichen Nebenwirkungen von Risperdal reichen von Kopfschmerzen bis hin zu Angstzuständen. Zugelassen ist dieses Medikament erst ab 16!

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Kommentare

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  1. Risperdal….!!! Kenn ich wird der inzwischen 11-jährige Patrick J.auch mitbehandelt(seit ca.3 Jahren),das interessiert aber nicht mal das OLG Düsseldorf….also warum soll es das AG MG-Ry interessieren???
    Übrigens die gleiche ehemalige Kinderärztin wie bei Jessica M. sagt,dass dieses Medikament nur unter strengster Aufsicht eines Kinder und Jugendpsychiaters eingenommen werden darf…
    daraufhin trat ein Dr.v.St. aus Krefeld “in Erscheinung”…nur hat weder das Gericht ,noch die Eltern,oder der Rechtsanwalt mal irgendwas von diesem Arzt gehört…und erst recht nichts gelesen….”man” beruft sich immer nur auf den Herrn…
    aber auch das interessiert niemanden….