Telekom-Gate: Out of Control

Die Deutsche Telekom hat mit ihrem Eingeständnis, dass über mehrere Jahre Mitarbeiter bis hin in die Vorstandspitze ausgespäht wurden sowie darüber hinaus auch externe Personen insbesondere Journalisten überwacht und ausspioniert wurden, offiziell den Nachweis erbracht, dass ein wirksamer Datenschutz in ihrem Unternehmen nicht existiert. Wenn Vorstandvorsitzende für sich das Recht

fiend.jpgDie Deutsche Telekom hat mit ihrem Eingeständnis, dass über mehrere Jahre Mitarbeiter bis hin in die Vorstandspitze ausgespäht wurden sowie darüber hinaus auch externe Personen insbesondere Journalisten überwacht und ausspioniert wurden, offiziell den Nachweis erbracht, dass ein wirksamer Datenschutz in ihrem Unternehmen nicht existiert. Wenn Vorstandvorsitzende für sich das Recht beanspruchen, die Privatsphäre entsprechend ihren persönlichen Interessen zur Disposition zu stellen, dann zeigt dies den tiefen Riss im Selbstverständnis im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Schäuble in der Zwickmühle

Der Bundesinnenminister hat jetzt zu einem Treffen mit Vorstandsmitgliedern der Telekommunikationsbranche eingeladen, um die Brisanz der Krise zu entschärfen. Es kann nicht überraschen, dass wenn ehemalige Mitarbeiter der Stasi im Auftrag der Telekom dabei maßgeblich mitgewirkt haben sollen, der Bundesinnenminister als oberster Dienstherr des BND, diesen Umtrieben der ehemaligen Horch-und-Kuck-Mitarbeiter tatenlos zugesehen haben sollte. Schließlich ist der BND und der Bundesverfassungsschutz nur unter strengen Auflagen legitimiert das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie damit die Privatsphäre der Bürger aus übergeordneten staatlichen Interessen zu verletzen. Um dies wirkungsvoll praktisch realisieren zu können, sind diese Organisationen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Telekommunikationsdiensteanbietern angewiesen.

Welche Rolle spielte der Verfassungsschutz und der BND?

Wenn nun gerade das in Deutschland marktbeherrschende Unternehmen, das noch zu weiten Teilen insbesondere das Festnetz und die Abrechnungssysteme mit der Aufzeichnung der Verbindungsdaten innerhalb Deutschlands kontrolliert, im eigenen privaten Interesse diese von staatlicher Seite installierten Überwachsungssysteme missbraucht, dann zeigt dies auch, dass der Bundesinnenminister und seine Behörden über keine wirksame Kontrolle ihrer Überwachungssysteme bei der Deutschen Telekom verfügen.

Offenbar können, ohne dass dies den Beamten der Nachrichtendienste auffällt, Telekom-Mitarbeiter diese Systeme anzapfen und diese Daten für andere als die vorgesehenen Zwecke missbrauchen. Mithin stellt sich für die Öffentlichkeit auch die Frage, ob der Bundesinnenminister nicht als oberster Dienstherr bei der Ausübung seiner Aufsichtspflichten, die ihm die Verfassung auferlegt hat, versagt hat. Es ist ja letztendlich ein Armutszeugnis, dass nicht der Staat den Missbrauch aufgedeckt hat, sondern Mitarbeiter des Unternehmens selbst. Das aktuelle Treffen hat daher eine doppelte Bedeutung.

Selbstverpflichtungserklärungen sind unrureichend

Wenn mittels unverbindlicher Selbstverpflichtungserklärungen der Vorstände des Unternehmens der Eindruck der Öffentlichkeit vermittelt werden soll, dass dies hinreichend sei, um eine Wiederholung auszuschließen, dann soll den Forderungen nach einer wirksameren Kontrolle des Datenschutzes insbesondere auch im Bereich der Unternehmen die Spitze abgebrochen werden. Dass solche Erklärungen nicht ausreichen, zeigt der Vorgang wie auch andere bei Lidl, etc.

Schon Lenin wusste Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Den Vertrauensverlust der breiten Öffentlichkeit hinsichtlich systematischen Missbrauchs von Fernmeldedaten durch Absichtserklärungen von Vorstandmitgliedern aus der Welt zu schaffen, zeigt nur, dass der Bundesinnenminister das Problem nicht erkannt hat und keine überzeugende Kontrolle politisch anstrebt. Weder will er offenbar die gesetzlichen Grundlagen verändern, noch bei der praktischen Überwachung und Aufsicht über TK-Dienstleister wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen.

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