Ein beliebter Trick, um zu verhindern, dass aus öffentlich zugänglichen Büro-Kühlschränken immerzu der Jogurt verschwindet ist es, einfach ein Augenpaar aus der Zeitung auszuschneiden und an die Kühlschranktür zu kleben. Interessanterweise führt allein schon diese offenkundig simulierte Beobachtung tatsächlich zu einer verminderten Zahl von Diebstählen – also zu Verhaltensänderungen. Und das, obwohl es völlig einsichtig ist, dass einen die Augen auf dem Papier ja nicht wirklich beobachten. Mit der staatseigenen Micro-Kamera im heimischen Badezimmer verhält sich das leider anders.
Nennen Sie Ihren Partner schon mal „Pupsi“? Darüber lachen demnächst vielleicht BKA-Fahnder
Masturbieren Sie? Im Bett oder auch manchmal im Wohnzimmer? Laufen Sie manchmal in zerschlissener Unterwäsche durch die Wohnung? Haben Sie Sex auf dem Küchentisch? Nennen Sie Ihren Partner schon mal „Babyschwein“ oder „Pupsi“? Darüber lästern demnächst vielleicht BKA-Fahnder, die Sie gar nicht kennen. Nach der neuesten Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes kann das alles nämlich demnächst auf Video landen und das bedauerlicherweise auch dann, wenn Sie selbst gar nichts verbrochen haben. Denn: Solche Maßnahmen dürfen auch dann durchgeführt werden, „wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden“. Sprich: Wenn sich aus irgendeinem Grund ein „Terrorverdächtiger“ (also zum Beispiel ein muslimischer Studienfreund aus einem „Schurkenstaat“) regelmäßig in Ihrer Wohnung aufhält, kann diese totalverwanzt werden. Bye, bye Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen wird nun breitbeinig abgetastet.
Die staatlich zerstörte Intimspähre
Da es unmöglich ist, zu wissen, wer von Ihren Bekannten, Freunden und Familienmitgliedern vielleicht den Fehler gemacht hat, in die falsche Moschee zu gehen, sich mit einem afghanischen Gebrauchtwarenhändler anzufreunden oder bei MySpace in das falsche Profil einen Gruß gebloggt zu haben, müssen Sie nach Einführung dieser Gesetzes-Novelle de facto damit rechnen, dass Sie nun auch in privaten Räumen überwacht werden. Somit kann – wenn man die Video-Überwachung auf den Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder am Arbeitsplatz hinzurechnet (ganz zu schweigen von der Protokollierung sämtlicher Verbindungsdaten) – der Orwell-Staat mit Durchsetzung dieses Entwurfes als endgültig eingeführt angesehen werden. Die staatlich zerstörte Intimspähre wird nach psychologischen Gesetzmäßigkeiten übrigens zu einer Selbstüberwachung führen, wie im eingangs beschriebenen Beispiel von den Kühlschrankaugen aufgezeigt. Nur dass Sie hier nicht mal einen Bagatelldiebstahl begehen müssen, sondern allein schon durch Ihren Aufenthalt in diesem Land eine staatlich beeinträchtigte, wenn nicht sogar zerstörte Intimsphäre hinnehmen müssen.
Selbstüberwachung und Selbstzensur sind Kennzeichen von Diktaturen
Dies wird sich auf die Handlungen des Einzelnen im privaten Raum möglicherweise stärker auswirken, als man zunächst annehmen sollte, denn das Bewusstsein einer stattfindenden Beobachtung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer stärkeren Selbstfokussierung und einer unbewussten Handlungsanpassung im Sinne subjektiv vermuteter sozialer Erwünschtheit. Hiervor warnte unlängst sogar das Bundesverfassungsgericht: „Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung, späteren Auswertung, etwaigen Übermittlung und weiteren Verwendung durch andere Behörden kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen [] führen.“ Von ähnlichen Effekten profitierte im Übrigen bereits die DDR – deren Ministerium für Staatssicherheit unter anderem heimliche Audio- und Videomitschnitte nutzte, um Verdächtige in Verhören zu konfrontieren und dem Eindruck auszusetzen, die Staatssicherheit wüsste schlichtweg über alles Bescheid. Selbstüberwachung und Selbstzensur aber sind Kennzeichen von Diktaturen und nicht von Demokratien.
Das fragwürdige Argument einer Sondersituation
Begründet werden diese systematischen Maßnahmen zur Aufhebung der Grundrechte regelmäßig mit der Gefahr von terroristischen Anschlägen, welche angeblich eine juristische Sondersituation schaffen würden. Diese wiederum berechtige dazu, Grundrechte teilweise oder ganz außer Kraft zu setzen – staatliche Notstandsgesetzgebung quasi. Weggelassen wird hierbei jedoch, dass die verfassungsgebenden Instanzen das Grundgesetzt durchaus in dem Bewusstsein formuliert haben, dass verbriefte Grundrechte (wie eben jenes auf Post- und Fernmeldegeheimnis, auf die Unverletzlichkeit der Wohnung usw.) unter Umständen die Gefahr schaffen, dass Verbrechen nicht aufgeklärt und Angriffe auf die Demokratie nicht in jedem Fall abgewendet werden können. Es wurde aber eine Abwägung getroffen zwischen dem Recht des Einzelnen auf Freiheit und dem Recht des Staates auf Sicherheit. Die heute vorliegende Dysbalance scheint mit demokratischen Mitteln nicht mehr regulierbar. Traurigerweise kann der Bürger nun nur noch schlicht darauf hoffen, dass die staatliche Bespitzelung nicht gegen ihn verwendet wird bzw. dass der Staat nicht aus der pauschal-totalen Datenerfassung eine pauschale Datennutzung macht.
Andere Texte zum Thema:
„Die Psychologie der Überwachung“
„Vorratsdatenspeicherung kommt. Rechtsstaat geht. Ein Kommentar“
Bildquelle: Thomas Max Müller, pixelio.de
Das war’s dann wohl mit der Souveränität in Deutschland.
Wollt ihr den totalitären Kommunismus aus Unkenntnis werden natürlich alle ja rufen.
„Wer Freiheit gegen Sicherheit eintauscht, verdient weder eines von beidem, noch wird er es jemals bekommen”.
Benjamin Franklin
Und ich kann heute schon eine Prognose abgeben wie die Wahlen 2009 Ausfallen werden NICHT GUT.
Wenn die anderen Parteien und die Medien nicht in die Pötte kommen hat sich das mit der Souveränität in Deutschland erledigt.
Der Herr Innenminister scheint in guter Gesellschaft zu sein.
Erst mal ein Paar Zeilen für die Presse aus dem Grundgesetz.
Artikel 5 [Meinungsfreiheit]
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
Ein Paar Zeilen für Herrn Innenminister
Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Noch ein Paar Zeilen an unsere vom Bürger gewählte Regierung.
Artikel 20 [Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nur, wer schon kriecht, kann nicht mehr stolpern!
Eine Lüge kann gar nicht groß genug sein, als das es die Deutschen nicht glauben würden.