Jetzt ist der ehemalige stellvertretende VW-Betriebsratsvorsitzende Bernd Sudholt vorbestraft: Lustreisen kosteten ihn 34.500 Euro. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte beim Wolfsburger Amtsgericht einen entsprechenden Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen beantragt. Da Sudholt auf einen Einspruch verzichtete, ist dieser Strafbefehl rechtskräftig.
So kam es doch noch zu einer Einigung, mit der die “Wolfsburger Allgemeine” am 27. Oktober 2007 nicht mehr gerechnet hatte. Das Blatt ging seinerzeit davon aus, dass der ehemalige stellvertretende VW-Betriebsratsvorsitzende um einen Prozess nicht herumkommen werde.
Im August noch stolz
Gut zwei Monate davor hatte er noch als VfL-Geschäftsführer voller Stolz Presseleute durch das neue Nachwuchsleistungszentrum des Fußball-Bundesligisten geführt, das 4,2 Millionen Euro kostete: “Viele andere Vereine wären froh, wenn sie soweit wären wie wir.” Das Zentrum nahm am 1. September 2007 mit sechs Sportlehrern für U15-, U16-, U17- und U19-Mannschaften seine sportliche Arbeit auf.
Bernd Sudholt versank derweil im Korruptionssumpf. Dafür sorgte Ex-VW-Manager Klaus Gebauer, der aussagte, dass auch Sudholt an Sexpartys teilgenommen habe. Auf diese Aussage reagierte der Beschuldigte erst einmal mit Schweigen und ließ zwei Fristen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft für eine Entgegnung verstreichen.
Von Prostituierten verwöhnt
Seinen Kopf konnte er aber nicht mehr aus der Schlinge ziehen, nun ist aktenkundig: Der ehemalige stellvertretende VW-Betriebsratsvorsitzende war zwischen 2001 und 2003 zwei Mal auf Lustreise. In Prag und in Genf ließ er sich von Prostituierten verwöhnen und blätterte dafür auf VW-Kosten 3.575 Euro hin.
Ohne Prozess kam Bernd Sudholt nur davon, weil er sich nach Gesprächen des Gerichtes, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einsichtig gezeigt hatte. Daraufhin zog die Braunschweiger Staatsanwaltschaft die Anklage zurück und beantragte einen Strafbefehl. Der steht, so das Braunschweiger Landgericht heute in einer Pressemitteilung, “in seiner Wirkung einem Urteil gleich“.
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