Stellt man sich die Frage, warum es eigentlich so etwas wie Staaten gibt, lautet eine Antwort: zur Vervollkommnung der Lebensverhältnisse der Völker. Eine elementare Funktion des Staates ist daher die Schutzfunktion, denn der Unterstützung kultureller, sozialer und ökonomischer Entwicklung der Menschen durch staatliche Einrichtungen ist der Schutz der Menschen vor Menschenrechtsverletzungen vorgelagert und übergeordnet.
Seit der frühen Neuzeit ist dieser Gedanke in der Staatsphilosophie zentral. Er wurde dort mal autoritär (Hobbes), mal liberal (Locke) ausgestaltet. Die moderne Demokratie hat diese Idee dann umgesetzt: Erst kommen die elementaren Menschenrechte, dann das soziale Sicherungssystem, die Wirtschaftsförderung und – wenn noch Geld übrig ist – die Kultur. Im Rechtsstaat kommt das dadurch zum Ausdruck, dass jedes einfache Gesetz und alles staatliche Handeln der Verfassung entsprechen müssen. Die Menschenwürde und die Menschenrechte sind dabei die Maßstäbe, die immer anzulegen sind.
Souveränität heißt Verantwortung
Der Staat schützt seine Bürger. International haben die Staaten für das Wie dieses Schutzes einen weitestgehend freien Gestaltungsspielraum. Das nennt man Souveränität. Verbrieft ist dies an prominenter Stelle in der Charta der Vereinten Nationen, die ausdrücklich davon spricht, dass ein Recht auf Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates besteht. Voraussetzung dafür, dass sich hier keine Probleme ergeben, ist zum einen, dass die Menschenwürde und ein bestimmter Katalog an Menschenrechten (etwa die 30 Artikel der Universal Declaration of Human Rights) überall anerkannt werden und zum anderen, dass alle Staaten willens und in der Lage sind, ihre Schutzpflicht bzw. Schutzverantwortung wahrzunehmen. Wie wir wissen, ist das nicht überall der Fall.
Wir stehen vor einem Grundproblem der globalen Konstitution: Was tun, wenn ein Staat seiner Schutzpflicht nicht gerecht wird, wenn der an und für sich berechtigte Souveränitätsanspruch und die ebenso berechtigte Schutzverantwortung als zentrales Ausgestaltungsmerkmal von Souveränität auseinandergehen? Dann, so neuere Ansätze im Völkerrecht, muss aus dem Schutz im Staat (Hobbes) der Schutz vor dem Staat (Locke) werden; und dieser Schutz muss von außen kommen. Souveränität ist also zunächst als Verantwortungspflicht zu denken und nicht als Herrschaftsrecht. Grundsätzlich obliegt diese Pflicht zur Übernahme von Verantwortung dem Staat, sie geht aber auf die Weltgemeinschaft über, wenn der Staat bei der Wahrnehmung seiner Pflicht versagt.
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Der, indem ein Staat merkt, dass er seiner Pflicht nicht nachkommen kann und die Weltgemeinschaft um Hilfe bittet und der, in dem ein Staat trotz offenbarer Probleme beim Schutz seiner Bürger keine Hilfe anfordert. Hier ist zu unterstellen, dass er seiner Pflicht gar nicht nachkommen will. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Staat gar nicht auf Verantwortungssouveränität gründet, sondern auf Herrschaftssouveränität, wenn er also nicht auf Rechtsgewährung, sondern auf Machterhalt ausgerichtet ist. Diktaturen sind hierfür besonders treffende Beispiele. Insoweit liefert die Junta in Birma geradewegs ein Paradebeispiel.
Hilfe mit militärischen Mitteln?
Ein Mittel, gegen den Willen eines Staates bzw. einer Regierung dem leidenden Volk zu helfen (wie auch immer dieses Leid ausgelöst wurde), stellt die humanitäre Intervention dar, bei der die Hilfe mit militärischen Mitteln erzwungen wird. Angesichts des Ausmaßes des Zyklon “Nargis” und der fortgesetzt starrköpfigen Haltung der Junta in Birma scheint eine humanitäre Intervention angezeigt, zumal schon seit langem klar ist, welcher Wind in Birma weht.
Die Bilder des blutig niedergeschlagenen Mönch-Aufstands im Herbst letzten Jahres sind noch präsent. Es kann nicht sein, dass ein paar alte Männer mit dem Leben von Millionen von Menschen spielen, sagt das Gefühl. Für den Fall von “serious and irreparable harm occurring to human beings, or imminently likely to occur”, einhergehend mit “large scale loss of life, actual or apprehended, with genocidal intent or not” sind militärische Eingriffe gerechtfertigt, sagt das wirkmächtige Gutachten The Responsibility To Protect der International Commission on Intervention and State Sovereignty aus dem Jahr 2001, das 2005 in großen Teilen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als zukünftig grundsätzlich handlungsleitend angenommen wurde.
Worauf also noch warten?
Ein mögliches Szenario für Birma bestünde darin, dass vor dem Hintergrund der katastrophalen Lage der Sicherheitsrat die Responsibility To Protect-Maxime anwendet und Birma ein Ultimatum setzt, nach dessen Ablauf gegebenenfalls militärisch eingegriffen wird. Humanitäre Hilfe würde ermöglicht und – ganz nebenbei – die Mitglieder der Junta verhaftet und nach Den Haag zum Internationalen Strafgerichtshof verbracht, wo ihnen der Prozess gemacht wird. So einfach ist das.
Keine einfache Sache!
Ist das so einfach? Die Antwort lautet: Nein. Hier ist gar nicht mal auf das Argument einzugehen, dass, wenn man hier eingreift, man auch dort eingreifen müsse. Und dort und dort und dort. Und dass dies zu einer Art globalem Dauerkrieg führe. Die Tatsache, dass es noch zig andere Chaos-Staaten gibt, in denen man nichts unternimmt und auch nichts unternehmen wird, liefert keinen vernünftigen Grund dafür, den Chaos-Staat Birma sich selbst zu überlassen. Besser doppelte Moral als gar keine. Auch ethische Grundfragen, die sich bei Fällen von Verletzungen der Würde Einiger zum Schutz der Würde Vieler stets ergeben, sind, so wichtig sie sein mögen, hier nicht der entscheidende Punkt. Denn die Schwierigkeit liegt ganz woanders, nämlich in der Praxis.
Die Frage ist doch: Hilft eine gewaltsame Erzwingung der Hilfe den Betroffenen wirklich? Oder hilft es ihnen letztlich mehr, wenn in zähen und jedem vernünftigen Menschen grotesk anmutenden Verhandlungen um jeden LKW mit dringend benötigten Gütern gerungen wird?
Es droht ein Völkermord aufgrund unterlassener Hilfeleistung
Im Moment scheint dieser diplomatische Weg zumindest schrittweise zum Ziel zu führen: Birma öffnet sich unter dem Druck der Fakten von Tag zu Tag mehr. Jedoch nur Millimeter für Millimeter, so dass für viele Menschen die Hilfe zu spät kommen wird. Die Weltgemeinschaft muss sich selbst ein kurzfristiges Ultimatum stellen, für wie lange noch sie sich auf das Schneckentempo der Junta einlassen will. Gibt es bis dahin keine gravierende Besserung, muss der Druck erhöht werden. Das wird die Stunde sein, in der China Farbe bekennen muss, in der aber auch die USA zeigen können, dass sie nicht nur Eingriffe in rohstoffeichen Regionen unterstützen bzw. durchführen. Und nicht zuletzt die Stunde, in der die Europäische Union ihrer gewachsenen internationalen Verantwortung gerecht werden sollte. Denn so absurd es klingen mag: In dieser Stunde wird der Junta in Birma Gewalt angedroht werden müssen, um den Menschen in Birma helfen zu können. Es geht um nichts weniger als darum, den Mord am eigenen Volk, dessen Schicksal der Junta gleich zu sein scheint, zu verhindern.
Photo Quelle/Copyright: TZA, cc creative commons, Bestimmte Rechte vorbehalten, via flickr
Endlich mal ein halbwegs differenzeirter Artikel zu dem Thema. Vielen Dank.
Noch einige Anmerkung zur militärischen Intervention:
1. Das Land heißt Myanmar. Ich finde es unabhängig von der aktuellen Situation eine Frechheit, dass das keiner hinbekommt!!! (Außer dem ZDF, wieso auch immer)
2. Militärisch ist das so eine Sache. Zum einen ist China dort Schutzmacht. Wie Russland sich dem ehmaligen sozialistischen Bruderstaat gegenüber verhält ist weitestgehend unbekannt. Das ist quasi schon ein Ausschlusskriterium. Zum anderen. Das ist kein kleines Land… Es ist fast doppelt so gross wie Deutschland. Das wäre ungleich schwerer als Vietnam (in etwa die Größe DE). Das ist in der Kürze der Zeit überhaupt nicht zu machen.
3. Ginge es nur ums helfen und eben nich um eine Beeinflussung des Landes /der Regierung, würden wir dort einfach unsere Hilfmittel abliefern. Und zwar in solch gewaltigen Mengen, dass dem Regime nichts anderes Übrig blibe, als es zu verteilen. Im Zweifel könnten wir Wasser und Reis aus Flugzeugen abwerfen. Dabei sollte man dann sämtliche egoaufbauenden Marken und NGO-Namen auf den Hilfsmitteln verzichten. Na? Hat noch irgendeine Organisation Lust unter diesen Bedingungen zu helfen? Nein? Ist ja ein Ding. Nein Defacto brauchen diese Organisationen heutzutage diese Einsätze. Nur dann fließt Geld, nur dann ist man präsent, nur dann sammelt man Spenden. Die ursprünglich gut gemeinte Hilfe erstickt in der Bürokratie und dem selbstverliebten Gutmenschentum!!!