Wenn man die Lobsprüche von Innenmister Schäuble nach dem historischen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.2.2008 so hört, muss man meinen, dass er nie wirklich geplant
hatte, uns allen täglich am Bildschirm über die Schulter zu schauen.
Dabei waren Merkel und Schäuble sich längst einig, dass der Staat auch ohne jeden konkreten Verdacht des Vorliegens einer Straftat
vorsorglich alle Computerdateien im Lande speichern sollte, um sie bei
Eintreten eines solchen Vedachts – ggf. nach Zustimmung durch einen unabhängigen Richter – zur Verfügung zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Verfassungskonformität des NRW-Sicherheitsgesetzes zu entscheiden. Alle Welt verlangt jetzt den Rücktritt des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf. Aber er sollte doch nur für Schäuble die Kohlen aus dem Feuer holen. Jeder Polizeiminister, der sich so blamiert, sollte ein Einsehen haben und Leute an die Arbeit lassen, die ein besseres Gespür für die Rechte der Bürger haben.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts jetzt so gut wie auf immer und ewig vom Tisch.
Das Gericht hat den “Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität technischer Systeme” in einen untrennbaren Zusammenhang mit dem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG (Verbot des Lauschangriffs), dem durch richterliche Rechtsfortbildung geschaffene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (aus dem Volkszählungs-Urteil) und dem Brief- , Post- und Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG gestellt. Zum letzteren Punkt hat das Gericht bereits andedeutet, dass die derzeitige einfache gesetzliche Regelung unzureichend ist. Das bedeutet, dass private Computerdaten jetzt unter einem eigenen grundrechtlichen Schutz stehen und damit unverletztlich sind.
Der Hinweis auf die Mängel in der einfachen gesetzlichen Regelung des Telefongeheimnisses macht auch klar, dass es gegen Art. 10 GG verstößt, dass die Exekutive seit Jahren laufend die Inhalte aller Handytelefongespräche speichert, um sie “bei Bedarf” zu nutzen. Auch das ist krass rechtswidrig und muss aufhören!
Unser Land verdankt der Klage der aufrechten rechtsstaatsbewussten liberalen ehemaligen Innenminister Baum und Hirsch und der weiteren Kläger und am Ende natürlich dem unbestechlichen und klugen höchsten deutschen Gericht praktisch für alle Zukunft eine neue Freiheit, nachdem diese zuletzt auf erbärmlichste Weise einer schweren Bedrohung Orwell-Schäublescher Prägung ausgesetzt war. Das grundrechtliche Verbot der Vorratspeicherung privater Äußerungen wird ohne Frage so lange unverbrüchlich bleiben wie unser Staat und unsere Verfassung existieren.
Das Gericht hat ganz überraschend den Kernbereich des neuen Grundrechts auf eine Weise geschützt, die fast einem Totalverbot der Vorratsdatenspeicherung entspricht.
Denn es hat geurteilt, dass Online-Durchsuchungen selbst bei Vorliegen eines konkreten Verdachts des Vorliegens einer Straftat nur dann und ohnehin nur nach richterlicher Genehmigung zulässig sind, wenn eine “existenzielle Bedrohungslage” vorliegt wie etwa eine Gefahr für Unversehrtheit, Freiheit und Leben des Einzelnen oder eine Gefahr für den Bestand des Staates. Einfache kriminelle Handlungen, insbesondere Vermögensdelikte, reichen da nicht aus.
Es wird interessant sein, die Begründung für diese weitgehende Beschränkung im Detail zu prüfen. Ganz sicher ist es aber dieses Momentum, das ganz zuverlässig sicher stellt, dass es ab sofort praktisch kaum noch staatliche Versuche geben wird, den “Kernbereich der privaten Lebensgestaltung”, der eben immer mehr den Einsatz technischer Speichermedien bedingt, anzugreifen. PCs werden nicht mehr heimlich beobachtet werden. Der Staat wird nicht weiter versuchen, Passwörter zu knacken oder Trojaner zu installieren, um gespeicherte Daten und private Kommunikationsinhalte zu sammeln. Auch das Gebot des Gerichts an alle staatlichen Stellen, sofort alle privaten Daten zu löschen, denen sie gelegentlich ihrer legalen Ermittlungstätigkeit begegnen, verstärkt das Vertrauen der Bürger in künftige tatsächliche Ungestörtheit ihrer privaten Lebensäußerungen.
Photo Quelle/Copyright: leralle, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr
Hallo,
der Beitrag ist gut geschrieben – aber ich kann leider daraus nicht nachvollziehen, wie Sie zu der Überschrift kommen?
Markus