Für Fußball interessieren sie sich kaum, sicher aber für dieses Urteil des hannoverschen Verwaltungsgerichtes, das dem Bundeskriminalamt (BKA) eine Niederlage beigebracht hat: Die Daten eines Niedersachsen müssen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ gelöscht werden.
Hooligans verabreden sich im Internet und per Handy, sie verprügeln sich gegenseitig oder ziehen gemeinsam randalierend durch Innenstädte, zertrümmern Schaufensterscheiben, richten Millionenschäden an, machen Stadien unsicher und müssen von großen Polizeiaufgeboten und anderen Ordnungskräften in Schach gehalten werden. Sie sind eine Plage für jeden Fußballverein.
Die Daten von Gewalttätern werden seit 1994 gesammelt. Beschlossen hat das seinerzeit die Innenministerkonferenz. Die Landespolizeigesetze, die Gesetze über das BKA und den Bundesgrenzschutz bildeten die rechtliche Grundlage.
Bundesrat muss zustimmen
Doch nun fand die Verwaltungsrichterin Antje Niewisch-Lennartz ein rechtliches Haar in der Gewaltpräventions-Suppe. Bei der Datei „Gewalttäter Sport“ handele es sich um eine Verbunddatei, weil sie nicht nur vom BKA, sondern auch von den Bundesländern mit Informationen gefüttert werde. Verbunddateien setzten aber eine Rechtsverordnung voraus, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
Mit diesem Urteil gab das hannoversche Verwaltungsgericht der Klage eines Mannes statt. Er hatte verlangt, dass seine Daten gelöscht werden und bekam Recht.
6000 Personen in Datenbank
Im Frühjahr 2005 waren bereits rund 6 000 Personen erfasst worden. In der Datenbank landeten alle, die Ermittlungsverfahren am Hals hatten oder verurteilt wurden. Die Straftaten reichten von Körperverletzung, Nötigung und Raub über Diebstahl und Hausfriedensbruch bis hin zu Verstößen gegen das Waffengesetz und gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Hin und wieder kam es auch zur Erfassung von Personen, die lediglich Zeugen von Straftaten geworden sind.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
- 10 A 2412/07 -
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